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2011 11 22 BESCHEID
AUFHEBUNG VERBOT TANZKURS LANDLER
2011
08 02 DIREKTION INNERES UND KOMMUNALES
Backwood Association Culturelle
Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 12 Juli 2011
betrifft: Pol-203-2011 vom 01 Juli 2011
Verbot der Veranstaltung TANZKURS LANDLER am 22 Jänner 2011
BERUFUNG / VORSTELLUNG
Ich verweise auf meine bisherigen Schriftsätze, in denen ich bereits
meine Verwunderung in dieser kuriosen Angelegenheit zu Papier gebracht
habe.
Ergänzend dazu noch ein paar Details.
Der Veranstalter des TANZKURS LANDLER ist der Kulturverein BACKWOOD. In
meiner Funktion als Vorsitzender realisiere ich ein halbes Dutzend Kulturveranstaltungen
im Jahr. Dies seit bald 20 Jahren. In Worten zwanzig Jahre. Und zwar in
einem Dorf in der Gemeinde Weitersfelden. Ein Schwerpunkt der Veranstaltungstätigkeit
ist der Austausch mit Kulturschaffenden aus Ländern in Osteuropa.
Weiters Präsentation von KünstlerInnen und Kulturschaffenden,
die abseits des mainstream aktiv sind. Also ein Nischenprogramm, unkonventionell,
kritisch, nicht kommerziell. Das Veranstaltungsgebäude GARAGE DRUSHBA
ist in Eigeninitiative adaptiert worden. Auf Grund nicht vorhandener Geldmittel
ist Improvisation für uns eine ständige Herausforderung. Die
kulturellen Aktivitäten des Vereins Backwood werden vom BMUKK und
von der Kulturdirektion des Landes in geringem Ausmaß gefördert.
Sie werden vom derzeitigen Bürgermeister - seit etwa zwei Jahren
an den Hebeln der Macht- und von seinen roten und schwarzen Gefolgsleuten
im Gemeinderat explizit nicht gefördert. Nicht nur nicht gefördert
sondern systematisch behindert und verhindert. Dies wird von offizieller
Seite gerne bestritten, da man sich dort ja grundsätzlich und ausschliesslich
nur an bestehende Gesetze hält. Tatsache ist jedenfalls, dass die
SubventionsAnträge des Kulturverein Backwood stets in einstimmigen
GemeinderatsBeschlüssen abgelehnt werden. Dieses Gremium tagt in
einem neuen Amtspalast, dessen Errichtung an die 3 Mio Euro verschlungen
haben dürfte. Veröffentlichte offizielle Rohbaukosten: 1,8 Mio
Euro.
Unsere Kritik dieser horrenden SteuermittelKonsumation der lokalen Administration
einer 1200 Seelen Gemeinde ist der Hintergrund der Angriffe auf die kulturellen
Aktivitäten des Vereins Backwood. Das wird von offizieller Seite
auch gerne bestritten.
Die Chronologie dieser Angriffe kann auf www.backwood.at nachgelesen werden.
www.backwood.at/2010Veranstaltungsst%E4ttenbewilligung.htm
Zusätzlich zu dem gegenständlichen Verbot wurde mit Bescheid
eine weitere, jedoch angezeigte, Veranstaltung im April 2011 von Bgm Hölzl
verboten. Meine Berufung gegen dieses Verbot bezieht sich auf eine Liste
von Auflagen, die Bgm Hölzl betreff Veranstaltungsgebäude GARAGE
DRUSHBA bescheidmäßig vorschreibt. Diese Berufung beinhaltet
eine Chronologie der bisherigen Angriffe von Bgm und Gemeinderat. Die
Info dieses Dokuments bildet einen integrierten Bestandteil dieser Berufung.
Dieses Dokument ist dieser Berufung auch beigeschlossen.
Bürgermeister und Gemeinderat begnügen sich jedoch nicht mit
den Angriffen auf meine kulturelle Tätigkeit im Rahmen des Vereins
Backwood sondern versuchen mich persönlich durch den KanalAnschlußZwang-Paragrafen
finanziell zu ruinieren. Mein ökologisches Konzept der Wasserreinhaltung
beinhaltet die Verwendung von Trockentoiletten in Verbindung mit einem
Pflanzenklärbeet für Waschlauge. Dies braucht aber im Hinblick
auf den praktischen Anschlußzwang-Paragrafen §12 OÖ AbwasserentsorgungsGesetz
nicht einmal diskutiert werden. Details dazu sind auf www.backwood.at
veröffentlicht und würden den Rahmen hier sprengen. www.backwood.at/2009AnschlusspflichtAnKanalnetz.htm
In letzter Zeit erst habe ich einen Antrag auf Ausnahme von der Anschlusspflicht
nach § 13 OÖ Abwasserentsorgungsgesetz gestellt. Dieser Paragraph
bezieht sich auf landwirtschaftliche Objekte. Auch diese Variante wird
von Bgm und Gemeinderat bekämpft. Die lokale Administration will
mit allen Mitteln erreichen, dass ich die Anschlussgebühr von Euro
10.000,00 bezahlen muss. Dies obwohl alle Beteiligten wissen, dass ich
kein WC (water closet) sondern Trockentoiletten verwende und ich mit meiner
freiberuflichen Tätigkeit im Kultur- und Öko-Bereich in einem
ganzen Jahr nicht annähernd eine Summe von € 10.000,00 verdiene.
