Re: Antwort Katzinger - Schreiben vom 16. Juli 2010
Dipl.-Ing. Franz Xaver Hölzl <Buergermeister@weitersfelden.ooe.gv.at>
Gemeinde Weitersfelden <gemeinde@weitersfelden.ooe.gv.at>
Maria Knapp <maria.knapp@bezirksrundschau.com>
29 07 2010
Lieber Franz
zu Punkt 1 Deines Schreibens.
Wie hinlänglich bekannt ist, sind Behörden ja nicht dazu da, eine ökologische Innovation zu erkennen sondern um irgendwelche Konzepte zu exekutieren, die einer bestimmten Lobby Gewinne in Euro bringen.
zu Punkt 2
Du warst nie als Privatmann bei einer unserer Veranstaltungen. Als Bgm auch nicht. Du hast versucht mehrere Veranstaltungen zu untersagen, darunter auch einen Vortrag, was schlicht und ergreifend gesetzwidrig war. Gleichzeitig empfiehlst Du mir bei jeder sich bietenden Gelegenheit, mich an die Gesetze zu halten. Als Bgm bist Du nun auch besonders eifrig, eine Förderung unseres Kulturprogrammes zu verhindern. Das alles verstehst Du unter "große Wertschätzung von kulturellen Aktivitäten". Du scheinst offenbar noch höhere Ämter anzustreben.
Dass Du auch noch ein Gelöbnis abgelegt hast, beeindruckt mich natürlich sehr.
Immer wieder erwähnst Du auch die "ordnungsgemäße Wasserver- und Abwasserentsorgung incl der begleitenden Hygienemaßnahmen". Dein Lieblingsgebiet als Saubermann.
Vielleicht kannst Du hier einmal Klartext schreiben, was Du damit meinst.
Zur Erinnerung: Ich habe eine Veranstaltung mit afrikanischen Musikern am 28 Mai 2010 durchgeführt. Diese Veranstaltung habe ich Dir bzw der Gemeinde vorschriftsgemäß 6 Wochen vorher gemäß § 7 Abs. 2 des OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetzes angezeigt. Es wurde Deinerseits bzw von Seiten der Gemeinde kein Einwand, keine Verbesserungsvorschläge oder Auflagen erteilt. Dies im Kontext meines Schreibens vom 30 März 2010 und Deiner emial vom 29 03 2010 10:20 Uhr.
Erneut greifst Du auch das Thema Veranstaltungsstättenbewilligung auf. Soweit aus dem Text des Regelwerkes "OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetz" hervorgeht, können Veranstaltungen nach § 7 Abs. 2 dieses Gesetzes durchgeführt werden. Oder nach § 9, falls die location über eine sogenannte Veranstaltungsstättenbewilligung verfügt. Vorträge und auch diverse andere Veranstaltungsformen fallen gar nicht in dieses Gesetz. Diese Auffassung teilt auch das Büro der Kulturplattform OÖ www.kupf.at, Dachverband der Kulturinitiativen. Ich wäre Dir verbunden, wenn Du mir erklären könntest, warum Du diese verschiedenen Formen immer wieder durcheinander bringst.
Wenn ich eine Veranstaltung nach § 7 Abs. 2 anzeige, ist für die location keine Veranstaltungsstättenbewilligung erforderlich. Was die Variante der Veranstaltungsstättenbewilligung betrifft, bin ich übrigens nicht wie Du anführst, "nicht bereit" sondern nicht in der Lage "notwendige Investitionen in Angriff zu nehmen".
Was die Reduktion der Frist für die Anzeige einer Veranstaltung nach § 7 Abs. 2 betrifft, erwähnst Du, dass wir das diskutiert haben. Soweit ich mich erinnere, hast Du in dem damaligen Telefonat eine dreiwöchige Frist akzeptiert. In meiner Nachricht vom 10 06 2010 12:46 informiere ich Dich davon, dass die TerminFixierung mit der Gruppe Dakha Brakha aus Kiew auf Grund der restriktiven Visa Bestimmungen kurzfristig zustande kommt. Ich hätte die Veranstaltung nicht früher anzeigen können. Anstatt Dir diese seltene Gelegenheit nicht entgehen zu lassen, eine Gruppe aus der Ukraine hier im Wald erleben zu können, hast Du nichts besseres im Sinn, als die Veranstaltung zu untersagen. Sehr seltsames Kulturverständnis.
zu Punkt 3
Sodann informierst Du auch noch eine Redakteurin einer Gratiszeitung FALSCH über die Gründe der versuchten Untersagung. Ich kann schwerlich annehmen, dass sie sich die FalschInfo selbst aus den Fingern gesogen hat.
zu Punkt 4
Ich bin bis jetzt mit den mir aus meiner freiberuflichen Tätigkeit im Kultur- und Ökobereich zur Verfügung stehenden Mitteln ausgekommen. Ersparen konnte ich dabei nichts. Seit Du in dem neuen Amtspalast residierst, Rohbaukosten 1,8 Mio Euro für eine 1000 Seelen Gemeinde, hast Du alle meine Projekte torpediert. Du verhinderst nicht nur die Förderung des Kulturprogrammes durch die Gemeinde, Du versuchst gleich die Initiative gänzlich abzudrehen/auszuschalten und mein innovatives Engagement im Ökobereich zu kanalisieren. Mit anderen Worten, Du versuchst an allen Ecken und Enden, mir das Wasser abzugraben /abzudrehen und gleichzeitig aber willst Du Geld aus mir herauspressen.
Ich frage mich, warum ich bloss so wichtig bin für Dich.
Schön übrigens für Dich, dass Du mit Deinen Tätigkeiten genug Geld verdienst.
schöne Grüße
Karl

