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Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
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Gemeindeamt
4272 Weitersfelden 28 Dez 2009
betrifft: Bescheid vom 18 Dez 2009 zu Bau 209-2009 Anschlusszwang an
eine Kanalisationsanlage
BERUFUNG REKURS VORSTELLUNG
Im BESCHEID des gegenständlichen Schriftstückes wird verkündet,
der Gemeinderat habe sich am 17 Dez 2009 mit meiner Berufung vom 19 Aug
2009 befasst. Diese Feststellung kann ich nicht bestätigen. Ich war
bei der Sitzung als Beobachter. Von den anwesenden Stockfischen wurde
keine Silbe geäussert. Daraufhin wurde auf eine Aufforderung des
Bgm abgestimmt und die unbegründete Abweisung meines Berufungsantrages
einstimmig angenommen.
Der Verfasser des erwähnten Schriftstückes, der Vize Bgm, stellt
im SPRUCH erneut die Anschlusspflicht an eine Kanalanlage fest und gleich
darauf befindet er, dass "im Übrigen die Berufung als unbegründet
abgewiesen wird". Das Wörtchen als ist hier offenbar versehentlich
oder irrtümlicherweise hineingerutscht.
Tatsache ist, dass in dieser Versammlung stummer Gemeinderäte kein
Millimeter auf den Inhalt meiner Berufung eingegangen wurde. Ich vermute
aus folgenden Gründen. Der ökologische Horizont der Versammelten
und des Verfassers des BESCHEID ist ein folgendermassen begrenzter, er
endet bereits bei 50 Meter. Spätestens dort liegt unter der Erde
der KANALSTRANG vergraben. Wie ist der dort hingekommen? Er wurde in monatelanger
Bauarbeit unter Einsatz von unterschiedlich grossen KettenBaggern, Radladern,
Lastkraftwagen und Sattelschleppern, Muldenkippern, Tiefladern, Kompressoren,
Presslufthämmern, Stromaggregaten, vielleicht auch Schaufeln und
Krampen (Spitzhacken) dort verlegt. Wenn man sich jetzt abgesehen von
den dabei verursachten Emissionen vor Augen führt, welche Emissionen
schon bei der Erzeugung all dieser Maschinen produziert wurden, weiters
bei der Förderung des Treibstoffes, der diese Maschinen antreibt,
seiner Raffination und Distribution, ja dann, was ist dann? Vielleicht
könnte das mit Auswirkungen in Zusammenhang gebracht werden, die
jetzt Massnahmen zum Klimaschutz erfordern?
Egal, wie auch immer, jedenfalls kann eine Trockentoilette aus ein paar
Brettern zusammengenagelt und ganz einfach mit zwei verschiedenen Behältern
ausgestattet werden.
Der Bgm jedenfalls ist Promotor einer spektakulären, grosstechnischen
Lösung und mit ihm die stummen TeilnehmerInnen der GR Sitzung. Es
geht nicht um ökologische Lösungen sondern einzig um die Ankurbelung
der Bauwirtschaft, also um Geld, also um Anschlussgebühren.
Auf Grund des Umstandes, dass inhaltlich auf meine Berufung mit keiner
Silbe eingegangen wird, beschränke ich mich in dieser Berufung auf
die kurze Auflistung der von mir durchgeführten Massnahmen und verweise
im übrigen auf meinen Text PILOTPROJEKT NACHHALTIGER UMGANG MIT ABWASSER
in meiner Berufung vom 19 August 2009, auf den wie gesagt mit keiner Silbe
eingegangen worden ist und den ich dieser Berufung wieder anschliesse.
Mein Abwasserkonzept gründet auf VERMEIDUNG und REINIGUNG. Die Verwendung
einer Trockentoilette erspart grosse Mengen eines problematischen AbwasserCocktails.
