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Re: Antwort Katzinger - Schreiben vom 16. Juli 2010
Dipl.-Ing. Franz Xaver Hölzl <Buergermeister@weitersfelden.ooe.gv.at>
Gemeinde Weitersfelden <gemeinde@weitersfelden.ooe.gv.at>
Maria Knapp <maria.knapp@bezirksrundschau.com>
29 07 2010
Lieber Franz
zu Punkt 1 Deines Schreibens.
Wie hinlänglich bekannt ist, sind Behörden ja nicht dazu da,
eine ökologische Innovation zu erkennen sondern um irgendwelche Konzepte
zu exekutieren, die einer bestimmten Lobby Gewinne in Euro bringen.
zu Punkt 2
Du warst nie als Privatmann bei einer unserer Veranstaltungen. Als Bgm
auch nicht. Du hast versucht mehrere Veranstaltungen zu untersagen, darunter
auch einen Vortrag, was schlicht und ergreifend gesetzwidrig war. Gleichzeitig
empfiehlst Du mir bei jeder sich bietenden Gelegenheit, mich an die Gesetze
zu halten. Als Bgm bist Du nun auch besonders eifrig, eine Förderung
unseres Kulturprogrammes zu verhindern. Das alles verstehst Du unter "große
Wertschätzung von kulturellen Aktivitäten". Du scheinst
offenbar noch höhere Ämter anzustreben.
Dass Du auch noch ein Gelöbnis abgelegt hast, beeindruckt mich natürlich
sehr.
Immer wieder erwähnst Du auch die "ordnungsgemäße
Wasserver- und Abwasserentsorgung incl der begleitenden Hygienemaßnahmen".
Dein Lieblingsgebiet als Saubermann.
Vielleicht kannst Du hier einmal Klartext schreiben, was Du damit meinst.
Zur Erinnerung: Ich habe eine Veranstaltung mit afrikanischen Musikern
am 28 Mai 2010 durchgeführt. Diese Veranstaltung habe ich Dir bzw
der Gemeinde vorschriftsgemäß 6 Wochen vorher gemäß
§ 7 Abs. 2 des OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetzes angezeigt.
Es wurde Deinerseits bzw von Seiten der Gemeinde kein Einwand, keine Verbesserungsvorschläge
oder Auflagen erteilt. Dies im Kontext meines Schreibens vom 30 März
2010 und Deiner emial vom 29 03 2010 10:20 Uhr.
Erneut greifst Du auch das Thema Veranstaltungsstättenbewilligung
auf. Soweit aus dem Text des Regelwerkes "OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetz"
hervorgeht, können Veranstaltungen nach § 7 Abs. 2 dieses Gesetzes
durchgeführt werden. Oder nach § 9, falls die location über
eine sogenannte Veranstaltungsstättenbewilligung verfügt. Vorträge
und auch diverse andere Veranstaltungsformen fallen gar nicht in dieses
Gesetz. Diese Auffassung teilt auch das Büro der Kulturplattform
OÖ www.kupf.at, Dachverband der Kulturinitiativen. Ich wäre
Dir verbunden, wenn Du mir erklären könntest, warum Du diese
verschiedenen Formen immer wieder durcheinander bringst.
Wenn ich eine Veranstaltung nach § 7 Abs. 2 anzeige, ist für
die location keine Veranstaltungsstättenbewilligung erforderlich.
Was die Variante der Veranstaltungsstättenbewilligung betrifft, bin
ich übrigens nicht wie Du anführst, "nicht bereit"
sondern nicht in der Lage "notwendige Investitionen in Angriff zu
nehmen".
Was die Reduktion der Frist für die Anzeige einer Veranstaltung nach
§ 7 Abs. 2 betrifft, erwähnst Du, dass wir das diskutiert haben.
Soweit ich mich erinnere, hast Du in dem damaligen Telefonat eine dreiwöchige
Frist akzeptiert. In meiner Nachricht vom 10 06 2010 12:46 informiere
ich Dich davon, dass die TerminFixierung mit der Gruppe Dakha Brakha aus
Kiew auf Grund der restriktiven Visa Bestimmungen kurzfristig zustande
kommt. Ich hätte die Veranstaltung nicht früher anzeigen können.