Dies als HintergrundInfo zu dieser Berufung gegen das Verbot der Veranstaltung
Tanzkurs Landler.
Ich stelle hier noch einmal fest, dass Bürgermeister
Hölzl in der TV Sendung KONKRET DAS SERVICEMAGAZIN www.youtube.com/watch?v=zaeiljbZm2k
von 5 Besuchern der Veranstaltung TANZKURS LANDLER spricht. Davon haben
sich 3 Personen persönlich angemeldet und zwei Personen hatten die
Teilnahme längerfristig geplant, wie aus ihrem Protestbrief an den
Bgm hervorgeht. Sämtliche in diesem Zusammenhang stehende Protestbriefe
von UnterstützerInnen der kulturellen Aktivitäten des Kulturverein
Backwood können auf www.backwood.at/20110122SicherheitsrisikoTanzkursLandler.htm
nachgelesen werden.
Betreff OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetz.
§1(2) Dieses Landesgesetz gilt nicht für:
§1(2) 3 Veranstaltungen, die überwiegend Zwecken der Wissenschaft,
des Studiums, des Unterrichts sowie der Volks-, Jugend- oder Erwachsenenbildung
dienen, insbesondere Vorträge, Kurse und Vorlesungen sowie Ausstellungen
in und von Museen.
Hinweisen möchte ich auf das Wort überwiegend.
Wenn sich 5 Personen zu einem Kurs anmelden, kann nicht von einer typischen
Tanzveranstaltung gesprochen werden und es kann diese Veranstaltung zu
der sich wie gesagt 5 Personen angemeldet haben nicht überwiegend
der Unterhaltung gedient haben. Dies aber behauptet der Ferngutachter
KLAUS STÖGER von der Direktion Inneres und Kommunales der OÖ
Landesreg in seinem genialen Gutachten. Er hat kein Problem damit, den
TANZKURS LANDLER als typische Tanzveranstaltung zu bezeichnen. Dies entgegen
seiner eigenen Ankündigung, die Veranstaltung nicht nach ihrer Bezeichnung
nach, sondern nach dem geplanten Veranstaltungsinhalt bzw -geschehen,
zu beurteilen. Die Besucher des Tanzkurs Landler aber hatten die Absicht,
die Schrittfolgen und Armfiguren des Tanzes LANDLER zu erlernen. Sie konnten
vor der Teilnahme an dem Kurs diesen Tanz nicht tanzen. Dies war der Grund
der Teilnahme an der Veranstaltung TANZKURS LANDLER. Das hätte Ferngutachter
KLAUS STÖGER von der Direktion Inneres und Kommunales der OÖ
Landesreg aber durch Kontaktaufnahme und Kommunikation mit den tatsächlichen
Besuchern des TANZKURS LANDLER recherchieren müssen. Ich schlage
vor, dass dieses Ferngutachten als das berücksichtigt wird, was es
tatsächlich ist: ein seichter Witz zwischen Beamten, die auf geschützten
Schreibtischen herumhängen.
Abschliessend beantrage ich die Aufhebung des von Bgm Hölzl und den
roten und schwarzen Handhebefraktionen im GR Weitersfelden gegen mich
gerichteten gegenständlichen Bescheids.
mit freundlichen Grüßen
Karl Katzinger
Backwood Association Culturelle
Vorsitz
2011 07 01 ABWEISUNG
DER BERUFUNG
Backwood Association Culturelle
Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 31 März 2011
betrifft: GZ Pol-203-2011 vom 24 März 2011
BERUFUNG / VORSTELLUNG
Mit RSb Schreiben vom 18 Jan 2011 und erneut 24 März
2011 verbietet der Herr Bgm (HBgm) die vom Kulturverein Backwood für
22 Jan 2011 angekündigte Veranstaltung TANZKURS LANDLER. Er begründet
diese couragierte Vorgangsweise mit der nicht erfolgten Anzeige der Veranstaltung
und strapaziert eine ganze Reihe von Paragraphen.