 

 

Antwort Katzinger - Schreiben vom 16. Juli 2010
Buergermeister@weitersfelden.ooe.gv.at
26.07.2010 10:16 Uhr
Lieber Karl!
Ich übermittle dir den einstimmigen Beschluss der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Weitersfelden TOP 6 zu deiner allfälligen weiteren Verwendung.

Zu deiner unten stehenden mail möchte ich Folgendes klarstellen:

1. Bevor die Marktgemeinde Weitersfelden die BH Freistadt ersuchen wird, die noch ausständigen Anschlussverpflichtungen an den Kanal der WG Harrachstal umzusetzen, habe ich alle Betroffenen (schriftlich, Rsb)noch einmal zu einer Besprechung und Vor-Ab-Info eingeladen. Du hast diesen Termin leider nicht wahrgenommen. Somit teile ich dir mit, dass die Umsetzung des verpflichtenden Kanalanschlusses in nächster Zeit von der BH Freistadt stattfinden wird. Bezüglich der Anschlusskosten ersuche ich dich, mit der WG Harrachstal Kontakt aufzunehmen.
Das Ausmaß des Innovationscharakters deiner privaten Abwasserentsorgungsinitiativen obliegt in keiner Weise meiner Beurteilung, da die Behörde (BH und Land OÖ) die Illegalität derartiger Lösungen innerhalb der gelben Linie festgestellt hat.

2. In großer Wertschätzung deiner kulturellen Aktivitäten muss ich ganz klar sagen, dass ich keinerlei feindselige Aktionen dir gegenüber unternommen habe. Ich als Bürgermeister, wie auch der Gemeinderat und die Gemeindemitarbeiter, haben ein Gelöbnis auf Einhaltung der Gesetze abgelegt und die Einhaltung dieser auch umzusetzen.
So leid es mir tut, muss ich darauf hinweisen, dass auch für einen Kulturschaffenden die Gesetze einzuhalten sind. Nachdem laut Veranstaltungs-Sicherheits-Gesetz Veranstaltungen bis 2.000 Personen in den Kompetenzbereich der Gemeinden fallen, ist dies auch von der Gemeinde wahrzunehmen.
Wenn du eine Veranstaltung bei der Gemeinde (Konzert)anzeigst, so ist neben anderen Vorgaben auch auf eine ordnungsgemäße Wasserver- und Abwasserentsorgung incl. der begleitenden Hygienemaßnahmen zu achten. Alle Vereine (Feuerwehren, Union, Musik, Pfarre) haben dies auch umzusetzen.
Ich habe dir auch tel. Unterstützung bezüglich flächenwidmungsplankonformer Erreichung einer Veranstaltungsstättenbewilligung für die Garage Druschba angeboten. Dies wurde von dir aber mit der Begründung abgelehnt, dass du nicht bereits bist, dafür notwendige Investitionen in Angriff zu nehmen.
Die Reduktion der Meldefrist von 6 auf 3 Wochen haben wir diskutiert. Du hast aber nicht einmal die Meldefrist von 3 Wochen eingehalten.

