Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
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Gemeindeamt
4272 Weitersfelden 28 Dez 2009

betrifft: Bescheid vom 18 Dez 2009 zu Bau 209-2009 Anschlusszwang an eine Kanalisationsanlage

BERUFUNG REKURS VORSTELLUNG

Im BESCHEID des gegenständlichen Schriftstückes wird verkündet, der Gemeinderat habe sich am 17 Dez 2009 mit meiner Berufung vom 19 Aug 2009 befasst. Diese Feststellung kann ich nicht bestätigen. Ich war bei der Sitzung als Beobachter. Von den anwesenden Stockfischen wurde keine Silbe geäussert. Daraufhin wurde auf eine Aufforderung des Bgm abgestimmt und die unbegründete Abweisung meines Berufungsantrages einstimmig angenommen.
Der Verfasser des erwähnten Schriftstückes, der Vize Bgm, stellt im SPRUCH erneut die Anschlusspflicht an eine Kanalanlage fest und gleich darauf befindet er, dass "im Übrigen die Berufung als unbegründet abgewiesen wird". Das Wörtchen als ist hier offenbar versehentlich oder irrtümlicherweise hineingerutscht.
Tatsache ist, dass in dieser Versammlung stummer Gemeinderäte kein Millimeter auf den Inhalt meiner Berufung eingegangen wurde. Ich vermute aus folgenden Gründen. Der ökologische Horizont der Versammelten und des Verfassers des BESCHEID ist ein folgendermassen begrenzter, er endet bereits bei 50 Meter. Spätestens dort liegt unter der Erde der KANALSTRANG vergraben. Wie ist der dort hingekommen? Er wurde in monatelanger Bauarbeit unter Einsatz von unterschiedlich grossen KettenBaggern, Radladern, Lastkraftwagen und Sattelschleppern, Muldenkippern, Tiefladern, Kompressoren, Presslufthämmern, Stromaggregaten, vielleicht auch Schaufeln und Krampen (Spitzhacken) dort verlegt. Wenn man sich jetzt abgesehen von den dabei verursachten Emissionen vor Augen führt, welche Emissionen schon bei der Erzeugung all dieser Maschinen produziert wurden, weiters bei der Förderung des Treibstoffes, der diese Maschinen antreibt, seiner Raffination und Distribution, ja dann, was ist dann? Vielleicht könnte das mit Auswirkungen in Zusammenhang gebracht werden, die jetzt Massnahmen zum Klimaschutz erfordern?
Egal, wie auch immer, jedenfalls kann eine Trockentoilette aus ein paar Brettern zusammengenagelt und ganz einfach mit zwei verschiedenen Behältern ausgestattet werden.
Der Bgm jedenfalls ist Promotor einer spektakulären, grosstechnischen Lösung und mit ihm die stummen TeilnehmerInnen der GR Sitzung. Es geht nicht um ökologische Lösungen sondern einzig um die Ankurbelung der Bauwirtschaft, also um Geld, also um Anschlussgebühren.


Auf Grund des Umstandes, dass inhaltlich auf meine Berufung mit keiner Silbe eingegangen wird, beschränke ich mich in dieser Berufung auf die kurze Auflistung der von mir durchgeführten Massnahmen und verweise im übrigen auf meinen Text PILOTPROJEKT NACHHALTIGER UMGANG MIT ABWASSER in meiner Berufung vom 19 August 2009, auf den wie gesagt mit keiner Silbe eingegangen worden ist und den ich dieser Berufung wieder anschliesse.