Anstatt Dir diese seltene Gelegenheit nicht entgehen zu lassen, eine Gruppe
aus der Ukraine hier im Wald erleben zu können, hast Du nichts besseres
im Sinn, als die Veranstaltung zu untersagen. Sehr seltsames Kulturverständnis.
zu Punkt 3
Sodann informierst Du auch noch eine Redakteurin einer Gratiszeitung FALSCH
über die Gründe der versuchten Untersagung. Ich kann schwerlich
annehmen, dass sie sich die FalschInfo selbst aus den Fingern gesogen
hat.
zu Punkt 4
Ich bin bis jetzt mit den mir aus meiner freiberuflichen Tätigkeit
im Kultur- und Ökobereich zur Verfügung stehenden Mitteln ausgekommen.
Ersparen konnte ich dabei nichts. Seit Du in dem neuen Amtspalast residierst,
Rohbaukosten 1,8 Mio Euro für eine 1000 Seelen Gemeinde, hast Du
alle meine Projekte torpediert. Du verhinderst nicht nur die Förderung
des Kulturprogrammes durch die Gemeinde, Du versuchst gleich die Initiative
gänzlich abzudrehen/auszuschalten und mein innovatives Engagement
im Ökobereich zu kanalisieren. Mit anderen Worten, Du versuchst an
allen Ecken und Enden, mir das Wasser abzugraben /abzudrehen und gleichzeitig
aber willst Du Geld aus mir herauspressen.
Ich frage mich, warum ich bloss so wichtig bin für Dich.
Schön übrigens für Dich, dass Du mit Deinen Tätigkeiten
genug Geld verdienst.
schöne Grüße
Karl
Antwort Katzinger - Schreiben
vom 16. Juli 2010
Buergermeister@weitersfelden.ooe.gv.at
26.07.2010 10:16 Uhr
Lieber Karl!
Ich übermittle dir den einstimmigen Beschluss der Sitzung des Gemeinderates
der Marktgemeinde Weitersfelden TOP 6 zu deiner allfälligen weiteren
Verwendung.
Zu deiner unten stehenden mail
möchte ich Folgendes klarstellen:
1. Bevor die Marktgemeinde Weitersfelden die BH Freistadt
ersuchen wird, die noch ausständigen Anschlussverpflichtungen an
den Kanal der WG Harrachstal umzusetzen, habe ich alle Betroffenen (schriftlich,
Rsb)noch einmal zu einer Besprechung und Vor-Ab-Info eingeladen. Du hast
diesen Termin leider nicht wahrgenommen. Somit teile ich dir mit, dass
die Umsetzung des verpflichtenden Kanalanschlusses in nächster Zeit
von der BH Freistadt stattfinden wird. Bezüglich der Anschlusskosten
ersuche ich dich, mit der WG Harrachstal Kontakt aufzunehmen.
Das Ausmaß des Innovationscharakters deiner privaten Abwasserentsorgungsinitiativen
obliegt in keiner Weise meiner Beurteilung, da die Behörde (BH und
Land OÖ) die Illegalität derartiger Lösungen innerhalb
der gelben Linie festgestellt hat.
2. In großer Wertschätzung deiner kulturellen
Aktivitäten muss ich ganz klar sagen, dass ich keinerlei feindselige
Aktionen dir gegenüber unternommen habe. Ich als Bürgermeister,
wie auch der Gemeinderat und die Gemeindemitarbeiter, haben ein Gelöbnis
auf Einhaltung der Gesetze abgelegt und die Einhaltung dieser auch umzusetzen.
So leid es mir tut, muss ich darauf hinweisen, dass auch für einen
Kulturschaffenden die Gesetze einzuhalten sind. Nachdem laut Veranstaltungs-Sicherheits-Gesetz
Veranstaltungen bis 2.000 Personen in den Kompetenzbereich der Gemeinden
fallen, ist dies auch von der Gemeinde wahrzunehmen.
Wenn du eine Veranstaltung bei der Gemeinde (Konzert)anzeigst, so ist
neben anderen Vorgaben auch auf eine ordnungsgemäße Wasserver-
und Abwasserentsorgung incl. der begleitenden Hygienemaßnahmen zu
achten. Alle Vereine (Feuerwehren, Union, Musik, Pfarre) haben dies auch
umzusetzen.