Der Vorstand von Backwood Association Culturelle ist dagegen der Auffassung,
dass folgende Paragraphen des OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetz
entschieden besser passen:
Oö Veranstaltungssicherheitsgesetz
§1(2) Dieses Landesgesetz gilt nicht für:
§1(2) 3 Veranstaltungen, die überwiegend Zwecken der Wissenschaft,
des Studiums, des Unterrichts sowie der Volks-, Jugend- oder Erwachsenenbildung
dienen, insbesondere Vorträge, Kurse und Vorlesungen sowie Ausstellungen
in und von Museen.
Wir protestieren hiermit gegen diese kindische Machtdemonstration des
HBgm und BERUFEN gegen den angeführten Bescheid bzw bringen das Rechtsmittel
ein, das seit einiger Zeit jetzt VORSTELLUNG genannt wird. Weiters weisen
wir auf den Mißbrauch öffentlicher Mittel hin, den diese intelligente
Entscheidung des HBgm zur Folge hatte:
dreimaliges Vorfahren von Einsatzfahrzeugen der Polizei, davon zweimal
je ein PKW und je ein Kleinbus. Im Kleinbus waren zwei Reihen mit Beamten
besetzt.
Der Schaden, der dem Verein durch die Entscheidung Seiner ortskaiserlichen
Majestät entstanden ist, beläuft sich auf € 1200,00.
Als Anlagen finden Sie meine Stellungnahme zu der von einem Beamten der
Gemeinde Weitersfelden eingeholten völlig unabhängigen Rechtsauskunft
bei einem Beamten der OÖ Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales,
GZ IKD(Pol)-051.685/169-2011-Stö/W. Unabhängiger geht es wirklich
nicht mehr. Ich möchte auf die Details meiner Stellungnahme hinweisen,
insbesondere auf die Zahl der Personen, die sich für den Kurs persönlich
angemeldet haben und auf das Schreiben eines Kursteilnehmers, der seine
Teilnahme längere Zeit im voraus bereits geplant hatte.
Karl Katzinger Backwood Association Culturelle, Vorsitz
ANLAGEN:
GZ: Pol-203-2011 Stellungnahme zu der von der Gemeinde eingeholten Rechtsauskunft
GZ IKD(Pol)-051.685/169-2011-Stö/W vom 08 März 2011 incl Bibliographie
des Landler Geigers
Mag HERMANN FRITZ
Protestschreiben von DI PETER KREUZBERGER vom 23 Jan 2011 zu Verbot TANZKURS
LANDLER
und OFF TOPIC: INFO Karte zur Präsentation meines neuen Buches FAMILIENAUSFLUG
NACH SOMALIA UND JEMEN, das Sie bei Interesse bei mir bestellen können:
backwood@servus.at
2011
03 24 NEUERLICH BESCHEID VERBOT TANZKURS LANDLER
Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235 email: backwood@servus.at www.backwood.at
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 08 März 2011
betrifft: GZ: Pol-203-2011 Stellungnahme zu der von der Gemeinde eingeholten
Rechtsauskunft
GZ IKD(Pol)-051.685/169-2011-Stö/W
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Verfasser der gegenständlichen Rechtsauskunft KLAUS STÖGER
von der Direktion Inneres und Kommunales der OÖ Landesreg schreibt
in seinem ersten Satz, dass er eine generelle, nicht auf meinen Einzelfall
bezogene Rechtsansicht zur Kenntnis bringt. Im dritten Satz kratzt er
jedoch bereits die Kurve und steuert frontal auf den Einzelfall TANZKURS
LANDLER zu und bezeichnet ihn als typische Tanzveranstaltung. Eine solid
fundierte, überzeugende Ferndiagnose, gestützt auch auf Text,
der in zwei bezirksweiten Gratiszeitungen abgedruckt wurde.
KLAUS STÖGER im Originaltext: Grundsätzlich sind Veranstaltungen
nicht ihrer Bezeichnung nach, sondern nach dem geplanten Veranstaltungsinhalt
bzw -geschehen, zu beurteilen.
Sich daran selbst nicht zu halten, damit hat der Verfasser offenbar kein
Problem.
Der tatsächliche Veranstaltungsinhalt war: Unterricht der Schrittfolgen
und der Armfiguren des LANDLER. Dieser Tanz ist ein altes Kulturgut. Der
Unterricht dieses Tanzes führt zweifellos zu Bildung. FRITZ POSCH
der Kursleiter (früher auch Tanzmeister genannt) ist auch Musiker.
Er kann die verschiedenen Erscheinungs-formen des LANDLER selbst spielen.