Mein Abwasserkonzept gründet auf VERMEIDUNG und REINIGUNG. Die Verwendung einer Trockentoilette erspart grosse Mengen eines problematischen AbwasserCocktails. Es fällt also bloss noch Waschlauge, Seifenlauge und Abwaschwasser in meinem Haus an, das abgeleitet werden könnte. Diese Fraktionen werden von mir nicht abgeleitet, sondern in einem Behälter aufgefangen und händisch auf Wiesenflächen verteilt. Diese Praxis entspricht den derzeitigen Verordnungen. (Bescheid des Amt der OÖ Landesreg. Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft vom 6 Nov 2009 GZ Wa-2009-602637/4Mül/Ka)
Was könnte ich also noch an potentiell umweltgefährdenden Abwässern ableiten? Das Waschwasser von Reis und Rosinen oder von Gemüse und Obst aus herkömmlicher Landwirtschaft, hergestellt unter Verwendung von Pestiziden und Kunstdünger? Selbst dieses Wasser wird nicht den Grad der Kontamination aufweisen, wie jenes, das aus den VOLLBIOLOGISCHEN KLÄRANLAGEN in die Flüsse gepumpt wird.
Ich leite also annähernd Trinkwasser ab, es kann schon einmal etwas Erde von einer Kartoffel oder Sand von einer Karotte dabei sein. Dieses Wasser fliesst in einem Rohr mit 4cm Durchmesser durch die Wand meines alten Hauses und dann in Folge in ein Becken, das ursprünglich als PflanzenKlärbeet angelegt worden ist. Leider ist es von einer engagierten Umweltschützerin im Dienste der Administration als illegal enttarnt worden, dadurch in Ungnade gefallen und somit untragbar geworden. Ich habe daraus die Konsequenzen gezogen und verwende das ehemalige Klärbeet nicht mehr als solches sondern ausschliesslich um dort Schilfpflanzen zu kultivieren. Geplante Nutzungen sind weiters als kleines Versuchsfeld für Reisanbau oder als Gartenteich mit zwei bis drei Goldfischen.


Ich weise abschliessend noch einmal darauf hin, dass aus meiner Immobilie nur klares, also sauberes Wasser abgeleitet wird, keinesfalls verunreinigtes Wasser im Sinne des OÖ Abwasserentsorgungs-gesetzes 2001.
Die Feststellung einer Anschlusspflicht ist deshalb unbegründet und reichlich unsinnig. Eine Verpflichtung zum Anschluss an die zentrale Anlage einer örtlichen Genossenschaft besteht demnach nicht.


mit freundlichen Grüssen
Karl Katzinger

 


 

 

 

 

Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
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Gemeindeamt
4272 Weitersfelden 19 Aug 2009

betrifft: OÖ Abwasserentsorgungsgesetz 2001
Bau-209-2009

BERUFUNG

Wie in meinem Schreiben vom 15 Sept 2008 bereits kommuniziert, werden von meiner Liegenschaft keine Abwässer im Sinne des OÖ Abwasserentsorgungsgesetz 2001 abgeleitet. Eine Verpflichtung zum Anschluss an die zentrale Anlage einer örtlichen Genossenschaft besteht demnach nicht.

