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Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
BH-Freistadt
Promenade 5
4240 Freistadt 17 Dez 2011
Betrifft: UR96-10-2011 vom 03 Aug 2011
BERUFUNG
Unter dem Pseudonym die Behörde hat erwogen beschuldigt
mich der Sachbearbeiter nicht nur fahrlässigen Verhaltens sondern
vorsätzlichen Handelns und behauptet weiters, ich hätte in meinem
Einspruch nicht glaubhaft gemacht, dass mich hinsichtlich der Verletzung
der Verwaltungsvorschriften kein Verschulden trifft. Diese Behauptungen
sind falsch. Richtig ist vielmehr, dass hier weder fahrlässiges Verhalten
vorliegt noch vorsätzliches Handeln hineininterpretiert werden kann.
Ausserdem habe ich detailliert ausgeführt dh glaubhaft gemacht, dass
mich an der hypothetischen Verletzung einer Verwaltungsvorschrift
kein Verschulden trifft.
Ich verweise auf meine Schriftsätze vom 30 März und 17 April
dieses Jahres. Zusammenfassend teile ich der Behörde erneut mit,
dass ich freiberuflich im Kunst-, Kultur und Ökobereich tätig
bin. Das daraus erzielte Einkommen reicht zum Leben nicht aus, sodass
ich ausserdem auf die Produkte aus meiner landwirtschaftlichen Tätigkeit
angewiesen bin. Eine aktuelle Aufstellung meiner Einkünfte ist angeschlossen.
Auf Grund dieses geringen Einkommens war und ist die Bezahlung der von
dem Kanalnetzbetreiber geforderten Anschlussgebühr illusorisch und
verunmöglicht. Für die von der Behörde geforderte Herstellung
des technischen Anschlusses ist die Bezahlung dieser Anschlussgebühr
laut den Bedingungen und Auflagen des Kanalnetzbetreibers jedoch Voraussetzung.
Ich hätte den technischen Anschluss nur realisieren können ohne
die Einwilligung des Kanalnetzbetreibers, also nur in einer Nacht- und
Nebelaktion. Illegal mit einem Wort. Dies hätte anzunehmenderweise
mindestens eine Klage wegen Besitzstörung zur Folge. Es wird wohl
nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass ich den technischen Anschluss
unter den beschriebenen Bedingungen realisiere. Es würde der Aufforderung
zu einer Straftat gleichkommen.
Andererseits verstößt das Erzielen eines so geringen Einkommens,
das zwar das Überleben noch ermöglicht, nicht jedoch das Ansparen
eines Betrages in der Höhe der geforderten Anschlussgebühr,
nicht gegen bestehende Rechtsvorschriften. Deshalb kann keinesfalls von
fahrläßigem Verhalten und schon gar nicht von vorsätzlichem
Handeln die Rede sein. Vielmehr trifft schuldhaftes fahrläßiges
Verhalten und vorsätzliches Handeln auf die Behörde zu. Schliesslich
darf wohl vorausgesetzt werden, dass bundesweit Behörden davon in
Kenntnis gesetzt sind, dass es in der Republik neben den zehn Prozent,
die über neunzig Prozent der Vermögen verfügen, folglich
und tatsächlich einen hohen Prozentanteil von Bürgerinnen und
Bürgern gibt, die über kein Vermögen verfügen und
auf Grund ihres geringen Einkommens nicht nur kein Vermögen bilden
sondern auch keinen Betrag von Euro zehntausend sich ersparen können.
Dieser finanzielle Status, auch mit Prekariat und Armut bezeichnet, verstößt
bis dato und defacto per se jedoch gegen keine Gesetzesvorschrift. Wie
oben bereits gesagt.
Eine Administration, die in Kenntnis dieser Fakten KanalAnschlussGebühren
rigoros in der gegenständlichen Höhe vorschreibt bzw mit Geldstrafe
droht bei Nichterfüllung der Forderung, verwirklicht selbst genau
den praktischerweise mir zugeschriebenen Tatbestand des fahrläßigen
Verhaltens und vorsätzlichen Handelns. Auf Grund des festgestellten
Sachverhalts liegt Rechtswidrigkeit und Verschulden seitens der Behörde
vor.
Dies noch dazu vor dem Hintergrund der rückständigen Technologie
der Anlage, an die meine Immobilie zwangsangeschlossen werden soll. Eine
sogenannte Kanalanlage, ein Werk, das ein Produkt herstellt, das unter
dem Markennamen Klärschlamm bekannt ist bzw allgemein als Sondermüll
bezeichnet wird. Ein Produkt, das nie nirgends niemand haben will und
in das eine Menge Geld hineingepumpt werden muss, um es irgendwo zu verstecken
oder verschwinden zu lassen.