3. Unter diesen Aspekten möchte ich mit allem Nachdruck auch darauf hinweisen, dass von der Redakteurin einer bezirksweiten Gratiszeitung auf Grund eines Telefonates mit mir keine Falschmeldung publiziert worden ist.

4. Meines Rechtsverständnisses nach ist die Einhaltung von Gesetzen - wie zB im Berich der Abwasserentsorgung - häufig mit Kosten verbunden. Der Hinweis aufgrund persönlicher Umstände, kein Geld für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu haben, ist aus meiner Sicht keine ausreichende Begründung.


Freundliche Grüße
Bgm. DI Franz Xaver Hölzl
Marktgemeinde Weitersfelden
4272 Weitersfelden 11
Tel: 07952/6255
M: 0664/8403094
e-mail: gemeinde@weitersfelden.ooe.gv.at

 

 

VERANSTALTUNG HEUTE ABEND BEI DIR
16 07 2010 13:23
Lieber Franz
Auf Grund einer Terminkollision kann ich leider heute Abend nicht zu Deiner Veranstaltung kommen. Das Erkennen des Innovationscharakters des von mir entwickelten Projekts aus Deiner Position als Bgm ist ja wohl auch auszuschliessen. Ich erinnere an diverse feindseligen Aktionen Deinerseits, was meine Tätigkeit im Kultur- und ÖkoBereich betrifft. Insbesondere an die Falschmeldung, die eine Redakteurin einer bezirksweiten Gratiszeitung auf Grund eines Telefonats mit Dir publiziert hat.
Apropos kulturelle Tätigkeit.
In meiner electronischen Nachricht vom 22 03 2010 14:13 ersuche ich um finanzielle Unterstützung des Kulturprogramms 2010 von Backwood Association. In Deiner electronischen Nachricht vom 29 03 2010 10:20 Uhr beziehst Du Dich auf den Gemeinderatsbeschluss vom 17 Dez 2009 und lässt mich wissen, dass "von einer abermaligen Behandlung in einer der nächsten GR Sitzungen bis auf weiteres Abstand genommen wird."
Diese Vorgehensweise stößt auch im Büro der Kulturplattform OÖ, dem Dachverband der Kulturinitiativen, auf Unverständnis.
Ich ersuche nun erneut, wie erstmals im Schreiben vom 30 März 2010, um Zusendung dieses Beschlusses vom 17 Dez 2009, da ich das Büro des LH davon informieren möchte.
schöne Grüße
Karl

 

 

KANAL STATT KULTUR
05 07 2010 15:28
maria.knapp@bezirksrundschau.com
Liebe Maria
Gratulation zu dem couragierten Artikel Kanal statt Kultur von unlängst. Toll recherchiert auch. Die eine oder andere Ungenauigkeit ist halt passiert. Wahrscheinlich hast Du den lieben Brief vom Bgm Franz an mich nicht mehr rechtzeitig anschauen können. Ich hätte ihn Dir ja am Telefon vorgelesen und habe Dir noch geschrieben, dass ich den Brief ins Internetz geschickt habe. Das ist praktisch und Du kannst ganz einfach am Computer auch ins Internetz gehen und Dir den Brief jetzt noch einmal in Ruhe anschauen.
Ich darf Dich ansonsten noch ganz herzlich zu unserer nächsten Veranstaltung in der Garage Drushba in Harrachsthal einladen. Es handelt sich um einen wissenschaftlichen Vortrag mit dem Titel EMISSIONSBILANZ DER TROCKENTOILETTE und anschliessende Diskussion zu dem Thema SCHEISSE VERGOLDEN ODER KULTUR FÖRDERN? Auch Bgm Franz werde ich dazu ganz herzlich einladen. Datum: FR 09 Juli 2010 20:00Uhr
Wenn Du so lieb sein magst und den Text als Leserbrief abdruckst. Da sparst Du dann gleich eine extra Ankündigung.
schöne Grüße
Karl Katzinger
Präsident Backwood Association