Es fällt also bloss noch Waschlauge, Seifenlauge und Abwaschwasser
in meinem Haus an, das abgeleitet werden könnte. Diese Fraktionen
werden von mir nicht abgeleitet, sondern in einem Behälter aufgefangen
und händisch auf Wiesenflächen verteilt. Diese Praxis entspricht
den derzeitigen Verordnungen. (Bescheid des Amt der OÖ Landesreg.
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft vom 6 Nov 2009 GZ Wa-2009-602637/4Mül/Ka)
Was könnte ich also noch an potentiell umweltgefährdenden Abwässern
ableiten? Das Waschwasser von Reis und Rosinen oder von Gemüse und
Obst aus herkömmlicher Landwirtschaft, hergestellt unter Verwendung
von Pestiziden und Kunstdünger? Selbst dieses Wasser wird nicht den
Grad der Kontamination aufweisen, wie jenes, das aus den VOLLBIOLOGISCHEN
KLÄRANLAGEN in die Flüsse gepumpt wird.
Ich leite also annähernd Trinkwasser ab, es kann schon einmal etwas
Erde von einer Kartoffel oder Sand von einer Karotte dabei sein. Dieses
Wasser fliesst in einem Rohr mit 4cm Durchmesser durch die Wand meines
alten Hauses und dann in Folge in ein Becken, das ursprünglich als
PflanzenKlärbeet angelegt worden ist. Leider ist es von einer engagierten
Umweltschützerin im Dienste der Administration als illegal enttarnt
worden, dadurch in Ungnade gefallen und somit untragbar geworden. Ich
habe daraus die Konsequenzen gezogen und verwende das ehemalige Klärbeet
nicht mehr als solches sondern ausschliesslich um dort Schilfpflanzen
zu kultivieren. Geplante Nutzungen sind weiters als kleines Versuchsfeld
für Reisanbau oder als Gartenteich mit zwei bis drei Goldfischen.
Ich weise abschliessend noch einmal darauf hin, dass aus meiner Immobilie
nur klares, also sauberes Wasser abgeleitet wird, keinesfalls verunreinigtes
Wasser im Sinne des OÖ Abwasserentsorgungs-gesetzes 2001.
Die Feststellung einer Anschlusspflicht ist deshalb unbegründet und
reichlich unsinnig. Eine Verpflichtung zum Anschluss an die zentrale Anlage
einer örtlichen Genossenschaft besteht demnach nicht.
mit freundlichen Grüssen
Karl Katzinger




Karl Katzinger
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Gemeindeamt
4272 Weitersfelden 19 Aug 2009
betrifft: OÖ Abwasserentsorgungsgesetz 2001
Bau-209-2009
BERUFUNG
Wie in meinem Schreiben vom 15 Sept 2008 bereits kommuniziert, werden
von meiner Liegenschaft keine Abwässer im Sinne des OÖ Abwasserentsorgungsgesetz
2001 abgeleitet. Eine Verpflichtung zum Anschluss an die zentrale Anlage
einer örtlichen Genossenschaft besteht demnach nicht.
Das im SPRUCH auf Seite 4 erwähnte Nebengebäude ist im übrigen
mit keinen Rohrleitungen ausgestattet. Weder Zuleitung noch Ableitung.
Das Gebäude ist sozusagen trocken. Offenbar aber möchte der
Bürgermeister trotzdem ein paar Tropfen anschlusspflichtiges Abwasser
aus dem Gebäude pressen. Dies kann wohl nur im Zusammenhang mit den
für die Betreiber der zentralen örtlichen Anlage verbundenen
Einnahmen an Gebühren gesehen werden. Die Promotion des Konzepts
der zentralen örtlichen Anlagen ist dem Bürgermeister offenbar
ein Herzensanliegen, da er nicht müde wird, durch alle Ortschaften
des Gemeindegebietes zu touren, um es zu verbreiten.