Ich habe dir auch tel. Unterstützung bezüglich flächenwidmungsplankonformer
Erreichung einer Veranstaltungsstättenbewilligung für die Garage
Druschba angeboten. Dies wurde von dir aber mit der Begründung abgelehnt,
dass du nicht bereits bist, dafür notwendige Investitionen in Angriff
zu nehmen.
Die Reduktion der Meldefrist von 6 auf 3 Wochen haben wir diskutiert.
Du hast aber nicht einmal die Meldefrist von 3 Wochen eingehalten.
3. Unter diesen Aspekten möchte ich mit allem
Nachdruck auch darauf hinweisen, dass von der Redakteurin einer bezirksweiten
Gratiszeitung auf Grund eines Telefonates mit mir keine Falschmeldung
publiziert worden ist.
4. Meines Rechtsverständnisses nach ist die Einhaltung
von Gesetzen - wie zB im Berich der Abwasserentsorgung - häufig mit
Kosten verbunden. Der Hinweis aufgrund persönlicher Umstände,
kein Geld für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu haben,
ist aus meiner Sicht keine ausreichende Begründung.
Freundliche Grüße
Bgm. DI Franz Xaver Hölzl
Marktgemeinde Weitersfelden
4272 Weitersfelden 11
Tel: 07952/6255
M: 0664/8403094
e-mail: gemeinde@weitersfelden.ooe.gv.at
VERANSTALTUNG HEUTE ABEND BEI DIR
16 07 2010 13:23
Lieber Franz
Auf Grund einer Terminkollision kann ich leider heute Abend nicht zu Deiner
Veranstaltung kommen. Das Erkennen des Innovationscharakters des von mir
entwickelten Projekts aus Deiner Position als Bgm ist ja wohl auch auszuschliessen.
Ich erinnere an diverse feindseligen Aktionen Deinerseits, was meine Tätigkeit
im Kultur- und ÖkoBereich betrifft. Insbesondere an die Falschmeldung,
die eine Redakteurin einer bezirksweiten Gratiszeitung auf Grund eines
Telefonats mit Dir publiziert hat.
Apropos kulturelle Tätigkeit.
In meiner electronischen Nachricht vom 22 03 2010 14:13 ersuche ich um
finanzielle Unterstützung des Kulturprogramms 2010 von Backwood Association.
In Deiner electronischen Nachricht vom 29 03 2010 10:20 Uhr beziehst Du
Dich auf den Gemeinderatsbeschluss vom 17 Dez 2009 und lässt mich
wissen, dass "von einer abermaligen Behandlung in einer der nächsten
GR Sitzungen bis auf weiteres Abstand genommen wird."
Diese Vorgehensweise stößt auch im Büro der Kulturplattform
OÖ, dem Dachverband der Kulturinitiativen, auf Unverständnis.
Ich ersuche nun erneut, wie erstmals im Schreiben vom 30 März 2010,
um Zusendung dieses Beschlusses vom 17 Dez 2009, da ich das Büro
des LH davon informieren möchte.
schöne Grüße
Karl
KANAL STATT KULTUR
05 07 2010 15:28
maria.knapp@bezirksrundschau.com
Liebe Maria
Gratulation zu dem couragierten Artikel Kanal statt Kultur von unlängst.
Toll recherchiert auch. Die eine oder andere Ungenauigkeit ist halt passiert.
Wahrscheinlich hast Du den lieben Brief vom Bgm Franz an mich nicht mehr
rechtzeitig anschauen können. Ich hätte ihn Dir ja am Telefon
vorgelesen und habe Dir noch geschrieben, dass ich den Brief ins Internetz
geschickt habe. Das ist praktisch und Du kannst ganz einfach am Computer
auch ins Internetz gehen und Dir den Brief jetzt noch einmal in Ruhe anschauen.