Das im SPRUCH auf Seite 4 erwähnte Nebengebäude ist im übrigen mit keinen Rohrleitungen ausgestattet. Weder Zuleitung noch Ableitung. Das Gebäude ist sozusagen trocken. Offenbar aber möchte der Bürgermeister trotzdem ein paar Tropfen anschlusspflichtiges Abwasser aus dem Gebäude pressen. Dies kann wohl nur im Zusammenhang mit den für die Betreiber der zentralen örtlichen Anlage verbundenen Einnahmen an Gebühren gesehen werden. Die Promotion des Konzepts der zentralen örtlichen Anlagen ist dem Bürgermeister offenbar ein Herzensanliegen, da er nicht müde wird, durch alle Ortschaften des Gemeindegebietes zu touren, um es zu verbreiten.
In der BEGRÜNDUNG wird auf das angesprochene Gebäude bezogen festgestellt, dass sich im gegenständlichen Objekt "ein Veranstaltungsraum für sogenannte Kulturveranstaltungen mit Musik-, Theater- und Filmvorführungen befindet". Dazu möchte ich klarstellen, dass es sich um Kulturveranstaltungen handelt und nicht um "sogenannte Kulturveranstaltungen". In dem Gebäude werden seit 1993 in kleinem Rahmen Kulturveranstaltungen realisiert. Diese werden, wenn auch nur marginal, sowohl von der Landeskulturdirektion als auch vom Bundesministerium Unterricht, Kunst und Kultur gefördert. Beim BMUKK ist für eine Förderung die Empfehlung eines Beirats notwendig. Die personelle Zusammensetzung dieses Beirats wechselt in zeitlichen Abständen. Es darf wohl angenommen werden, dass diesem Gremium Fachleute aus dem Kulturbereich angehören.
Die geringschätzige Beurteilung der kulturellen Aktivitäten des Vereins BACKWOOD ASSOCIATION CULTURELLE, dessen Vorsitzender ich bin, kann als Indiz gelten für eine persönliche, grundlegend ablehnende Einstellung auch gegenüber meinem ökologischen PilotProjekt eines nachhaltigen Umgangs mit Abwasser. Dieses Projekt ist in meiner Berufung vom 13 Feb 2009 gegen den Bescheid der BH Freistadt Wa10-201-2008 detailliert beschrieben. Einige Argumente in der BEGRÜNDUNG von Bau-209 2009 verweisen und stützen sich auf den Bescheid Wa10-201-2008. Dies ist unzulässig, da es bis dato keine Entscheidung der Berufungsinstanz gibt. Ebenso unzulässig ist der Verweis auf einen Befund des Bausachverständigen auf Seite 4, da mir bis dato dazu kein einspruchsfähiger Bescheid vorgelegt oder übermittelt worden ist


PILOTPROJEKT NACHHALTIGER UMGANG MIT ABWASSER

In meinem Haus gibt es zwei Waschbecken aus Porzellan. Es gibt kein Bad, keine Abwasch, keinen Geschirrspüler und auch keine angeschlossene Waschmaschine. Selbstverständlich gibt es auch kein water closet (WC).
Ich habe im Herbst 2008 ein Klärbeet angelegt, mit der Absicht, dorthin das Wasser aus meinem Waschbecken zu leiten. Dabei handelt es sich um Wasser, wie es beim Salatwaschen, Händewaschen und eventuell Wäschewaschen anfällt.
In den Jahren vor Errichtung des Klärbeetes habe ich das verwendete Wasser folgendermassen gereinigt:
Wasser vom Geschirrabwasch, Quantität etwa 4-5 Liter alle zwei bis drei Tage, habe ich mit Schwung auf ein Stück Wiese in meinem Garten geleert. Dies ohne jedwede Bedenken deshalb, da ich chemische Abwaschhilfen sparsam und selten, sehr oft aber bloss das Kochwasser von Teigwaren oder Kartoffeln verwende, dem eine fettlösende Wirkung eigen ist. Da ich vegetarisch koche, ist der Anteil von Fett gering. Zusätzlich reinige ich von Fett verunreinigtes Geschirr zuvor mit Küchenrolle. Feste organische Abfälle landen auf dem Komposthaufen.
Waschlauge, Quantität von 10 Liter einmal in drei Wochen und etwa dieselbe Menge erstes Schwemmwasser, habe ich ebenfalls mit Schwung auf ein Stück Wiese in meinem Garten geleert. Durchaus fein verteilt auf eine grössere Fläche.
Wiese, das ist bekanntlich Gras, Wurzelgeflechte, Bodenbakterien. Mit anderen Worten: ein natürliches System, Wasser zu reinigen. Bedingt durch die GERINGEN Mengen GERINGFÜGIG verunreinigten Abwassers, noch dazu in zeitlichen Abständen und abwechselnd auf verschiedene Flächen verteilt, kann bei dieser Art der AbwasserReinigung von EINDRINGEN IN DEN BODEN nicht gesprochen werden. Diese Mengen im Milliliterbereich bezogen auf Quadratdezimeter werden bereits von den Wurzelgeflechten absorbiert. Daraus die Verunreinigung von Gewässern oder Beeinträchtigung des Bodens abzuleiten, entbehrt jeder haltbaren wissenschaftlichen Grundlage.
Diese Gefahr besteht sehr wohl bei den als VOLLBIOLOGISCH bezeichneten Grossanlagen. Anlagen, für die extra diese Worthülse erfunden worden ist, die aber tagtäglich Kubikmeter von bloss prozentuell gereinigten Abwässern in Bäche und Flüsse leiten. Anlagen, die ausserdem Klärschlammmengen von problematischster Zusammensetzung produzieren, die wiederum auf Wiesenflächen verteilt werden, was den Ruin der Flächen verursacht. Das spielt aber keine Rolle, der Schaden wird in Euro ausgerechnet, dem Grundstücksbesitzer ausbezahlt, der daraufhin die Fläche zur Produktion von EnergieHolz verwenden kann. So einfach ist das vergleichsweise im Kubikmeterbereich.