In der BEGRÜNDUNG wird auf das angesprochene Gebäude bezogen
festgestellt, dass sich im gegenständlichen Objekt "ein Veranstaltungsraum
für sogenannte Kulturveranstaltungen mit Musik-, Theater- und Filmvorführungen
befindet". Dazu möchte ich klarstellen, dass es sich um Kulturveranstaltungen
handelt und nicht um "sogenannte Kulturveranstaltungen". In
dem Gebäude werden seit 1993 in kleinem Rahmen Kulturveranstaltungen
realisiert. Diese werden, wenn auch nur marginal, sowohl von der Landeskulturdirektion
als auch vom Bundesministerium Unterricht, Kunst und Kultur gefördert.
Beim BMUKK ist für eine Förderung die Empfehlung eines Beirats
notwendig. Die personelle Zusammensetzung dieses Beirats wechselt in zeitlichen
Abständen. Es darf wohl angenommen werden, dass diesem Gremium Fachleute
aus dem Kulturbereich angehören.
Die geringschätzige Beurteilung der kulturellen Aktivitäten
des Vereins BACKWOOD ASSOCIATION CULTURELLE, dessen Vorsitzender ich bin,
kann als Indiz gelten für eine persönliche, grundlegend ablehnende
Einstellung auch gegenüber meinem ökologischen PilotProjekt
eines nachhaltigen Umgangs mit Abwasser. Dieses Projekt ist in meiner
Berufung vom 13 Feb 2009 gegen den Bescheid der BH Freistadt Wa10-201-2008
detailliert beschrieben. Einige Argumente in der BEGRÜNDUNG von Bau-209
2009 verweisen und stützen sich auf den Bescheid Wa10-201-2008. Dies
ist unzulässig, da es bis dato keine Entscheidung der Berufungsinstanz
gibt. Ebenso unzulässig ist der Verweis auf einen Befund des Bausachverständigen
auf Seite 4, da mir bis dato dazu kein einspruchsfähiger Bescheid
vorgelegt oder übermittelt worden ist
PILOTPROJEKT NACHHALTIGER UMGANG MIT ABWASSER
In meinem Haus gibt es zwei Waschbecken aus Porzellan. Es gibt kein Bad,
keine Abwasch, keinen Geschirrspüler und auch keine angeschlossene
Waschmaschine. Selbstverständlich gibt es auch kein water closet
(WC).
Ich habe im Herbst 2008 ein Klärbeet angelegt, mit der Absicht, dorthin
das Wasser aus meinem Waschbecken zu leiten. Dabei handelt es sich um
Wasser, wie es beim Salatwaschen, Händewaschen und eventuell Wäschewaschen
anfällt.
In den Jahren vor Errichtung des Klärbeetes habe ich das verwendete
Wasser folgendermassen gereinigt:
Wasser vom Geschirrabwasch, Quantität etwa 4-5 Liter alle zwei bis
drei Tage, habe ich mit Schwung auf ein Stück Wiese in meinem Garten
geleert. Dies ohne jedwede Bedenken deshalb, da ich chemische Abwaschhilfen
sparsam und selten, sehr oft aber bloss das Kochwasser von Teigwaren oder
Kartoffeln verwende, dem eine fettlösende Wirkung eigen ist. Da ich
vegetarisch koche, ist der Anteil von Fett gering. Zusätzlich reinige
ich von Fett verunreinigtes Geschirr zuvor mit Küchenrolle. Feste
organische Abfälle landen auf dem Komposthaufen.
Waschlauge, Quantität von 10 Liter einmal in drei Wochen und etwa
dieselbe Menge erstes Schwemmwasser, habe ich ebenfalls mit Schwung auf
ein Stück Wiese in meinem Garten geleert. Durchaus fein verteilt
auf eine grössere Fläche.
Wiese, das ist bekanntlich Gras, Wurzelgeflechte, Bodenbakterien. Mit
anderen Worten: ein natürliches System, Wasser zu reinigen. Bedingt
durch die GERINGEN Mengen GERINGFÜGIG verunreinigten Abwassers, noch
dazu in zeitlichen Abständen und abwechselnd auf verschiedene Flächen
verteilt, kann bei dieser Art der AbwasserReinigung von EINDRINGEN IN
DEN BODEN nicht gesprochen werden. Diese Mengen im Milliliterbereich bezogen
auf Quadratdezimeter werden bereits von den Wurzelgeflechten absorbiert.