Was die Emissionsbilanz der Anlage im Detail betrifft, an die mich die
Verwaltung zwangsanschliessen will, verweise ich auf meine Ausführungen
in der Anlage mit dem Titel Emissionsbilanz des WC (water closet) und
der Trockentoilette
Auf Grund der vorliegenden Fakten und Zusammenhänge
beantrage ich, dass dieses dubiose Verfahren gegen mich umgehend eingestellt
wird. Ich beantrage weiters, dass mir der in dieser Angelegenheit entstandene
zeitliche Aufwand verursacht durch Recherche juristischer BasisInfo und
Verfassen von Schriftsätzen, einschliesslich der Barauslagen für
Konsultationen von Anwälten teilweise ersetzt wird. Dafür kann
seitens der Behörde ein Betrag in der Höhe der von der Behörde
von mir ursprünglich geforderten Summe von Euro 360,00 herangezogen
werden.
Karl Katzinger
Anlagen:
Stellungnahme vom 31 März 2011
Einspruch vom 17 April 2011
Schreiben an Alois Hochedlinger vom 03 Mai 2011
Einnahmen/Ausgaben 2010/2011. Erstellt als integralen Bestandteil meiner
Berufung vom 11 Nov 2011 gegen den Bescheid des GR Weitersfelden Bau-290-2011
vom 18 Juli 2011 gegen meinen Antrag vom 28 April 2011 auf Ausnahme von
der Anschlusspflicht § 13 OÖ Abwasserentsorgungsgesetz
Emissionsbilanz der Trockentoilette und des WC (water closet)
Bankverbindung:
RAIBA FREISTADT
BLZ 34110
Knt Nr 2120004
PS Am 28 April 2011 wurde von mir an das Gemeindeamt Weitersfelden ein
Antrag auf Ausnahme von der Anschlusspflicht § 13 OÖ Abwasserentsorgungsgesetz
gestellt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
2011 08 03 STRAFERKENNTNIS
Karl Katzinger
Forschungsinstitut Emissionsfreie Technologie
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
backwood@servus.at www.backwood.at www.sensenmaehen.at
Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5
4240 Freistadt 17 April 2011
betrifft: UR96-10-2011 vom 12 April 2011
EINSPRUCH
Ich bin seit etwa 20 Jahren selbständig im Kulturbereich
tätig, und zwar an der Peripherie des Bundesgebietes. In einem Ort,
in dem die Verwaltung der Meinung ist, 1,8 Mio Euro in den RohBau eines
neuen Amtspalastes versickern lassen, für Kulturprojekte aber keine
10 Schilling zur Verfügung stellen zu können. Selbständig
im Kulturbereich tätig bedeutet ferner, wie aus der Studie des BMUKK
Zur Sozialen Lage der KünstlerInnen aus dem Jahr 2008 hervorgeht,
dass das mittlere Einkommen von Kunstschaffenden aus künstlerischer
Tätigkeit Euro 4500,00 im Erhebungsjahr beträgt. 37% der Kunstschaffenden
müsssen von einem Einkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze
leben.
www.bmukk.gv.at/kunst/bm/studie_soz_lage_kuenstler.xml
Mit meinem geringen Einkommen bin ich kein Einzelfall.
Die ANSCHLUSS-Gebühr an die Kanalanlage der lokalen Abwassergenossenschaft
ist von astronomischer Höhe: Euro 9092,11. Angeblich bin ich laut
§12 OÖ Abwasserentsorgungsgesetz verpflichtet, diese ANSCHLUSS-Gebühr
zu zahlen. Der Paragraph schreibt vor, dass für eine Immobilie, die
sich innerhalb eines Abstandes von 50 m zu einem bestehenden Kanalstrang
befindet, die ANSCHLUSS-Pflicht festzustellen ist. Ein Gesetz, das die
typischen Lobbyismus Kriterien aufweist, Merkmale wie sie seit dem Skandal
um den ehrenhaften VP Politiker und EU Abgeordneten Strasser unlängst
wieder medial bekannt gemacht worden sind. In erster Linie verdient an
den Kanalbauvorhaben der Bankenkomplex. Die Bauten sind schliesslich alle
kreditfinanziert. Ferner profitieren spezialisierte Industrieunternehmen
und die Bauwirtschaft.
Meine kostengünstige und zugleich ökologische Lösung TROCKENTOILETTE
und Pflanzenklärbeet für Waschlauge bzw noch einfacher: TROCKENTOILETTE
und Gießen der Waschlauge auf abwechselnd benutzte Wiesenflächen
braucht auf Grund des tollen Lobbying Paragraphen nicht einmal diskutiert
werden.