Im BH Freistadt Bescheid Wa10-201-2008 wird die Einstellung der Praxis gefordert, die angegebenen Mengen ABWASCHWASSER und WASCHLAUGE in der von mir beschriebenen Art und Weise in die Wiese zu leeren. Als Begründung werden gleich mehrere Gesetzestexte strapaziert, von denen jedoch diese Forderung nicht abgeleitet werden kann. Da sie in ihren Ausführungen den detaillierten Bezug zu den angeführten Texten schuldig bleibt, entspricht die Forderung wohl eher dem Wunschdenken der Verfasserin des Bescheides.
Der dahinterstehenden Logik zufolge, müssten etwa alle Scheibenwaschanlagen von Automobilen verboten werden. Die Waschmittel in diesen Anlagen werden bekanntlich auf die Scheiben gespritzt, wo sie sich wohl kaum in nichts auflösen. Eher ist anzunehmen, dass diese Substanzen von der Strasse in den Strassengraben und in die Wiese gelangen. Ebenfalls entgegen dieser Logik werden Automobile von ihren Besitzern immer wieder gewaschen, auch mit Waschlauge oder Shampoo. Da die Variante, Waschlauge über ein Automobil zu leeren gesetzeskonform scheint, kann ich gerne auch davon Gebrauch machen. Es würde mich persönlich auch interessieren, wie die Behörde die offenbare Unbedenklichkeit des AbwasserCocktails aus Streusalz, Reifenabrieb und Mineralölpartikel begründet, der in Kubikmetermengen an die Strassenränder brandet, um daraufhin in Wiesengrundstücken zu versickern.

Weiters fällt noch Badewasser an in meinem Haus. Da ich kein Bad habe, bade ich wie weiland schon meine Grosseltern, die hier vor mir gewohnt haben. Aus gesundheitlichen, um den ph-Wert von Haut und Haar nicht durcheinanderzubringen, und aus ökologischen Gründen, verwende ich weder Seife noch Shampoo oder irgendwelche Badewasserzusätze. Dieses Badewasser habe ich früher ganz unverfroren in den Bach geleitet. Sollte daran etwas auszusetzen sein, müsste gemäss dieser Logik auch jedwedes Baden von Einheimischen und ausländischen Gästen in Seen, Moorteichen und Bächen verboten sein oder werden. Es ist jedoch eher so, dass das Baden in Flüssen und Bächen nicht ratsam bis verboten ist, wenn die Konzentration von Abwasser zu gross ist, das zb von VOLLBIOLOGISCHEN Kläranlagen hineingeleitet wird. Bekanntlich arbeiten diese Anlagen mit einer Effizienz, die 100% nie erreicht. Wobei dahingestellt bleibt, inwieweit man den bekannt gegebenen Angaben der Betreiber Glauben schenken kann und wie diese Angaben überhaupt interpretiert werden können.