Daraus die Verunreinigung von Gewässern oder Beeinträchtigung
des Bodens abzuleiten, entbehrt jeder haltbaren wissenschaftlichen Grundlage.
Diese Gefahr besteht sehr wohl bei den als VOLLBIOLOGISCH bezeichneten
Grossanlagen. Anlagen, für die extra diese Worthülse erfunden
worden ist, die aber tagtäglich Kubikmeter von bloss prozentuell
gereinigten Abwässern in Bäche und Flüsse leiten. Anlagen,
die ausserdem Klärschlammmengen von problematischster Zusammensetzung
produzieren, die wiederum auf Wiesenflächen verteilt werden, was
den Ruin der Flächen verursacht. Das spielt aber keine Rolle, der
Schaden wird in Euro ausgerechnet, dem Grundstücksbesitzer ausbezahlt,
der daraufhin die Fläche zur Produktion von EnergieHolz verwenden
kann. So einfach ist das vergleichsweise im Kubikmeterbereich.
Im BH Freistadt Bescheid Wa10-201-2008 wird die Einstellung der Praxis
gefordert, die angegebenen Mengen ABWASCHWASSER und WASCHLAUGE in der
von mir beschriebenen Art und Weise in die Wiese zu leeren. Als Begründung
werden gleich mehrere Gesetzestexte strapaziert, von denen jedoch diese
Forderung nicht abgeleitet werden kann. Da sie in ihren Ausführungen
den detaillierten Bezug zu den angeführten Texten schuldig bleibt,
entspricht die Forderung wohl eher dem Wunschdenken der Verfasserin des
Bescheides.
Der dahinterstehenden Logik zufolge, müssten etwa alle Scheibenwaschanlagen
von Automobilen verboten werden. Die Waschmittel in diesen Anlagen werden
bekanntlich auf die Scheiben gespritzt, wo sie sich wohl kaum in nichts
auflösen. Eher ist anzunehmen, dass diese Substanzen von der Strasse
in den Strassengraben und in die Wiese gelangen. Ebenfalls entgegen dieser
Logik werden Automobile von ihren Besitzern immer wieder gewaschen, auch
mit Waschlauge oder Shampoo. Da die Variante, Waschlauge über ein
Automobil zu leeren gesetzeskonform scheint, kann ich gerne auch davon
Gebrauch machen. Es würde mich persönlich auch interessieren,
wie die Behörde die offenbare Unbedenklichkeit des AbwasserCocktails
aus Streusalz, Reifenabrieb und Mineralölpartikel begründet,
der in Kubikmetermengen an die Strassenränder brandet, um daraufhin
in Wiesengrundstücken zu versickern.
Weiters fällt noch Badewasser an in meinem Haus. Da ich kein Bad
habe, bade ich wie weiland schon meine Grosseltern, die hier vor mir gewohnt
haben. Aus gesundheitlichen, um den ph-Wert von Haut und Haar nicht durcheinanderzubringen,
und aus ökologischen Gründen, verwende ich weder Seife noch
Shampoo oder irgendwelche Badewasserzusätze. Dieses Badewasser habe
ich früher ganz unverfroren in den Bach geleitet. Sollte daran etwas
auszusetzen sein, müsste gemäss dieser Logik auch jedwedes Baden
von Einheimischen und ausländischen Gästen in Seen, Moorteichen
und Bächen verboten sein oder werden. Es ist jedoch eher so, dass
das Baden in Flüssen und Bächen nicht ratsam bis verboten ist,
wenn die Konzentration von Abwasser zu gross ist, das zb von VOLLBIOLOGISCHEN
Kläranlagen hineingeleitet wird. Bekanntlich arbeiten diese Anlagen
mit einer Effizienz, die 100% nie erreicht. Wobei dahingestellt bleibt,
inwieweit man den bekannt gegebenen Angaben der Betreiber Glauben schenken
kann und wie diese Angaben überhaupt interpretiert werden können.