Ich darf Dich ansonsten noch ganz herzlich zu unserer nächsten Veranstaltung
in der Garage Drushba in Harrachsthal einladen. Es handelt sich um einen
wissenschaftlichen Vortrag mit dem Titel EMISSIONSBILANZ DER TROCKENTOILETTE
und anschliessende Diskussion zu dem Thema SCHEISSE VERGOLDEN ODER KULTUR
FÖRDERN? Auch Bgm Franz werde ich dazu ganz herzlich einladen. Datum:
FR 09 Juli 2010 20:00Uhr
Wenn Du so lieb sein magst und den Text als Leserbrief abdruckst. Da sparst
Du dann gleich eine extra Ankündigung.
schöne Grüße
Karl Katzinger
Präsident Backwood Association

Betreff: UNTERSAGUNG DER VERANSTALTUNG
22 JUNI 2010
Von: INSTITUTE OF POSTVIRTUAL REALITY backwood@servus.at
Datum: 21 06 2010 09:17
An: Franz Xaver Hölzl hoelzl@weitersfelden.ooe.gv.at
Josef Mühlbachler muehlbachler@weitersfelden.ooe.gv.at
BH Freistadt bh-fr.post@ooe.gv.at
Stefan Ellmer stefan.ellmer@polizei.gv.at
Sehr geehrter Bürgermeister Hölzl
Sehr geehrter Amtsleiter Mühlbachler
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 16 Juni 2010, in dem Sie das Konzert
des Ensembles DAKHA BRAKHA aus Kiew untersagen, können wir Ihnen
zur Beruhigung folgende Info anbieten. Auch wir sind mittlerweile davon
überzeugt, dass der Rechtssstaat in seinen Grundfesten erschüttert
wird, wenn die Veranstaltung einer seit 17 Jahren in der Gemeinde tätigen
Kulturinitiative nicht bereits sechs Wochen vorher, sondern erst knapp
zwei Wochen vorher angezeigt wird. Etwas enttäuscht sind wir aber
von Ihren Maßnahmen, bloß die örtliche Polizeiinspektion
um Mitwirkung an einer möglichen Schliessung und Räumung der
Veranstaltung zu bitten. Ich persönlich hätte mir auf Grund
der Schwere des Vergehens zumindest den Einsatz einer Einheit des Bundesheeres
und eine lückenlose Sicherung des Luftraumes über Harrachstal
durch eine EuroFighter Staffel erwartet.
In einer Telefonkonferenz des Vorstandes von Backwood Association Culturelle
ist dieses Gremium zwischenzeitlich zu dem Ergebnis gekommen, von der
beabsichtigten Durchführung der Veranstaltung nach §1 Abs 1
des OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetzes Abstand zu nehmen.
Es wurde in dieser Konferenzschaltung einhellig für sinnvoll erachtet,
die Veranstaltung nach § 1, Abs 2, Zahl 4 OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetz
abzuhalten. Diese Ausnahmebestimmung bezieht sich auf "Veranstaltungen,
die historisch gesehen im Brauchtum begründet sind". Die gegenständliche
Veranstaltung firmiert jetzt als Sonnwendfeier und wird von uns als solche
betitelt.
Falls die Abhaltung der Veranstaltung in diesem Kontext, also als Sonnwendfeier,
das rechtssstaatliche Gefüge der Republik noch immer in Gefahr bringen
sollte, dann erlaube ich mir noch die Variante anzubieten, diese Veranstaltung
als reine Privatangelegenheit meinerseits anzusehen. Die zu erwartenden
Gäste wurden von mir persönlich eingeladen. Die Veranstaltung
wurde auf Grund von Zeit-, Geld- und Personalmangel auch nicht öffentlich
beworben.
mit freundlichen Grüßen
Karl Katzinger
Vorsitz Backwood Association Culturelle und
privat


Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235
email: backwood@servus.at www.backwood.at
DI Franz Hölzl
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 30 März 2010
betrifft: emial vom 29 März 2010 10:20 Uhr
Sehr geehrter Herr Hölzl
Ad MELDEFRISTEN VON VERANSTALTUNGEN
Ich beziehe mich auf Ihr emial vom Thu, 11 Mar 2010 09:01:29 +0100 in
der Sie die Drohung aussprechen, dass ich 'bei Abhaltung der angekündigten
Veranstaltung mit den entsprechend rechtlichen Konsequenzen zu rechnen
haben werde.'
Mein Ersuchen, emial vom Thu, 11 Mar 2010 11:09:11 +0100 um Aufklärung,
'auf welcher Rechtsgrundlage Sie mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen
drohen' ist bis dato unbeantwortet geblieben.