Wie schon in meinem Schreiben vom 15 09 2008 an die Gemeinde Weitersfelden dargestellt, beruht mein Konzept auf VERMEIDUNG und der REINIGUNG von Abwasser. Vermeidung wird hauptsächlich durch die Verwendung des Typs TROCKENTOILETTE erzielt. Dadurch kommt schon kein, in seiner Zusammensetzung problematischer AbwasserCocktail zustande, wie bei Verwendung eines water closet. Ausserdem verringern sich die Quantitäten signifikant. In der Folge kommt es zu keinen problematischen Klärschlammmengen, deren Schicksal ja im Dunklen bleibt bei den VOLLBIOLOGISCHEN Anlagen.
Meine Forschung und Praxis im Bereich VERMEIDUNG und REINIGUNG von Abwasser erstreckt sich auf über ein Jahrzehnt und ich betrachte dieses Projekt, nicht zuletzt auf Grund des liebevollen Verständnisses, das der Bürgermeister ihm entgegenbringt, als ein ÖKOLOGISCHES PILOTPROJEKT. In diesem Kontext gesehen, ist die Administration sicher besser beraten, das Projekt zu fördern als es auf unproduktive Art und Weise abzuwürgen.
Das Projekt spiegelt aktuell auch die Problematik FINANZKRISE, nicht die der Banken sondern die des/der einzelnen. Steigende Arbeitslosigkeit, Gehaltskürzung, sprich freiwilliger Gehaltsverzicht, Pensionskürzung, haben schliesslich Auswirkungen, oder nicht?
Mein Projekt vereint deshalb ÖKOLOGISCHE EFFIZIENZ und FINANZIELLE LEISTBARKEIT.
Die AnschlussKosten an die VOLLBIOLOGISCHE zentrale Abwasseranlage der örtlichen Wassergenossenschaft bewegen sich angeblich in Höhe von € 6000-7000,00, noch nicht gerechnet die Kosten des Hausanschlusses. Was soll daran für jemanden VOLLBIOLOGISCH sein, dessen Jahreseinkommen schon die Höhe dieses Betrages nicht erreicht? Bloss jemand, der auf einem geschützten Arbeitsplatz herumsitzt, wie etwa der unterzeichnende Bürgermeister oder sein ghost writer, kann ruhigen Gewissens der Meinung sein, man könne auf Berücksichtigung dieser Umstände getrost verzichten.

Ich beantrage deshalb, meine engagierte Auseinandersetzung mit dem Problem Abwasser nicht weiter durch absurde Argumentation wie etwa ANSCHLUSSPFLICHT zu sabotieren, weiters, die von mir ergriffenen Massnahmen lieber erfreut zur Kenntnis zu nehmen und das von mir quasi als Fleissaufgabe errichtete Klärbeet als effiziente Massnahme zur Reinigung des tatsächlich nur GERINGFÜGIG verunreinigten und in GERINGER Quantität vorkommenden Abwassers neidlos als das zu akzeptieren, was es ist, nämlich eine finanziell leistbare, ökologisch nachhaltige Lösung.