Zur Ökologie der herkömmlichen high tech Kanalanlagen ist andererseits
nicht viel zu berichten. Die Errichtung ist schon mit enormen Emissionen
verbunden, der laufende Betrieb funktioniert nur unter ständiger
Zufuhr von Energie, also ebenfalls Emissionen und das in der Anlage hergestellte
Produkt, der Klärschlamm, wird selbst von offizieller Seite als SONDERMÜLL
klassifiziert. Das Verstecken- oder VerschwindenLassen dieses SONDERMÜLLS
verursacht wieder Emissionen. Der Nutzen für die Umwelt ist ein zweifelhafter,
der Profit für die KanalLobby steht jedoch ausser Zweifel.
Auf Grund der Höhe meines Einkommens, das dem
von Kunstschaffenden in der erwähnten Studie entspricht, bin ich
nicht in der Lage, das Schutzgeld in der Höhe von 9092,11 an die
Kanalmafia zu bezahlen.
Mich dafür noch zusätzlich mit einem Betrag von Euro 360,00
zu bestrafen ist gesetzeswidrig und steht in krassem Gegensatz zu den
Menschenrechten. In welchem Land befinde ich mich hier? Weissrussland?
Nordkorea? Syrien?
Im übrigen verweise ich auf meinen Einspruch/Kommentar zu UR01-23-2011
vom 16 März 2011 ANDROHUNG EINER ZWANGSSTRAFE, den ich der Einfachheit
halber hier beilege.
Karl Katzinger
2011 04 12
STRAFVERFÜGUNG
2011 04 11
ANSCHLUSSGEBÜHR
Karl Katzinger
Forschungsinstitut Emissionsfreie Technologie
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
backwood@servus.at www.backwood.at www.sensenmaehen.at
Michael Gattringer
Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5
4240 Freistadt 31 März 2011
betrifft: UR01-23-2011 vom 16 März 2011
Sehr geehrter Herr Gattringer
Ihr Schreiben kann ich nur so interpretieren: Ich liege bereits am Boden
und Sie treten auf mich ein. Möglicherweise handeln Sie auch bloss
in Unkenntnis der Komplexität der Angelegenheit.
Ich bin seit über 20 Jahren im Kunst- und Kulturbereich tätig.
Nicht zuletzt auf Grund von Reisen und Aufenthalten in der Dritten Welt
bin ich es gewohnt, sparsam und anspruchslos zu leben und ich komme mit
etwa € 600,00 im Monat aus.
Damit bin ich kein Einzelfall. Die Studie ZUR SOZIALEN LAGE DER KÜNSTLERINNEN
des BMUKK aus dem Jahr 2008 kommt zu dem Ergebnis, dass 37% der Kunstschaffenden
mit einem Einkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze auskommen müssen.
Weiters bin ich Vater von vier Kindern. Zwei davon im volkschulpflichtigen
Alter. Sie verbringen etwa die Hälfte der Zeit bei mir, weil ich
auch Obsorge berechtigt bin. Familienbeihilfe erhalte ich trotzdem nicht.
Diese wird nur an Mütter ausbezahlt.
Meine Tätigkeit als Kulturveranstalter wird vom neuen Bürgermeister
der Gemeinde Weitersfelden, Franz Hölzl, durch überzogene Auflagen
und eigenmächtige Auslegung des OÖ Veranstaltungssicherheitsgesetzes
behindert und eingeschränkt. Bgm und Gemeinderat verweigern auch
stets unter Hinweis auf die angeblich angespannte Finanzlage der Gemeinde
die Genehmigung von Förderungen für das Kulturprogramm des Kulturverein
Backwood, dessen Vorsitzender ich bin. Gleichzeitig kann es sich diese
Gemeinde jedoch leisten, einen Amtspalast um 1,8 Mio Euro Rohbaukosten
hinzustellen und insgesamt, also auch für andere Bauprojekte auf
Kredit, jährlich Zinszahlungen in der Höhe von etwa € 49.000,00
an den Bankenkomplex zu tätigen.
Den von Ihnen erwähnten nicht erfolgten Einspruch
beim Verwaltungsgerichtshof konnte ich aus finanziellen Gründen nicht
einbringen, weil er mit € 220,00 an Gebühren und zusätzlich
Rechtsanwaltskosten verbunden war. So ähnlich schaut in diesem Land
der Zugang zum Recht aus.
Technisch ist der ANSCHLUSS meiner Immobilie an das
Kanalnetz der Abwassergenossenschaft Harrachsthal längst realisiert,
da sich ein Kanalschacht samt Deckel auf meinem Grundstück befindet.
Ich kann also jederzeit dort den Inhalt meiner TROCKENTOILETTE hineinleeren.
Ich sehe jedoch keinen Grund von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen,
weil eine TROCKENTOILETTE produziert als feste Komponente nutzbringenden
Kompost und als flüssige wertvollen Stickstoffdünger. Beides
verwende ich in meinem Garten. Auch Waschlauge kann ich technisch gesehen
jederzeit in den Kanalschacht der Abwassergenossenschaft Harrachsthal
leeren. Davon mache ich keinen Gebrauch. Ich wasche fallweise damit mein
Auto oder verteile sie mit der Giesskanne über einem Stück Wiese.