Die Einflüssse des LANDLER reichen bis ins Wienerlied, die traditionelle
französische Musik, Tango und Bordunmusik. Der Geiger des TANZKURS
LANDLER, HERMANN FRITZ, hat an der Universität Wien und am Mozarteum
Salzburg unterrichtet und über den LANDLER geforscht und publiziert.
Seine Bibliographie finden Sie im Anhang.
Ist wahrscheinlich ein bisserl viel verlangt vom Verfasser der Rechtsauskunft,
dass er den tatsächlich geplanten Veranstaltungsinhalt recherchiert.
Mit Akteuren Kontakt aufnehmen und sich informieren, könnte möglicherweise
in Arbeit ausarten und noch dazu auf einem geschützten Arbeitsplatz.
Der Herr Bürgermeister spricht in seinem Statement im ORF Beitrag,
Konkret vom 25 Feb 2011, von 5 in Worten fünf Personen, die an diesem
TANZKURS LANDLER teilgenommen hätten oder daran teilnehmen wollten.
Ich möchte die Objektivität seiner Wahrnehmung nicht in Frage
stellen. Von diesen fünf Personen haben sich nämlich 3 persönlich
zu dem Kurs angemeldet, zwei Personen sind auf Grund der Ankündigung
in der Zeitung gekommen. Gerne kann ich einen Kontakt zu all diesen KursteilnehmerInnen
herstellen.
Einer davon hat als erster ein Schreiben an den HBgm geschickt.
Es ist zweifellos sehr typisch für eine Tanzveranstaltung, die grundsätzlich
überwiegend der Unterhaltung dient, dass fünf Personen daran
teilnehmen. Drei davon noch dazu sich persönlich anmelden.
Diese Rechtsauskunft stützt sich auf keinerlei
Recherche unter den Betroffenen des verhinderten TANZKURS LANDLER, was
aber Voraussetzung ist für die Beurteilung nach dem Kriterium des
geplanten Veranstaltungs-inhalt. Sie scheint mir unter dem Motto fabriziert:
eine Krähe hackt einer anderen kein Auge aus.
hochachtungsvoll
Karl Katzinger


2011
02 03 ERSUCHEN UM RECHTSAUSKUNFT
2011
02 03 EINLEITUNG DES ERMITTLUNGSVERFAHRENS
Backwood Association Culturelle
Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 25 Jan 2011
betrifft: GZ Pol-203-2011 Bescheid vom 18 Jan 2011
BERUFUNG bzw VORSTELLUNG
Mit RSb Schreiben vom 18 Jan 2011 verbietet der Herr Bgm (HBgm) die vom
Kulturverein Backwood für 22 Jan 2011 angekündigte Veranstaltung
TANZKURS LANDLER. Er begründet diese couragierte Vorgangsweise mit
der nicht erfolgten Anzeige der Veranstaltung und strapaziert eine ganze
Reihe von Paragraphen.
Der Vorstand von Backwood Association Culturelle ist
jedoch der Auffassung, dass folgende Paragraphen des OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetz
entschieden besser passen:
Oö Veranstaltungssicherheitsgesetz
§1(2) Dieses Landesgesetz gilt nicht für:
§1(2) 3 Veranstaltungen, die überwiegend Zwecken der Wissenschaft,
des Studiums, des Unterrichts sowie der Volks-, Jugend- oder Erwachsenenbildung
dienen, insbesondere Vorträge, Kurse und Vorlesungen sowie Ausstellungen
in und von Museen.
Wir protestieren hiermit gegen diese kindische Machtdemonstration
des HBgm und BERUFEN gegen den angeführten Bescheid bzw bringen das
Rechtsmittel der Vorstellung ein. Weiters weisen wir auf den Mißbrauch
öffentlicher Mittel hin, den diese intelligente Entscheidung des
HBgm zur Folge hatte: dreimaliges Vorfahren von Einsatzfahrzeugen der
Polizei, davon zweimal je ein PKW und je ein Kleinbus. Im Kleinbus waren
zwei Reihen mit Beamten besetzt.
Der Schaden, der dem Verein durch die Entscheidung Seiner ortskaiserlichen
Majestät entstanden ist, beläuft sich auf € 1200,00.
Im Bescheid wird auf eine Ankündigung in Tips Freistadt vom 12 Jan
2011 verwiesen. Der Rsb Brief wurde mir am Do 20 Jan 2011, also 2 Tage
vor der Veranstaltung ausgehändigt. Dieses genial abgestimmte timing
ist garantiert rein zufällig und deutet nicht auf eine Fixierung
des HBgm auf die Aktivitäten des Kulturverein Backwood hin.
Karl Katzinger
Backwood Association Culturelle, Vorsitz


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