Alternativ dazu biete ich noch folgende möglicherweise kabarettreife Variante an:
Zum Händewaschen benutze ich seit eh und je ja ausschliesslich Kernseife. Selbst darauf verzichte ich in Zukunft und wasche meine Hände nur noch mit Holzasche, die ich der Aschenlade meines alten Tischherdes entnehme, der sich in Griffnähe zu meinem Waschbecken befindet. Mit diesem HolzascheAbwasser giesse und gleichzeitig dünge ich das Gemüse in meinem Garten.
In Zukunft verzichte ich beim Geschirrabwaschen vollkommen auf die Verwendung eines Spülmittels, vielmehr verwende ich auch da nur noch Holzasche.
Das Badewasser, Zusammensetzung wie weiter oben bereits beschrieben, leite ich weiterhin unverfroren in den Bach. Die Werte dieses Wassers werden jeden Klärwart einer VOLLBIOLOGISCHEN Anlage vor Vergnügen hüpfen lassen, würde er sie mit seiner Anlage erreichen. Fallweise bis immer werde ich das Badewasser auch zum Sprengen des Rasen oder zum Giessen der Blumen in meinem Vorgarten verwenden.
Mit der Waschlauge wasche/wische ich zuerst die Fussböden in meinem Haus und anschliessend reinige ich die Steinstufen im Eingangsbereich oder die Felgen, Reifen, Radkästen, Stossstangen, Nummerntafeln etc meines KFZ.

Last but not least darf ich noch erwähnen, dass ich in der warmen Jahreszeit im Garten dusche, selbstverständlich ohne Verwendung irgendwelcher Chemikalien. Das Wasser fliesst dann direkt in das Gras. Wenn es die Witterung erlaubt, koche ich auch im Freien und wasche dort auch gleich das Geschirr ab. Letzteres wiederum unter ausschliesslicher Verwendung von Holzasche. Immer öfter wasche ich auch Wäsche mit der Hand. Auch im Freien. Die dabei anfallenden geringen Mengen an Waschlauge verwende ich zur Reinigung der RecyclingGlasfenster meines Gartenhauses oder wie oben bereits angedeutet, reinige ich damit pico bello die Kennzeichentafeln meines KFZ.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Karl Katzinger
Harrachsthal 8
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Marktgemeindeamt
4272 Weitersfelden 15 Sept 2008


betrifft: Kanalisation Harrachsthal. Schreiben vom 26 08 2008


Sehr geehrte Damen und Herren


Bezugnehmend auf das gegenständliche Schreiben teile ich mit:
Von meiner Liegenschaft werden keine Abwässer im Sinne des OÖ Abwasserentsorgungsgesetz 2001 abgeleitet.
Dies auf Grund innovativer Technik und ökologischer Praktiken.
Meine Toilette funktioniert, analog der Sortierung von Abfall, auf Basis der Trennung von festen und flüssigen Bestandteilen. Die Feststoffe werden im Behälter kontinuierlich mit Holzasche und Sägespäne bedeckt, in der Folge am Komposthaufen mit bereits vorhandenem Kompost und Erde vermischt und mit Grasschnitt, Laub etc bedeckt. Die flüssigen Anteile werden in einem Behälter aufgefangen und in meinem Obstgarten als Dünger ausgebracht.
In meinem Haus befindet sich weder eine installierte Abwasch noch ein Badezimmer und auch keine installierte Waschmaschine. Es gibt nur zwei PorzellanWaschbecken, wovon eines sich in der Küche befindet, das andere in einem Raum, der sich in Renovierung befindet und einmal ein Gästezimmer werden soll.
Anfallendes Abwaschwasser und auch Waschlauge verteile ich aus einem Eimer im Gras in meinem Obstgarten oder auf Wiesenstücken, die zu meiner Liegenschaft gehören. Badewasser leite ich, da ich weder Seife, Shampoo noch sonstige Chemikalien verwende, über eine Dachwasserableitung in einen Graben, der als Rohr weiter zum Fluss Waldaist führt. Abwässer aus meinem PorzellanWaschbecken werde ich in naher Zukunft in ein Klärbeet mit Pflanzenbewuchs leiten, wo sie, falls verunreinigt, ökologisch gereinigt werden. Die Fertigstellung des Klärbeetes erfolgt in den kommenden Wochen.