Es gibt keinen natürlicheren Abbau von Waschlauge als durch das komplexe
System von Microorganismen, das in den Wurzelgeflechten eines Stück
Wiese enthalten ist. Diese Zusammenhänge waren bzw sind einer Beamtin
der BezirksverwaltungsBehörde Freistadt jedoch weitgehend unbekannt,
sodass sie mir mit Bescheid vorschrieb, diese Praxis einzustellen. Der
Bescheid wurde auf Grund meiner Berufung mit Bescheid vom 06 Nov 2009
unter Wa-2009-602637/4-Mül/Ka von der zweiten Instanz aufgehoben.
Bad gibt es keines in meinem Haus. Aus dem nichtvorhandenen Badezimmer
kann ich also auch nicht so leicht einen Behälter mit Badewasser
oder ähnlichem bis zum Kanalschacht der Abwassergenossenschaft Harrachsthal
hinaustragen und dort hineinleeren.
Ich habe übrigens auch ein Pflanzenklärbeet
nach den üblichen Standards angelegt. Es wurde kindischerweise von
derselben Beamtin der Bezirksverwaltungsbehörde für ILLEGAL
erklärt. Nicht weil es nicht funktionieren würde, sondern weil
es in der Nähe eines Kanalanlagenbetreibers liegt, der auf (amtsdeutsch)
ABWASSERENTSORGUNG ein Monopol hat. Die Kanalbetreiber haben mit dem extra
für sie ins Leben gerufenen
§ 12 OÖ Abwasserentsorgungsgesetz
ein Instrumentarium in der Hand, alternative Lösungen, wie etwa meine
ökologische auf emissionsfreier Technologie basierende, zu verhindern.
Dass es dieser Lobby nicht um Ökologie geht, sieht ein Blinder. An
der high tech Kanalanlage profitieren in erster Linie: der Bankenkomplex,
einige spezialisierte Industriezweige und die Bauwirtschaft. Alle derartigen
Anlagen sind schliesslich kreditfinanziert.
Der lokale Kanalbetreiber hat mir nun eine Bankdrucksorte
mit einem darauf angegebenen Betrag von € 9159,26 übermittelt.
Der Höhe des Betrages nach zu schliessen, handelt es sich um die
höchste Kanalanschlussgebühr der Welt. Das Kanalnetz scheint
mir wohl für V.I.P's ausgelegt.
Meine Scheisse derart zu vergolden, dafür fehlt mir nicht nur der
notwendige Hausverstand sondern das nötige Kleingeld. Der Betrag
übersteigt mein jährliches Einkommen um mehrere 1000 (in Worten:
Tausend) Euro. Sie werden auch nachvollziehen können, dass bei einem
so niedrigen Einkommen wie meinem keine Reserven angespart werden können.
Da ja keine ökologische Notwendigkeit besteht, die Dienste dieser
Anlage in Anspruch zu nehmen, handelte es sich bei diesem Betrag um eine
mehr als fragwürdige Transferzahlung, eine Art Schutzgeld an den
Kanalbetreiber also reine Abzocke.
In dieser bereits prekären Situation kommen
Sie daher und treten munter auf mich ein. Was soll das, frage ich Sie?
Sind Sie einer jener Schreibtischtäter, denen alles wurscht ist?
Warum bekämpfen Sie jemanden, der ohnehin seit
Jahren engagiert im Ökobereich tätg ist. Suchen Sie sich doch
einen Feind, der Ihrem Kaliber entspricht. Etwa Wasserverschmutzer großen
Stils. Diese erkennt man an den monströsen Kesseln, die sie mit überdimensionierten
Traktoren über Wiesen und Felder ziehen und deren Inhalt sie darüber
mit Druck verspritzen oder man erkennt sie an Kunststoffbehältern,
deren Inhalt über Düsen von Feldspritzen auf Ackerflächen
fein verteilt wird. Nur um zwei Beispiele zu nennen.
Mich mit einem Geldbetrag von € 250,00 zu bestrafen,
weil ich dem KanalMonopol nicht € 9159,26 an Schutzgeld in den Rachen
werfen kann, entbehrt jeder Logik und ist unzulässig.
Ich fordere Sie auf, diese absurde Aggression mir gegenüber einzustellen.
Karl Katzinger



Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235
email: backwood@servus.at www.backwood.at
Gemeinderat
Gemeindeamt
Markt 11
4272 Weitersfelden 19 Feb 2011
betrifft: GR Sitzung am 11 März 2011
Antrag auf Erlass der Kosten des Kanalanschlusses bzw Übernahme durch
die Gemeinde Weitersfelden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister
Sehr geehrte Damen und Herren im Gemeinderat
Ich habe in früherer Korrespondenz eine kostengünstige
und ökologische Technik zur Vermeidung von Wasserverunreinigung und
Trinkwasservergeudung, Amtsdeutsch Abwasserentsorgung, im Detail beschrieben.