Wie schon in meinem Schreiben vom 15 09 2008 an die Gemeinde Weitersfelden
dargestellt, beruht mein Konzept auf VERMEIDUNG und der REINIGUNG von
Abwasser. Vermeidung wird hauptsächlich durch die Verwendung des
Typs TROCKENTOILETTE erzielt. Dadurch kommt schon kein, in seiner Zusammensetzung
problematischer AbwasserCocktail zustande, wie bei Verwendung eines water
closet. Ausserdem verringern sich die Quantitäten signifikant. In
der Folge kommt es zu keinen problematischen Klärschlammmengen, deren
Schicksal ja im Dunklen bleibt bei den VOLLBIOLOGISCHEN Anlagen.
Meine Forschung und Praxis im Bereich VERMEIDUNG und REINIGUNG von Abwasser
erstreckt sich auf über ein Jahrzehnt und ich betrachte dieses Projekt,
nicht zuletzt auf Grund des liebevollen Verständnisses, das der Bürgermeister
ihm entgegenbringt, als ein ÖKOLOGISCHES PILOTPROJEKT. In diesem
Kontext gesehen, ist die Administration sicher besser beraten, das Projekt
zu fördern als es auf unproduktive Art und Weise abzuwürgen.
Das Projekt spiegelt aktuell auch die Problematik FINANZKRISE, nicht die
der Banken sondern die des/der einzelnen. Steigende Arbeitslosigkeit,
Gehaltskürzung, sprich freiwilliger Gehaltsverzicht, Pensionskürzung,
haben schliesslich Auswirkungen, oder nicht?
Mein Projekt vereint deshalb ÖKOLOGISCHE EFFIZIENZ und FINANZIELLE
LEISTBARKEIT.
Die AnschlussKosten an die VOLLBIOLOGISCHE zentrale Abwasseranlage der
örtlichen Wassergenossenschaft bewegen sich angeblich in Höhe
von € 6000-7000,00, noch nicht gerechnet die Kosten des Hausanschlusses.
Was soll daran für jemanden VOLLBIOLOGISCH sein, dessen Jahreseinkommen
schon die Höhe dieses Betrages nicht erreicht? Bloss jemand, der
auf einem geschützten Arbeitsplatz herumsitzt, wie etwa der unterzeichnende
Bürgermeister oder sein ghost writer, kann ruhigen Gewissens der
Meinung sein, man könne auf Berücksichtigung dieser Umstände
getrost verzichten.
Ich beantrage deshalb, meine engagierte Auseinandersetzung mit dem Problem
Abwasser nicht weiter durch absurde Argumentation wie etwa ANSCHLUSSPFLICHT
zu sabotieren, weiters, die von mir ergriffenen Massnahmen lieber erfreut
zur Kenntnis zu nehmen und das von mir quasi als Fleissaufgabe errichtete
Klärbeet als effiziente Massnahme zur Reinigung des tatsächlich
nur GERINGFÜGIG verunreinigten und in GERINGER Quantität vorkommenden
Abwassers neidlos als das zu akzeptieren, was es ist, nämlich eine
finanziell leistbare, ökologisch nachhaltige Lösung.
Alternativ dazu biete ich noch folgende möglicherweise kabarettreife
Variante an:
Zum Händewaschen benutze ich seit eh und je ja ausschliesslich Kernseife.
Selbst darauf verzichte ich in Zukunft und wasche meine Hände nur
noch mit Holzasche, die ich der Aschenlade meines alten Tischherdes entnehme,
der sich in Griffnähe zu meinem Waschbecken befindet. Mit diesem
HolzascheAbwasser giesse und gleichzeitig dünge ich das Gemüse
in meinem Garten.
In Zukunft verzichte ich beim Geschirrabwaschen vollkommen auf die Verwendung
eines Spülmittels, vielmehr verwende ich auch da nur noch Holzasche.