In Ihrem gegenständlichen emial schlagen Sie zwar moderatere Töne
an, raten aber von der Abhaltung von öffentlichen Veranstaltungen
dringend ab und sprechen von Schritten, die der Gemeinde vorbehalten bleiben.
Ich ersuche auch zu dieser Mitteilung um Bekanntgabe, auf welcher Rechtsgrundlage
sie beruht.
Ad VERANSTALTUNGSSTÄTTENBEWILLIGUNG
Wie in meinem Schreiben vom 23 Feb 2010 ausgeführt, kann ich das
Prozedere der Umwidmung nur bei einer verbindlichen Zusage des Gemeindevorstandes
hinsichtlich Erlass der Umwidmungskosten beginnen.
Ich ersuche, die Stellungnahme des Gemeindevorstandes zu übermitteln.
Ad MÄNGELBEHEBUNG
Zu den aufgelisteten Mängeln auf Seite 2, Schreiben vom 02 Februar
2010, die durch den Bausachverständigen bei der Besichtigung des
Gebäudes am 5 Mai 2009 festgestellt wurden.
Fluchtwegorientierungsbeleuchtung: ist funktionsfähig.
Beim Test waren möglicherweise nicht alle Sicherungen herausgedreht.
Jedenfalls funktioniert die Leuchte bei Betätigung des Trennschutzschalters.
Ortsveränderliche Leitungen: die Kabel wurden wieder auf die Kabelrollen
aufgerollt
Stromleitungen: werden in Schutzrohren geführt. Lediglich Datenleitungen
und 12 Volt Leitungen nicht.
Ortsveränderliche Scheinwerfer: wurden abgebaut.
Feuerlöscher: Schon seit Beginn der Veranstaltungstätigkeit
befinden sich zwei Feuerlöscher, periodisch überprüft,
in dem Gebäude.
Heizöffnung Kachelofen: Blech wurde befestigt.
Trinkwasserversorgung: Das Trinkwasser wird im Supermarkt gekauft oder
von der Quelle Maria Bründl, St. Oswald, geholt. Dies schon seit
Jahren.
Abwasserentsorgung: im Gebäude gibt es keine Rohrleitungen.
WC: Da es kein WC (engl. water closet) gibt, kann es auch keine dem RückStand
der Technik entsprechende WC Anlage geben. Wir verwenden eine Toilette
des Typs: trocken. Dies entspricht den Grundsätzen der Ökologie
und den Kriterien von Nachhaltigkeit. Wenn Sie die Emissionsbilanz einer
Kunststofftoilette, wie sie auf Zeltfesten und ähnlichen Veranstaltungen
legal verwendet werden ausrechnen können, bin ich gerne bereit die
Emissionsbilanz der von mir entwickelten Trockentoilette dem gegenüberzustellen.
Rauchverbot: In dem Gebäude wurde schon Jahre bevor darüber
offiziell diskutiert wurde, nicht mehr geraucht. Rauchfreier Veranstaltungsraum
stand erstmals 2006 auf unseren Einladungskarten.
Dachbodenöffnung: wurde versperrt
Allgemein darf ich noch darauf hinweisen, dass in dem
Gebäude Garage Drushba Veranstaltungen des
Kulturvereins Backwood durchgeführt werden. Von Ihnen werden diese
Veranstaltungen auch als 'sogenannte Kulturveranstaltungen' bezeichnet.
Dies erklärt wohl auch das lebhafte Interesse Ihrerseits an den Aktivitäten
des Vereins.
Die Garage Drushba ist weder eine Disco noch ein Feuerwehr- oder sonstiges
Zeltfest. Unser Programm verfolgt Ziele, die im Kontext von Bildung, Kommunikation
und Ökologie stehen. Naturgemäss ziehen diese Themen kein Massenpublikum
an.