Kurz gesagt handelt es sich bei dieser Emissionsfreien Technik um eine
TROCKENTOILETTE und ein PFLANZENKLÄRBEET für Waschlauge. Diese,
wenn auch nicht so bequeme dafür aber sportliche und wie bereits
gesagt leistbare und ökologische Lösung des AbwasserProblems
braucht aber anscheinend von der Bürokratie nicht einmal diskutiert
werden. Es wird einfach kategorisch eine Anschlußpflicht an eine
high tech Anlage diktiert. Diese für mich sehr unerfreuliche Situation
hat mich bereits enorm viel Nerven, Zeit und auch Geld gekostet. Ich wäre
auch bereit, mein einziges Waschbecken im Haus an die Anlage anschliessen
zu lassen. Abwaschwasser und Waschlauge verwende ich auch weiterhin im
Garten. Das ist legal und ökologisch. Herkömmliche Anlage leiten
diese Wässer grossteils bloss in verdünnter Form in den Fluß.
Ausserdem habe ich ja ein Klärbeet nach aktuellen Standards angelegt.
Nicht auszuschliessen, dass auch die Bürokratie lernfähig ist
und sich eines Tages zu einer Genehmigung entschliesst. De facto würde
ich also die Dienste dieser Anlage gar nicht in Anspruch nehmen.
Ich bin seit Jahrzehnten freiberuflich im Kunst-, Kultur und Ökobereich
tätig und das in diesem hinteren Winkel des Bundesgebietes. Mein
Einkommen liegt deshalb unter der sogenannten Armutsgefährdungs-grenze
und bloss weil ich ohne Komfort lebe, auch mit substandard übersetzbar,
komme ich mit diesem geringen Einkommen überhaupt aus. Von Ersparnissen
kann nicht die Rede sein. Ich wüsste und weiss also nicht, wie ich
die hohe Anschlussgebühr bezahlen könnte. Aus diesem Grund habe
ich eben selbst versucht, eine leistbare und ökologische Methode
zur Vermeidung von Wasserverunreinigung und Trinkwasser-vergeudung zu
entwickeln.
Es bleibt mir gar keine andere Möglichkeit als den Antrag zu stellen,
dass die Gemeindeverwaltung die Kosten dieses Anschlusses übernimmt
bzw den Betrag wertberichtigt, abschreibt, erläßt, storniert
oder wie auch immer davon absieht.
Abgesehen davon ist anzumerken, dass es in einer Demokratie wohl nicht
akzeptabel sein kann, dass eine Gemeindeverwaltung für sich selbst
aus Steuergeldern einen Amtspalast baut und andererseits die Bewohner
der Gemeinde zwingt, die Kosten der Abwasseranlage selbst zu bezahlen.
Sollte eine Gemeinde-verwaltung nicht zum Wohle der Bewohner, Amtsdeutsch
Bürger, da sein? Hier müssen ja eindeutig die Bewohner für
den Luxus der Verwaltung herhalten. Das sind unzumutbare und hoffentlich
auch unhaltbare Zustände.
mit freundlichen Grüßen
Karl Katzinger
Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
T 07952-8235
email: backwood@servus.at www.backwood.at
Wassergenossenschaft Harrachsthal
Harrachsthal 22
4272 Weitersfelden 08 März 2011
betrifft: Schreiben vom 16 Feb 2011.
Sehr geehrte Dame
Sehr geehrte Herren
Der von Ihnen auf beigelegter Bankdrucksorte bekanntgegebene
Betrag von € 9159,26 dürfte wohl weltweit der höchste Betrag
sein, der für einen Anschluss an ein Kanalnetz verlangt worden ist.
Der Höhe des Betrages entsprechend muss es sich um ein Exclusiv Kanalnetz
für V.I.P.s handeln. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie mir
aussagekräftige Unterlagen, wie es zu dieser Preisbildung kommt,
übermitteln könnten. Unterlagen über die Abrechnung der
Baukosten der Anlage etwa.
Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass auf Grund der Verlegung
des Kanalstranges der Wassergenossenschaft Harrachsthal durch die Quelle
des von mir verwendeten Brunnens im Jahr 2008 ein Rechtsstreit entstand,
im Verlauf dessen mein Einkommen ja aktenkundig wurde. Die astronomische
KanalAnschlussgebühr übersteigt um mehrere tausend Euro mein
jährliches Einkommen.
Ich habe aus diesem Grunde auch eine alternative, gleichermassen kostengünstige
wie ökologische Technik (low tech) zur Vermeidung von Wasserverunreinigung
und Trinkwasser-vergeudung, amtsdeutsch Abwasserentsorgung, entwickelt.