 

Betreff: UNTERSAGUNG DER VERANSTALTUNG 22 JUNI 2010
Von: INSTITUTE OF POSTVIRTUAL REALITY backwood@servus.at
Datum: 21 06 2010 09:17
An: Franz Xaver Hölzl hoelzl@weitersfelden.ooe.gv.at
Josef Mühlbachler muehlbachler@weitersfelden.ooe.gv.at
BH Freistadt bh-fr.post@ooe.gv.at
Stefan Ellmer stefan.ellmer@polizei.gv.at


Sehr geehrter Bürgermeister Hölzl
Sehr geehrter Amtsleiter Mühlbachler
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 16 Juni 2010, in dem Sie das Konzert des Ensembles DAKHA BRAKHA aus Kiew untersagen, können wir Ihnen zur Beruhigung folgende Info anbieten. Auch wir sind mittlerweile davon überzeugt, dass der Rechtssstaat in seinen Grundfesten erschüttert wird, wenn die Veranstaltung einer seit 17 Jahren in der Gemeinde tätigen Kulturinitiative nicht bereits sechs Wochen vorher, sondern erst knapp zwei Wochen vorher angezeigt wird. Etwas enttäuscht sind wir aber von Ihren Maßnahmen, bloß die örtliche Polizeiinspektion um Mitwirkung an einer möglichen Schliessung und Räumung der Veranstaltung zu bitten. Ich persönlich hätte mir auf Grund der Schwere des Vergehens zumindest den Einsatz einer Einheit des Bundesheeres und eine lückenlose Sicherung des Luftraumes über Harrachstal durch eine EuroFighter Staffel erwartet.
In einer Telefonkonferenz des Vorstandes von Backwood Association Culturelle ist dieses Gremium zwischenzeitlich zu dem Ergebnis gekommen, von der beabsichtigten Durchführung der Veranstaltung nach §1 Abs 1 des OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetzes Abstand zu nehmen.
Es wurde in dieser Konferenzschaltung einhellig für sinnvoll erachtet, die Veranstaltung nach § 1, Abs 2, Zahl 4 OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetz abzuhalten. Diese Ausnahmebestimmung bezieht sich auf "Veranstaltungen, die historisch gesehen im Brauchtum begründet sind". Die gegenständliche Veranstaltung firmiert jetzt als Sonnwendfeier und wird von uns als solche betitelt.
Falls die Abhaltung der Veranstaltung in diesem Kontext, also als Sonnwendfeier, das rechtssstaatliche Gefüge der Republik noch immer in Gefahr bringen sollte, dann erlaube ich mir noch die Variante anzubieten, diese Veranstaltung als reine Privatangelegenheit meinerseits anzusehen. Die zu erwartenden Gäste wurden von mir persönlich eingeladen. Die Veranstaltung wurde auf Grund von Zeit-, Geld- und Personalmangel auch nicht öffentlich beworben.
mit freundlichen Grüßen
Karl Katzinger
Vorsitz Backwood Association Culturelle und
privat

 

 

Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235
email: backwood@servus.at www.backwood.at

DI Franz Hölzl
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 30 März 2010


betrifft: emial vom 29 März 2010 10:20 Uhr


Sehr geehrter Herr Hölzl


Ad MELDEFRISTEN VON VERANSTALTUNGEN
Ich beziehe mich auf Ihr emial vom Thu, 11 Mar 2010 09:01:29 +0100 in der Sie die Drohung aussprechen, dass ich 'bei Abhaltung der angekündigten Veranstaltung mit den entsprechend rechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben werde.'
Mein Ersuchen, emial vom Thu, 11 Mar 2010 11:09:11 +0100 um Aufklärung, 'auf welcher Rechtsgrundlage Sie mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen drohen' ist bis dato unbeantwortet geblieben.
In Ihrem gegenständlichen emial schlagen Sie zwar moderatere Töne an, raten aber von der Abhaltung von öffentlichen Veranstaltungen dringend ab und sprechen von Schritten, die der Gemeinde vorbehalten bleiben.
Ich ersuche auch zu dieser Mitteilung um Bekanntgabe, auf welcher Rechtsgrundlage sie beruht.