Auf Grund des bisherigen, jahrelang bereits praktizierten ökologischen Umgangs mit Abwasser, ist keine Notwendigkeit eines Anschlusses an die gerade fertiggestellte zentrale Kanalisationsanlage in der Ortschaft Harrachsthal gegeben oder erforderlich. Eine Anlage im übrigen, die bloss einen derzeitigen technischen Standard wiederspiegelt, jedoch weit davon entfernt ist, ökologischen Kriterien zu entsprechen. Die Emissionsbilanz dieser Anlage kann sich sehen lassen. Vier Monate Bauzeit. Mindestens zwei Bagger, zwei Muldenkipper, LKWs, Tieflader, Kompressoren und andere Baumaschinen erzeugen in diesem Zeitraum von früh bis spät Emissionen. Dazu kommen die Emissionen bei Herstellung und Transport der high tech Materialien für die Anlage, wie Kunststoffrohre, Betonschächte, weiters Emissionen, die schon bei der Herstellung der Baumaschinen entstanden sind und schliesslich die Emissionen, die bereits bei der Förderung, der Raffination und dem Transport des Treibstoffes entstehen, der die Baumaschinen antreibt und die Herstellung der Kunststoffrohre und der Betonschächte ermöglicht. Die Liste lässt sich noch verlängern. Weiter zum Betrieb der Anlage. Dieser ist ebenfalls mit Emissionen verbunden, weil die Anlage ständig mit Energie versorgt werden muss. Schliesslich der produzierte Klärschlamm, der als Sondermüll endgelagert werden müsste, möglicherweise aber munter in den Luftraum vergast werden wird. Unberücksichtigt sind weiters die globalen klimatischen Veränderungen, die aktuell Überschwemmungen, Stürme und andere Naturkatastrophen nach sich ziehen und den Ausfall der Anlage verursachen können. Schliesslich der sozio-ökonomische Aspekt der Anlage, die finanziellen Kosten für die angeschlossenen Anschlusspflichtigen. Die Mehrzahl der Beteiligten wird die Banknoten für den Anschluss nicht einfach aus dem Ärmel schütteln können, sondern durch Herunterschrauben des Lebensstandards aufbringen oder durch Mehrarbeit erwirtschaften müssen. Also wieder anstatt entspannt tief durchatmen, weiterhin Vollgas geben, Emissionen produzieren.
Diese Anlage, deren ursprüngliche Intention angeblich die Verminderung von Emissionen gewesen sein soll, ist direkt und indirekt für die Erzeugung von Emissionen verantwortlich.
Eine tatsächlich ökologische Abwasserreinigung kann nicht daran vorbeikommen, den grössten Verursacher von Abwasser, die rückständigste Komponente in diesem System, das WC, water closet, in Frage zu stellen.
Unter diesem komplexen Aspekt betrachtet, besteht keine Anlass, mein bisher praktiziertes, innovatives Konzept einer ökologischen Abwasservermeidung und Abwasserreinigung durch eine Anschlusspflicht in die Steinzeit des Umweltbewusstseins zu bombardieren.
Ich darf Sie zum Schluss kommend noch mit meiner persönlichen finanziellen Situation vertraut machen. Freiberuflich im Kunst-, Kultur- und Ökobereich tätig, ist mein Einkommen unregelmässig und liegt seit Jahren unter der Armutsgrenze. Ich verfüge deshalb auch über keine Ersparnisse und kann auch nicht annehmen, dass sich dies in Zukunft ändern wird. Dazu kommen noch Sorgepflichten für Kinder. Selbst wenn ich gerne möchte, könnte ich an dem Projekt der zentralen Kanalisation Harrachsthal nicht teilnehmen.

Abschliessend wiederhole ich, dass keine ungereinigten Abwässer von meiner Immobilie abgeleitet werden. Richtigerweise ist das OÖ Abwasserentsorgungsgesetz 2001 nicht anzuwenden und es ist davon auszugehen, dass eine Anschlusspflicht an die zentrale Anlage in der Ortschaft Harrachsthal nicht besteht.


mit freundlichen Grüssen
Karl Katzinger