Diese Technik beruht auf Verwendung einer TROCKENTOILETTE, in der die
Fraktionen getrennt aufgefangen, und in Folge getrennt prozessiert werden
und eines Pflanzenklärbeets für Waschlauge.
Attached finden Sie eine detaillierte Beschreibung des Projekts.
Angesichts sinkender Löhne, steigender Kosten, defizitärer Haushalte
der Kommunen ua eine zeitgemäße, moderne und auch sportliche
Lösung, der sich auch Abwassergenossenschaften, die üblicherweise
konventionelle high tech Anlagen favorisieren, in Zukunft nicht verschliessen
sollten. Ihre Anlagen werden, wenn sie es nicht schon sind, unfinanzierbar.
Bei herkömmlichen Anlagen, wie der gegenständlichen Anlage der
Abwassergenossenschaft Harrachsthal stehen ökologische Kriterien
ohnehin an letzter Stelle. Ganz oben dafür die Gewinne des Bankenkomplex,
der Industrie und der Bauwirtschaft.
Sie erwähnen in Ihrem Schreiben auch ein Schreiben der Marktgemeinde
Weitersfelden vom
1 Feb 2011, das Sie offenbar zu dem Entschluß gedrängt hat,
von mir diese Anschlussgebühr abzukassieren. Übermitteln Sie
mir doch auch davon eine Kopie.
mit freundlichen Grüßen
Karl Katzinger
Anlage: Projekt Trockentoilette





Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
07952-8235
backwood@servus.at www.backwood.at www.sensenmaehen.at
Gemeindeamt
4272 Weitersfelden 28 Dez 2009
betrifft: Bescheid vom 18 Dez 2009 zu Bau 209-2009
Anschlusszwang an eine Kanalisationsanlage
BERUFUNG REKURS VORSTELLUNG
Im BESCHEID des gegenständlichen Schriftstückes
wird verkündet, der Gemeinderat habe sich am 17 Dez 2009 mit meiner
Berufung vom 19 Aug 2009 befasst. Diese Feststellung kann ich nicht bestätigen.
Ich war bei der Sitzung als Beobachter. Von den anwesenden Stockfischen
wurde keine Silbe geäussert. Daraufhin wurde auf eine Aufforderung
des Bgm abgestimmt und die unbegründete Abweisung meines Berufungsantrages
einstimmig angenommen.
Der Verfasser des erwähnten Schriftstückes, der Vize Bgm, stellt
im SPRUCH erneut die Anschlusspflicht an eine Kanalanlage fest und gleich
darauf befindet er, dass "im Übrigen die Berufung als unbegründet
abgewiesen wird". Das Wörtchen als ist hier offenbar versehentlich
oder irrtümlicherweise hineingerutscht.
Tatsache ist, dass in dieser Versammlung stummer Gemeinderäte kein
Millimeter auf den Inhalt meiner Berufung eingegangen wurde. Ich vermute
aus folgenden Gründen. Der ökologische Horizont der Versammelten
und des Verfassers des BESCHEID ist ein folgendermassen begrenzter, er
endet bereits bei 50 Meter. Spätestens dort liegt unter der Erde
der KANALSTRANG vergraben. Wie ist der dort hingekommen? Er wurde in monatelanger
Bauarbeit unter Einsatz von unterschiedlich grossen KettenBaggern, Radladern,
Lastkraftwagen und Sattelschleppern, Muldenkippern, Tiefladern, Kompressoren,
Presslufthämmern, Stromaggregaten, vielleicht auch Schaufeln und
Krampen (Spitzhacken) dort verlegt. Wenn man sich jetzt abgesehen von
den dabei verursachten Emissionen vor Augen führt, welche Emissionen
schon bei der Erzeugung all dieser Maschinen produziert wurden, weiters
bei der Förderung des Treibstoffes, der diese Maschinen antreibt,
seiner Raffination und Distribution, ja dann, was ist dann? Vielleicht
könnte das mit Auswirkungen in Zusammenhang gebracht werden, die
jetzt Massnahmen zum Klimaschutz erfordern?
Egal, wie auch immer, jedenfalls kann eine Trockentoilette aus ein paar
Brettern zusammengenagelt und ganz einfach mit zwei verschiedenen Behältern
ausgestattet werden.
Der Bgm jedenfalls ist Promotor einer spektakulären, grosstechnischen
Lösung und mit ihm die stummen TeilnehmerInnen der GR Sitzung. Es
geht nicht um ökologische Lösungen sondern einzig um die Ankurbelung
der Bauwirtschaft, also um Geld, also um Anschlussgebühren.
Auf Grund des Umstandes, dass inhaltlich auf meine Berufung mit keiner
Silbe eingegangen wird, beschränke ich mich in dieser Berufung auf
die kurze Auflistung der von mir durchgeführten Massnahmen und verweise
im übrigen auf meinen Text PILOTPROJEKT NACHHALTIGER UMGANG MIT ABWASSER
in meiner Berufung vom 19 August 2009, auf den wie gesagt mit keiner Silbe
eingegangen worden ist und den ich dieser Berufung wieder anschliesse.