Ad VERANSTALTUNGSSTÄTTENBEWILLIGUNG
Wie in meinem Schreiben vom 23 Feb 2010 ausgeführt, kann ich das Prozedere der Umwidmung nur bei einer verbindlichen Zusage des Gemeindevorstandes hinsichtlich Erlass der Umwidmungskosten beginnen.
Ich ersuche, die Stellungnahme des Gemeindevorstandes zu übermitteln.

Ad MÄNGELBEHEBUNG
Zu den aufgelisteten Mängeln auf Seite 2, Schreiben vom 02 Februar 2010, die durch den Bausachverständigen bei der Besichtigung des Gebäudes am 5 Mai 2009 festgestellt wurden.

Fluchtwegorientierungsbeleuchtung: ist funktionsfähig. Beim Test waren möglicherweise nicht alle Sicherungen herausgedreht. Jedenfalls funktioniert die Leuchte bei Betätigung des Trennschutzschalters.
Ortsveränderliche Leitungen: die Kabel wurden wieder auf die Kabelrollen aufgerollt
Stromleitungen: werden in Schutzrohren geführt. Lediglich Datenleitungen und 12 Volt Leitungen nicht.
Ortsveränderliche Scheinwerfer: wurden abgebaut.
Feuerlöscher: Schon seit Beginn der Veranstaltungstätigkeit befinden sich zwei Feuerlöscher, periodisch überprüft, in dem Gebäude.
Heizöffnung Kachelofen: Blech wurde befestigt.
Trinkwasserversorgung: Das Trinkwasser wird im Supermarkt gekauft oder von der Quelle Maria Bründl, St. Oswald, geholt. Dies schon seit Jahren.
Abwasserentsorgung: im Gebäude gibt es keine Rohrleitungen.
WC: Da es kein WC (engl. water closet) gibt, kann es auch keine dem RückStand der Technik entsprechende WC Anlage geben. Wir verwenden eine Toilette des Typs: trocken. Dies entspricht den Grundsätzen der Ökologie und den Kriterien von Nachhaltigkeit. Wenn Sie die Emissionsbilanz einer Kunststofftoilette, wie sie auf Zeltfesten und ähnlichen Veranstaltungen legal verwendet werden ausrechnen können, bin ich gerne bereit die Emissionsbilanz der von mir entwickelten Trockentoilette dem gegenüberzustellen.
Rauchverbot: In dem Gebäude wurde schon Jahre bevor darüber offiziell diskutiert wurde, nicht mehr geraucht. Rauchfreier Veranstaltungsraum stand erstmals 2006 auf unseren Einladungskarten.
Dachbodenöffnung: wurde versperrt

Allgemein darf ich noch darauf hinweisen, dass in dem Gebäude Garage Drushba Veranstaltungen des
Kulturvereins Backwood durchgeführt werden. Von Ihnen werden diese Veranstaltungen auch als 'sogenannte Kulturveranstaltungen' bezeichnet. Dies erklärt wohl auch das lebhafte Interesse Ihrerseits an den Aktivitäten des Vereins.
Die Garage Drushba ist weder eine Disco noch ein Feuerwehr- oder sonstiges Zeltfest. Unser Programm verfolgt Ziele, die im Kontext von Bildung, Kommunikation und Ökologie stehen. Naturgemäss ziehen diese Themen kein Massenpublikum an.
Anders gesagt: die Intention des Vereins ist nicht das Erzielen von Profiten durch den Verkauf von alkoholischen Getränken, wie dies bei den oben erwähnten Veranstaltungsorten der Fall ist. Die von Ihnen bzw dem Sachverständigen bemühten Verordnungen sind ursächlich auf die erwähnten Veranstaltungsorte zugeschnitten. Ist ihre restriktive Anwendung auf eine bescheidene Kulturinitiative tatsächlich geeignet, ein befriedigendes Gefühl zu erzeugen? Warum versuchen Sie es nicht einmal mit dem umgekehrten Weg? Unterstützen Sie doch lieber unsere Arbeit.