Anders gesagt: die Intention des Vereins ist nicht das Erzielen von Profiten
durch den Verkauf von alkoholischen Getränken, wie dies bei den oben
erwähnten Veranstaltungsorten der Fall ist. Die von Ihnen bzw dem
Sachverständigen bemühten Verordnungen sind ursächlich
auf die erwähnten Veranstaltungsorte zugeschnitten. Ist ihre restriktive
Anwendung auf eine bescheidene Kulturinitiative tatsächlich geeignet,
ein befriedigendes Gefühl zu erzeugen? Warum versuchen Sie es nicht
einmal mit dem umgekehrten Weg? Unterstützen Sie doch lieber unsere
Arbeit.
Ad KULTURFÖRDERUNG
Sie verweisen in Ihrer Ablehnung der Behandlung unseres Antrages um Förderung
des Kulturprogrammes 2010 auf den Gemeinderatsbeschluss vom 17 Dez 2009.
Ich ersuche um Zusendung dieses Beschlusses.
mit freundlichen Grüßen
Karl Katzinger
WG: REDAKTIONSSCHLUSS UND KULTURPROGRAMM
Buergermeister@weitersfelden.ooe.gv.at
29.03.2010 10:20 Uhr
gemeinde@weitersfelden.ooe.gv.at
franz.xaver.hoelzl@aon.at
Sehr geehrter Herr Katzinger! Lieber Karl!
Anbei beantworte ich unten stehende mails bzw. das Schreiben vom 23. Februar
2010:
Ankündigungen im Nachrichtenblatt der Gemeinde
Du kannst natürlich Veranstaltungen beim Gemeindeamt mit dem Ersuchen
um Publikation im Nachrichtenblatt melden. Ich weise jedoch darauf hin,
dass die tatsächliche Publikation im Ermessen des Bürgermeisters
bzw. der Redaktionsverantwortlichen liegt.
Das nächste Nachrichtenblatt wird nächste Woche an die Haushalte
gehen. Redaktionsschluss ist morgen Di., 30. März 2010. Der Termin
der übernächsten Ausgabe ist noch nicht fixiert.
Meldefristen von Veranstaltungen
Grundsätzlich sind die Meldefristen gemäß Veranstaltungssicherheitsgesetz
einzuhalten.
Falls es sich um öffentliche Veranstaltungen in der Garage Drushba
handelt, ist jegliche Mitteilung irrelevant, gleichgültig innerhalb
welcher Frist diese gemeldet wird, da für die Garage Drushba keine
Veranstaltungsstättenbewilligung vorliegt. Aus diesem Grund wird
von der Abhaltung von öffentlichen Veranstaltungen in der Garage
Drushba aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen dringend
abgeraten.
Falls dies nicht berücksichtigt wird, bleiben der Gemeinde weitere
Schritte vorbehalten.
Veranstaltungsstättenbewilligung - weitere Vorgehensweise
Wie im Schreiben vom 4. Februar 2010 mitgeteilt, kann die Gemeinde die
Änderung in der Flächenwidmung einleiten und auch die Verfahrenskosten
- vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeindevorstandes - übernehmen.
Dies wird aber nur dann erfolgen, wenn von dir
1. der ausdrückliche Wunsch auf Änderung des Flächenwidmungsplanes
schriftlich erfolgt,
2. alle vom Bausachverständigen am 5. Mai 2009 festgestellten Mängel
unverzüglich behoben werden; der geplante Zeitrahmen der Mängelbehebung
incl. Fertigstellungstermin schriftlich der Gemeinde mitgeteilt wird.
Dann erfolgt eine abermalige Begutachtung durch den Bausachverständigen.
Die unverzügliche Mängelbehebung ist - meiner Meinung nach -
eine wesentliche Voraussetzung für den Gebührenerlass für
die Umwidmung.
Es liegt in deinem Ermessen, ob du - wie im Schreiben vom 23. Februar
angekündigt - einen Kommentar zu den aufgelisteten Mängeln übermittelst.
Für die Ausstellung einer Veranstaltungsstättenbewilligung ist
die Mängelbehebung und der Widmungskonsens ausschlaggebend.
Wenn diese schriftlich verbindlichen Mitteilungen (siehe Punkt 1. und
2.) bei der Gemeinde nicht einlagt, werden bis auf Weiteres keine weiteren
Schritte durchgeführt.
Kulturförderung
Bezüglich Kulturförderung ist aufgrund der unveränderten
Sachlage der Gemeinderatsbeschluss vom 17. Dezember 2009 vollinhaltlich
aufrecht. Von einer abermaligen Behandlung in einer der nächsten
Gemeinderatssitzungen wird bis auf Weiteres Abstand genommen.