Mein Abwasserkonzept gründet auf VERMEIDUNG
und REINIGUNG. Die Verwendung einer Trockentoilette erspart grosse Mengen
eines problematischen AbwasserCocktails. Es fällt also bloss noch
Waschlauge, Seifenlauge und Abwaschwasser in meinem Haus an, das abgeleitet
werden könnte. Diese Fraktionen werden von mir nicht abgeleitet,
sondern in einem Behälter aufgefangen und händisch auf Wiesenflächen
verteilt. Diese Praxis entspricht den derzeitigen Verordnungen. (Bescheid
des Amt der OÖ Landesreg. Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft vom
6 Nov 2009 GZ Wa-2009-602637/4Mül/Ka)
Was könnte ich also noch an potentiell umweltgefährdenden Abwässern
ableiten? Das Waschwasser von Reis und Rosinen oder von Gemüse und
Obst aus herkömmlicher Landwirtschaft, hergestellt unter Verwendung
von Pestiziden und Kunstdünger? Selbst dieses Wasser wird nicht den
Grad der Kontamination aufweisen, wie jenes, das aus den VOLLBIOLOGISCHEN
KLÄRANLAGEN in die Flüsse gepumpt wird.
Ich leite also annähernd Trinkwasser ab, es kann schon einmal etwas
Erde von einer Kartoffel oder Sand von einer Karotte dabei sein. Dieses
Wasser fliesst in einem Rohr mit 4cm Durchmesser durch die Wand meines
alten Hauses und dann in Folge in ein Becken, das ursprünglich als
PflanzenKlärbeet angelegt worden ist. Leider ist es von einer engagierten
Umweltschützerin im Dienste der Administration als illegal enttarnt
worden, dadurch in Ungnade gefallen und somit untragbar geworden. Ich
habe daraus die Konsequenzen gezogen und verwende das ehemalige Klärbeet
nicht mehr als solches sondern ausschliesslich um dort Schilfpflanzen
zu kultivieren. Geplante Nutzungen sind weiters als kleines Versuchsfeld
für Reisanbau oder als Gartenteich mit zwei bis drei Goldfischen.
Ich weise abschliessend noch einmal darauf hin, dass aus meiner Immobilie
nur klares, also sauberes Wasser abgeleitet wird, keinesfalls verunreinigtes
Wasser im Sinne des OÖ Abwasserentsorgungs-gesetzes 2001.
Die Feststellung einer Anschlusspflicht ist deshalb unbegründet und
reichlich unsinnig. Eine Verpflichtung zum Anschluss an die zentrale Anlage
einer örtlichen Genossenschaft besteht demnach nicht.
mit freundlichen Grüssen
Karl Katzinger




Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
07952-8235
backwood@servus.at www.backwood.at www.sensenmaehen.at
Gemeindeamt
4272 Weitersfelden 19 Aug 2009
betrifft: OÖ Abwasserentsorgungsgesetz 2001
Bau-209-2009
BERUFUNG
Wie in meinem Schreiben vom 15 Sept 2008 bereits
kommuniziert, werden von meiner Liegenschaft keine Abwässer im Sinne
des OÖ Abwasserentsorgungsgesetz 2001 abgeleitet. Eine Verpflichtung
zum Anschluss an die zentrale Anlage einer örtlichen Genossenschaft
besteht demnach nicht.
Das im SPRUCH auf Seite 4 erwähnte Nebengebäude
ist im übrigen mit keinen Rohrleitungen ausgestattet. Weder Zuleitung
noch Ableitung. Das Gebäude ist sozusagen trocken. Offenbar aber
möchte der Bürgermeister trotzdem ein paar Tropfen anschlusspflichtiges
Abwasser aus dem Gebäude pressen. Dies kann wohl nur im Zusammenhang
mit den für die Betreiber der zentralen örtlichen Anlage verbundenen
Einnahmen an Gebühren gesehen werden. Die Promotion des Konzepts
der zentralen örtlichen Anlagen ist dem Bürgermeister offenbar
ein Herzensanliegen, da er nicht müde wird, durch alle Ortschaften
des Gemeindegebietes zu touren, um es zu verbreiten.
In der BEGRÜNDUNG wird auf das angesprochene Gebäude bezogen
festgestellt, dass sich im gegenständlichen Objekt "ein Veranstaltungsraum
für sogenannte Kulturveranstaltungen mit Musik-, Theater- und Filmvorführungen
befindet". Dazu möchte ich klarstellen, dass es sich um Kulturveranstaltungen
handelt und nicht um "sogenannte Kulturveranstaltungen". In
dem Gebäude werden seit 1993 in kleinem Rahmen Kulturveranstaltungen
realisiert. Diese werden, wenn auch nur marginal, sowohl von der Landeskulturdirektion
als auch vom Bundesministerium Unterricht, Kunst und Kultur gefördert.