Das Badewasser, Zusammensetzung wie weiter oben bereits beschrieben, leite
ich weiterhin unverfroren in den Bach. Die Werte dieses Wassers werden
jeden Klärwart einer VOLLBIOLOGISCHEN Anlage vor Vergnügen hüpfen
lassen, würde er sie mit seiner Anlage erreichen. Fallweise bis immer
werde ich das Badewasser auch zum Sprengen des Rasen oder zum Giessen
der Blumen in meinem Vorgarten verwenden.
Mit der Waschlauge wasche/wische ich zuerst die Fussböden in meinem
Haus und anschliessend reinige ich die Steinstufen im Eingangsbereich
oder die Felgen, Reifen, Radkästen, Stossstangen, Nummerntafeln etc
meines KFZ.
Last but not least darf ich noch erwähnen, dass ich in der warmen
Jahreszeit im Garten dusche, selbstverständlich ohne Verwendung irgendwelcher
Chemikalien. Das Wasser fliesst dann direkt in das Gras. Wenn es die Witterung
erlaubt, koche ich auch im Freien und wasche dort auch gleich das Geschirr
ab. Letzteres wiederum unter ausschliesslicher Verwendung von Holzasche.
Immer öfter wasche ich auch Wäsche mit der Hand. Auch im Freien.
Die dabei anfallenden geringen Mengen an Waschlauge verwende ich zur Reinigung
der RecyclingGlasfenster meines Gartenhauses oder wie oben bereits angedeutet,
reinige ich damit pico bello die Kennzeichentafeln meines KFZ.




Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
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Marktgemeindeamt
4272 Weitersfelden 15 Sept 2008
betrifft: Kanalisation Harrachsthal. Schreiben vom 26 08 2008
Sehr geehrte Damen und Herren
Bezugnehmend auf das gegenständliche Schreiben teile ich mit:
Von meiner Liegenschaft werden keine Abwässer im Sinne des OÖ
Abwasserentsorgungsgesetz 2001 abgeleitet.
Dies auf Grund innovativer Technik und ökologischer Praktiken.
Meine Toilette funktioniert, analog der Sortierung von Abfall, auf Basis
der Trennung von festen und flüssigen Bestandteilen. Die Feststoffe
werden im Behälter kontinuierlich mit Holzasche und Sägespäne
bedeckt, in der Folge am Komposthaufen mit bereits vorhandenem Kompost
und Erde vermischt und mit Grasschnitt, Laub etc bedeckt. Die flüssigen
Anteile werden in einem Behälter aufgefangen und in meinem Obstgarten
als Dünger ausgebracht.
In meinem Haus befindet sich weder eine installierte Abwasch noch ein
Badezimmer und auch keine installierte Waschmaschine. Es gibt nur zwei
PorzellanWaschbecken, wovon eines sich in der Küche befindet, das
andere in einem Raum, der sich in Renovierung befindet und einmal ein
Gästezimmer werden soll.
Anfallendes Abwaschwasser und auch Waschlauge verteile ich aus einem Eimer
im Gras in meinem Obstgarten oder auf Wiesenstücken, die zu meiner
Liegenschaft gehören. Badewasser leite ich, da ich weder Seife, Shampoo
noch sonstige Chemikalien verwende, über eine Dachwasserableitung
in einen Graben, der als Rohr weiter zum Fluss Waldaist führt. Abwässer
aus meinem PorzellanWaschbecken werde ich in naher Zukunft in ein Klärbeet
mit Pflanzenbewuchs leiten, wo sie, falls verunreinigt, ökologisch
gereinigt werden. Die Fertigstellung des Klärbeetes erfolgt in den
kommenden Wochen.