Ad KULTURFÖRDERUNG
Sie verweisen in Ihrer Ablehnung der Behandlung unseres Antrages um Förderung des Kulturprogrammes 2010 auf den Gemeinderatsbeschluss vom 17 Dez 2009. Ich ersuche um Zusendung dieses Beschlusses.

mit freundlichen Grüßen
Karl Katzinger


 

WG: REDAKTIONSSCHLUSS UND KULTURPROGRAMM
Buergermeister@weitersfelden.ooe.gv.at
29.03.2010 10:20 Uhr
gemeinde@weitersfelden.ooe.gv.at
franz.xaver.hoelzl@aon.at
Sehr geehrter Herr Katzinger! Lieber Karl!
Anbei beantworte ich unten stehende mails bzw. das Schreiben vom 23. Februar 2010:
Ankündigungen im Nachrichtenblatt der Gemeinde
Du kannst natürlich Veranstaltungen beim Gemeindeamt mit dem Ersuchen um Publikation im Nachrichtenblatt melden. Ich weise jedoch darauf hin, dass die tatsächliche Publikation im Ermessen des Bürgermeisters bzw. der Redaktionsverantwortlichen liegt.
Das nächste Nachrichtenblatt wird nächste Woche an die Haushalte gehen. Redaktionsschluss ist morgen Di., 30. März 2010. Der Termin der übernächsten Ausgabe ist noch nicht fixiert.
Meldefristen von Veranstaltungen
Grundsätzlich sind die Meldefristen gemäß Veranstaltungssicherheitsgesetz einzuhalten.
Falls es sich um öffentliche Veranstaltungen in der Garage Drushba handelt, ist jegliche Mitteilung irrelevant, gleichgültig innerhalb welcher Frist diese gemeldet wird, da für die Garage Drushba keine Veranstaltungsstättenbewilligung vorliegt. Aus diesem Grund wird von der Abhaltung von öffentlichen Veranstaltungen in der Garage Drushba aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen dringend abgeraten.
Falls dies nicht berücksichtigt wird, bleiben der Gemeinde weitere Schritte vorbehalten.
Veranstaltungsstättenbewilligung - weitere Vorgehensweise
Wie im Schreiben vom 4. Februar 2010 mitgeteilt, kann die Gemeinde die Änderung in der Flächenwidmung einleiten und auch die Verfahrenskosten - vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeindevorstandes - übernehmen. Dies wird aber nur dann erfolgen, wenn von dir
1. der ausdrückliche Wunsch auf Änderung des Flächenwidmungsplanes schriftlich erfolgt,
2. alle vom Bausachverständigen am 5. Mai 2009 festgestellten Mängel unverzüglich behoben werden; der geplante Zeitrahmen der Mängelbehebung incl. Fertigstellungstermin schriftlich der Gemeinde mitgeteilt wird. Dann erfolgt eine abermalige Begutachtung durch den Bausachverständigen.
Die unverzügliche Mängelbehebung ist - meiner Meinung nach - eine wesentliche Voraussetzung für den Gebührenerlass für die Umwidmung.
Es liegt in deinem Ermessen, ob du - wie im Schreiben vom 23. Februar angekündigt - einen Kommentar zu den aufgelisteten Mängeln übermittelst. Für die Ausstellung einer Veranstaltungsstättenbewilligung ist die Mängelbehebung und der Widmungskonsens ausschlaggebend.
Wenn diese schriftlich verbindlichen Mitteilungen (siehe Punkt 1. und 2.) bei der Gemeinde nicht einlagt, werden bis auf Weiteres keine weiteren Schritte durchgeführt.
Kulturförderung
Bezüglich Kulturförderung ist aufgrund der unveränderten Sachlage der Gemeinderatsbeschluss vom 17. Dezember 2009 vollinhaltlich aufrecht. Von einer abermaligen Behandlung in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen wird bis auf Weiteres Abstand genommen.
Freundliche Grüße
Bgm. DI Franz Xaver Hölzl
Marktgemeinde Weitersfelden
4272 Weitersfelden 11
Tel: 07952/6255
M: 0664/8403094
e-mail: gemeind