Freundliche Grüße
Bgm. DI Franz Xaver Hölzl
Marktgemeinde Weitersfelden
4272 Weitersfelden 11
Tel: 07952/6255
M: 0664/8403094
e-mail: gemeind
REDAKTIONSSCHLUSS UND KULTURPROGRAMM
25.03.2010 10:57 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich möchte in der Gemeindezeitung einen Vortrag ankündigen,
und ersuche um Bekanntgabe des Zeitpunkts des Erscheinens der nächsten
Ausgaben bzw bis wann ich das Info Material jeweils spätestens übermitteln
müsste.
Weiters ersuche ich um eine Reaktion auf meine Nachricht vom 22.03.2010
14:13 Uhr mit dem Betreff: Kulturprogramm 2010 Verein Backwood
mit freundlichen Grüssen
Karl Katzinger
Kulturverein Backwood
KULTURPROGRAMM 2010 VEREIN BACKWOOD
22.03.2010 14:13 Uhr
Sehr geehrter Herr Mühlbachler
Der Kulturverein backwood beabsichtigt eine Veranstaltung anzukündigen.
Soweit ich informiert bin, gibt es dafür eine Frist von 6 Wochen.
Da Veranstaltungen oft auch spontan realisiert werden oder überraschend
zustande kommen, ersuche ich um Mitteilung, ob es ausreicht, eine Veranstaltung
drei bis vier Wochen vorher anzukündigen.
Weiters ersuche ich die Gemeindeverwaltung, das Kulturprogramm 2010 des
Vereins finanziell zu unterstützen. Sinngemäß darf ich
unseren Antrag vom Vorjahr bemühen. Prinzipiell bleibt der Antrag
gleich. Sollte es für die Entscheidung des Gemeinderates notwendig
sein, das Programm 2010 im Detail vorzulegen, ersuche ich um Mitteilung.
Informieren Sie mich bitte auch vom Zeitpunkt der GR Sitzung, da ich diese
mitverfolgen möchte.
Meine letzte Nachricht an Sie ist bis dato unbeantwortet. Ich hoffe, dass
Sie eventuell in einer Arbeitspause Zeit finden können, auf diese
Nachricht zu antworten.
mit freundlichen Grüßen
Karl Katzinger
Betreff: Re: WG: Veranstaltung am 13. 03. 2010 in der
Garage Drushba
Datum: Thu, 11 Mar 2010 11:09:11 +0100
Von: INSTITUTE OF POSTVIRTUAL REALITY <backwood@servus.at>
Firma: BACKWOOD ASSOCIATION
An: Josef Mühlbachler <muehlbachler@weitersfelden.ooe.gv.at>
CC: Bezirksverwaltungsbehörde Freistadt <bh-fr.post@ooe.gv.at>,
Stefan Ellmer <stefan.ellmer@polizei.gv.at>, Franz Xaver Hölzl
<franz.xaver.hoelzl@aon.at>
Referenzen: 1
Sehr geehrter Herr Mühlbachler
Sehr geehrter Herr Hölzl
Ich habe in der Zeitung TIPS FREISTADT keine Veranstaltung beworben, sondern
einer Redakteurin eine persönliche Einladungskarte zu einem Vortrag
übermittelt. Ohne irgendeinen Kommentar. Alle übrigen versendeten
Karten sind ebenfalls persönlich adressiert.
In dem von Ihnen erwähnten Veranstaltungssicherheitsgesetz steht
unter 1. ABSCHNITT
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN § 1 Geltungsbereich
(2) Dieses Landesgesetz gilt nicht für:
3. Veranstaltungen, die überwiegend Zwecken der Wissenschaft, des
Studiums, des Unterrichts sowie der Volks-, Jugend- oder Erwachsenenbildung
dienen, insbesondere Vorträge, Kurse und Vorlesungen sowie Ausstellungen
in und Museen;
Ich ersuche um Aufklärung, auf welcher Rechtsgrundlage Sie mit 'entsprechenden
rechtlichen Konsequenzen' drohen.