Auf Grund des bisherigen, jahrelang bereits praktizierten ökologischen
Umgangs mit Abwasser, ist keine Notwendigkeit eines Anschlusses an die
gerade fertiggestellte zentrale Kanalisationsanlage in der Ortschaft Harrachsthal
gegeben oder erforderlich. Eine Anlage im übrigen, die bloss einen
derzeitigen technischen Standard wiederspiegelt, jedoch weit davon entfernt
ist, ökologischen Kriterien zu entsprechen. Die Emissionsbilanz dieser
Anlage kann sich sehen lassen. Vier Monate Bauzeit. Mindestens zwei Bagger,
zwei Muldenkipper, LKWs, Tieflader, Kompressoren und andere Baumaschinen
erzeugen in diesem Zeitraum von früh bis spät Emissionen. Dazu
kommen die Emissionen bei Herstellung und Transport der high tech Materialien
für die Anlage, wie Kunststoffrohre, Betonschächte, weiters
Emissionen, die schon bei der Herstellung der Baumaschinen entstanden
sind und schliesslich die Emissionen, die bereits bei der Förderung,
der Raffination und dem Transport des Treibstoffes entstehen, der die
Baumaschinen antreibt und die Herstellung der Kunststoffrohre und der
Betonschächte ermöglicht. Die Liste lässt sich noch verlängern.
Weiter zum Betrieb der Anlage. Dieser ist ebenfalls mit Emissionen verbunden,
weil die Anlage ständig mit Energie versorgt werden muss. Schliesslich
der produzierte Klärschlamm, der als Sondermüll endgelagert
werden müsste, möglicherweise aber munter in den Luftraum vergast
werden wird. Unberücksichtigt sind weiters die globalen klimatischen
Veränderungen, die aktuell Überschwemmungen, Stürme und
andere Naturkatastrophen nach sich ziehen und den Ausfall der Anlage verursachen
können. Schliesslich der sozio-ökonomische Aspekt der Anlage,
die finanziellen Kosten für die angeschlossenen Anschlusspflichtigen.
Die Mehrzahl der Beteiligten wird die Banknoten für den Anschluss
nicht einfach aus dem Ärmel schütteln können, sondern durch
Herunterschrauben des Lebensstandards aufbringen oder durch Mehrarbeit
erwirtschaften müssen. Also wieder anstatt entspannt tief durchatmen,
weiterhin Vollgas geben, Emissionen produzieren.
Diese Anlage, deren ursprüngliche Intention angeblich die Verminderung
von Emissionen gewesen sein soll, ist direkt und indirekt für die
Erzeugung von Emissionen verantwortlich.
Eine tatsächlich ökologische Abwasserreinigung kann nicht daran
vorbeikommen, den grössten Verursacher von Abwasser, die rückständigste
Komponente in diesem System, das WC, water closet, in Frage zu stellen.
Unter diesem komplexen Aspekt betrachtet, besteht keine Anlass, mein bisher
praktiziertes, innovatives Konzept einer ökologischen Abwasservermeidung
und Abwasserreinigung durch eine Anschlusspflicht in die Steinzeit des
Umweltbewusstseins zu bombardieren.
Ich darf Sie zum Schluss kommend noch mit meiner persönlichen finanziellen
Situation vertraut machen. Freiberuflich im Kunst-, Kultur- und Ökobereich
tätig, ist mein Einkommen unregelmässig und liegt seit Jahren
unter der Armutsgrenze. Ich verfüge deshalb auch über keine
Ersparnisse und kann auch nicht annehmen, dass sich dies in Zukunft ändern
wird. Dazu kommen noch Sorgepflichten für Kinder. Selbst wenn ich
gerne möchte, könnte ich an dem Projekt der zentralen Kanalisation
Harrachsthal nicht teilnehmen.
Abschliessend wiederhole ich, dass keine ungereinigten Abwässer
von meiner Immobilie abgeleitet werden. Richtigerweise ist das OÖ
Abwasserentsorgungsgesetz 2001 nicht anzuwenden und es ist davon auszugehen,
dass eine Anschlusspflicht an die zentrale Anlage in der Ortschaft Harrachsthal
nicht besteht.
mit freundlichen Grüssen
Karl Katzinger
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