 

REDAKTIONSSCHLUSS UND KULTURPROGRAMM
25.03.2010 10:57 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich möchte in der Gemeindezeitung einen Vortrag ankündigen, und ersuche um Bekanntgabe des Zeitpunkts des Erscheinens der nächsten Ausgaben bzw bis wann ich das Info Material jeweils spätestens übermitteln müsste.
Weiters ersuche ich um eine Reaktion auf meine Nachricht vom 22.03.2010 14:13 Uhr mit dem Betreff: Kulturprogramm 2010 Verein Backwood
mit freundlichen Grüssen
Karl Katzinger
Kulturverein Backwood

 

KULTURPROGRAMM 2010 VEREIN BACKWOOD
22.03.2010 14:13 Uhr
Sehr geehrter Herr Mühlbachler
Der Kulturverein backwood beabsichtigt eine Veranstaltung anzukündigen. Soweit ich informiert bin, gibt es dafür eine Frist von 6 Wochen. Da Veranstaltungen oft auch spontan realisiert werden oder überraschend zustande kommen, ersuche ich um Mitteilung, ob es ausreicht, eine Veranstaltung drei bis vier Wochen vorher anzukündigen.
Weiters ersuche ich die Gemeindeverwaltung, das Kulturprogramm 2010 des Vereins finanziell zu unterstützen. Sinngemäß darf ich unseren Antrag vom Vorjahr bemühen. Prinzipiell bleibt der Antrag gleich. Sollte es für die Entscheidung des Gemeinderates notwendig sein, das Programm 2010 im Detail vorzulegen, ersuche ich um Mitteilung.
Informieren Sie mich bitte auch vom Zeitpunkt der GR Sitzung, da ich diese mitverfolgen möchte.
Meine letzte Nachricht an Sie ist bis dato unbeantwortet. Ich hoffe, dass Sie eventuell in einer Arbeitspause Zeit finden können, auf diese Nachricht zu antworten.
mit freundlichen Grüßen
Karl Katzinger

 

Betreff: Re: WG: Veranstaltung am 13. 03. 2010 in der Garage Drushba
Datum: Thu, 11 Mar 2010 11:09:11 +0100
Von: INSTITUTE OF POSTVIRTUAL REALITY <backwood@servus.at>
Firma: BACKWOOD ASSOCIATION
An: Josef Mühlbachler <muehlbachler@weitersfelden.ooe.gv.at>
CC: Bezirksverwaltungsbehörde Freistadt <bh-fr.post@ooe.gv.at>, Stefan Ellmer <stefan.ellmer@polizei.gv.at>, Franz Xaver Hölzl <franz.xaver.hoelzl@aon.at>
Referenzen: 1
Sehr geehrter Herr Mühlbachler
Sehr geehrter Herr Hölzl
Ich habe in der Zeitung TIPS FREISTADT keine Veranstaltung beworben, sondern einer Redakteurin eine persönliche Einladungskarte zu einem Vortrag übermittelt. Ohne irgendeinen Kommentar. Alle übrigen versendeten Karten sind ebenfalls persönlich adressiert.
In dem von Ihnen erwähnten Veranstaltungssicherheitsgesetz steht unter 1. ABSCHNITT
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN § 1 Geltungsbereich
(2) Dieses Landesgesetz gilt nicht für:
3. Veranstaltungen, die überwiegend Zwecken der Wissenschaft, des Studiums, des Unterrichts sowie der Volks-, Jugend- oder Erwachsenenbildung dienen, insbesondere Vorträge, Kurse und Vorlesungen sowie Ausstellungen in und Museen;
Ich ersuche um Aufklärung, auf welcher Rechtsgrundlage Sie mit 'entsprechenden rechtlichen Konsequenzen' drohen.
mit freundlichen Grüssen
Karl Katzinger

 