mit freundlichen Grüssen
Karl Katzinger
Betreff: WG: Veranstaltung am 13. 03. 2010 in der Garage
Drushba
Datum: Thu, 11 Mar 2010 09:01:29 +0100
Von: Josef Mühlbachler<muehlbachler@weitersfelden.ooe.gv.at>
An: "'backwood@servus.at'" <backwood@servus.at>
CC: "'bh-fr.post@ooe.gv.at'" <bh-fr.post@ooe.gv.at>, "'stefan.ellmer@polizei.gv.at'"
<stefan.ellmer@polizei.gv.at>, "'franz.xaver.hoelzl@aon.at'"
<franz.xaver.hoelzl@aon.at>
Sehr geehrter Herr Katzinger!
Sie haben in der Zeitung "Tips Freistadt" vom 10. März
2010 einen Vortrag für Samstag, 13. März 2010, 20:00 Uhr in
der Garage Drushba beworben.
Außerdem wurde dem Gemeindeamt mitgeteilt, dass Sie zusätzlich
Einladungen zu dieser Veranstaltung versendet haben.
Wir weisen Sie darauf hin, dass für die "Garage Drushba"
derzeit keine rechtsgültige Veranstaltungsstättenbewilligung
besteht und Sie bei Abhaltung der angekündigten Veranstaltung mit
den entsprechend rechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben werden.
Hinweis: Im Veranstaltungssicherheitsgesetz sind keine Ausnahmen für
Kultur- oder Bildungsveranstaltungen enthalten.
Der Bürgermeister:
DI Franz Xaver Hölzl
Marktgemeindeamt
4272 Weitersfelden 11
Karl Katzinger4
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235
email: backwood@servus.at www.backwood.at
DI Franz Hölzl
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 23 Feb 2010
betrifft: Umwidmung. Schreiben vom 04 Feb 2010
Sehr geehrter Herr Hölzl
Das Umwidmungsverfahren übersteigt meine Kräfte. Sowohl finanziell
als auch vom bürokratischen Aufwand her. Ich denke, dass das Regelwerk
Veranstaltungsstätten-bewilligung auch nicht für so unbedeutende
Orte wie die Garage konzipiert worden ist, sondern für kommerzielle
Einrichtungen.
Im Durchschnitt fanden in den letzten Jahren 6 Veranstaltungen statt.
Davon ein Vortrag, zwei DokuFilm Vorführungen, 2 Veranstaltungen
mit traditioneller, unverstärkter Musik in Verbindung mit einer Einführung
in Tanzschritte. Veranstaltungen, die nach §1 Abs 2 Zahl 3 und 4
Veranstaltungssicherheitsgesetz ohnehin nicht in den Geltungsbereich dieses
Gesetzes fallen.
Falls Sie es trotzdem sinnvoll finden, das Prozedere der Umwidmung durchzuführen,
könnte ich dies nur mit Ihrer Unterstützung im bürokratischen
Verfahren und nur mit einer verbindlichen Zusage hinsichtlich Erlass der
Umwidmungskosten.
Was die Durchführung weiterer ähnlicher Veranstaltungen betrifft,
ersuche ich um Mitteilung, wie diese bürokratisch zu handhaben ist.
Kommentar zu den aufgelisteten Mängeln, die der Bausachverständige
anläßlich der Besichtigung des Gebäudes festgestellt hat,
und Bericht zu den durchgeführten Maßnahmen, kann ich umgehend
übermitteln.
mit freundlichen Grüßen
Karl Katzinger


Backwood Association Culturelle
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235
backwood@servus.at www.backwood.at
Verwaltung
Gemeindeamt
4272 Weitersfelden 02 November 2009
betrifft: Antrag um Veranstaltungsstättenbewilligung
von Mitte September 2009
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich ersuche um Bekanntgabe der Hindernisse, die der
Übermittlung der gegenständlichen Bewilligung entgegenstehen.
Schliesslich habe ich den Antrag schon vor eineinhalb Monaten gestellt.
mit freundlichen Grüssen
Karl Katzinger
Backwood Association Culturelle
Vorsitz
PS Ersuche weiters um Bekanntgabe des Termins der GR Sitzung, an der unser
Antrag um Förderung des kulturellen Programmes 2009 auf der Tagesordnung
steht.
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