Betreff: WG: Veranstaltung am 13. 03. 2010 in der Garage Drushba
Datum: Thu, 11 Mar 2010 09:01:29 +0100
Von: Josef Mühlbachler<muehlbachler@weitersfelden.ooe.gv.at>
An: "'backwood@servus.at'" <backwood@servus.at>
CC: "'bh-fr.post@ooe.gv.at'" <bh-fr.post@ooe.gv.at>, "'stefan.ellmer@polizei.gv.at'" <stefan.ellmer@polizei.gv.at>, "'franz.xaver.hoelzl@aon.at'" <franz.xaver.hoelzl@aon.at>
Sehr geehrter Herr Katzinger!
Sie haben in der Zeitung "Tips Freistadt" vom 10. März 2010 einen Vortrag für Samstag, 13. März 2010, 20:00 Uhr in der Garage Drushba beworben.
Außerdem wurde dem Gemeindeamt mitgeteilt, dass Sie zusätzlich Einladungen zu dieser Veranstaltung versendet haben.
Wir weisen Sie darauf hin, dass für die "Garage Drushba" derzeit keine rechtsgültige Veranstaltungsstättenbewilligung besteht und Sie bei Abhaltung der angekündigten Veranstaltung mit den entsprechend rechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben werden.
Hinweis: Im Veranstaltungssicherheitsgesetz sind keine Ausnahmen für Kultur- oder Bildungsveranstaltungen enthalten.
Der Bürgermeister:
DI Franz Xaver Hölzl
Marktgemeindeamt
4272 Weitersfelden 11

 

Karl Katzinger4
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235
email: backwood@servus.at www.backwood.at


DI Franz Hölzl
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 23 Feb 2010


betrifft: Umwidmung. Schreiben vom 04 Feb 2010


Sehr geehrter Herr Hölzl


Das Umwidmungsverfahren übersteigt meine Kräfte. Sowohl finanziell als auch vom bürokratischen Aufwand her. Ich denke, dass das Regelwerk Veranstaltungsstätten-bewilligung auch nicht für so unbedeutende Orte wie die Garage konzipiert worden ist, sondern für kommerzielle Einrichtungen.
Im Durchschnitt fanden in den letzten Jahren 6 Veranstaltungen statt. Davon ein Vortrag, zwei DokuFilm Vorführungen, 2 Veranstaltungen mit traditioneller, unverstärkter Musik in Verbindung mit einer Einführung in Tanzschritte. Veranstaltungen, die nach §1 Abs 2 Zahl 3 und 4 Veranstaltungssicherheitsgesetz ohnehin nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen.
Falls Sie es trotzdem sinnvoll finden, das Prozedere der Umwidmung durchzuführen, könnte ich dies nur mit Ihrer Unterstützung im bürokratischen Verfahren und nur mit einer verbindlichen Zusage hinsichtlich Erlass der Umwidmungskosten.
Was die Durchführung weiterer ähnlicher Veranstaltungen betrifft, ersuche ich um Mitteilung, wie diese bürokratisch zu handhaben ist.
Kommentar zu den aufgelisteten Mängeln, die der Bausachverständige anläßlich der Besichtigung des Gebäudes festgestellt hat, und Bericht zu den durchgeführten Maßnahmen, kann ich umgehend übermitteln.


mit freundlichen Grüßen
Karl Katzinger

 

 

 

 

Backwood Association Culturelle
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235
backwood@servus.at www.backwood.at

Verwaltung
Gemeindeamt
4272 Weitersfelden 02 November 2009

betrifft: Antrag um Veranstaltungsstättenbewilligung von Mitte September 2009

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich ersuche um Bekanntgabe der Hindernisse, die der Übermittlung der gegenständlichen Bewilligung entgegenstehen. Schliesslich habe ich den Antrag schon vor eineinhalb Monaten gestellt.

mit freundlichen Grüssen
Karl Katzinger
Backwood Association Culturelle
Vorsitz


PS Ersuche weiters um Bekanntgabe des Termins der GR Sitzung, an der unser Antrag um Förderung des kulturellen Programmes 2009 auf der Tagesordnung steht.