Beim BMUKK ist für eine Förderung die Empfehlung eines Beirats
notwendig. Die personelle Zusammensetzung dieses Beirats wechselt in zeitlichen
Abständen. Es darf wohl angenommen werden, dass diesem Gremium Fachleute
aus dem Kulturbereich angehören.
Die geringschätzige Beurteilung der kulturellen Aktivitäten
des Vereins BACKWOOD ASSOCIATION CULTURELLE, dessen Vorsitzender ich bin,
kann als Indiz gelten für eine persönliche, grundlegend ablehnende
Einstellung auch gegenüber meinem ökologischen PilotProjekt
eines nachhaltigen Umgangs mit Abwasser. Dieses Projekt ist in meiner
Berufung vom 13 Feb 2009 gegen den Bescheid der BH Freistadt Wa10-201-2008
detailliert beschrieben. Einige Argumente in der BEGRÜNDUNG von Bau-209
2009 verweisen und stützen sich auf den Bescheid Wa10-201-2008. Dies
ist unzulässig, da es bis dato keine Entscheidung der Berufungsinstanz
gibt. Ebenso unzulässig ist der Verweis auf einen Befund des Bausachverständigen
auf Seite 4, da mir bis dato dazu kein einspruchsfähiger Bescheid
vorgelegt oder übermittelt worden ist
PILOTPROJEKT NACHHALTIGER UMGANG MIT ABWASSER
In meinem Haus gibt es zwei Waschbecken aus Porzellan.
Es gibt kein Bad, keine Abwasch, keinen Geschirrspüler und auch keine
angeschlossene Waschmaschine. Selbstverständlich gibt es auch kein
water closet (WC).
Ich habe im Herbst 2008 ein Klärbeet angelegt, mit der Absicht, dorthin
das Wasser aus meinem Waschbecken zu leiten. Dabei handelt es sich um
Wasser, wie es beim Salatwaschen, Händewaschen und eventuell Wäschewaschen
anfällt.
In den Jahren vor Errichtung des Klärbeetes habe ich das verwendete
Wasser folgendermassen gereinigt:
Wasser vom Geschirrabwasch, Quantität etwa 4-5 Liter alle zwei bis
drei Tage, habe ich mit Schwung auf ein Stück Wiese in meinem Garten
geleert. Dies ohne jedwede Bedenken deshalb, da ich chemische Abwaschhilfen
sparsam und selten, sehr oft aber bloss das Kochwasser von Teigwaren oder
Kartoffeln verwende, dem eine fettlösende Wirkung eigen ist. Da ich
vegetarisch koche, ist der Anteil von Fett gering. Zusätzlich reinige
ich von Fett verunreinigtes Geschirr zuvor mit Küchenrolle. Feste
organische Abfälle landen auf dem Komposthaufen.
Waschlauge, Quantität von 10 Liter einmal in drei Wochen und etwa
dieselbe Menge erstes Schwemmwasser, habe ich ebenfalls mit Schwung auf
ein Stück Wiese in meinem Garten geleert. Durchaus fein verteilt
auf eine grössere Fläche.
Wiese, das ist bekanntlich Gras, Wurzelgeflechte, Bodenbakterien. Mit
anderen Worten: ein natürliches System, Wasser zu reinigen. Bedingt
durch die GERINGEN Mengen GERINGFÜGIG verunreinigten Abwassers, noch
dazu in zeitlichen Abständen und abwechselnd auf verschiedene Flächen
verteilt, kann bei dieser Art der AbwasserReinigung von EINDRINGEN IN
DEN BODEN nicht gesprochen werden. Diese Mengen im Milliliterbereich bezogen
auf Quadratdezimeter werden bereits von den Wurzelgeflechten absorbiert.
Daraus die Verunreinigung von Gewässern oder Beeinträchtigung
des Bodens abzuleiten, entbehrt jeder haltbaren wissenschaftlichen Grundlage.
Diese Gefahr besteht sehr wohl bei den als VOLLBIOLOGISCH bezeichneten
Grossanlagen. Anlagen, für die extra diese Worthülse erfunden
worden ist, die aber tagtäglich Kubikmeter von bloss prozentuell
gereinigten Abwässern in Bäche und Flüsse leiten. Anlagen,
die ausserdem Klärschlammmengen von problematischster Zusammensetzung
produzieren, die wiederum auf Wiesenflächen verteilt werden, was
den Ruin der Flächen verursacht. Das spielt aber keine Rolle, der
Schaden wird in Euro ausgerechnet, dem Grundstücksbesitzer ausbezahlt,
der daraufhin die Fläche zur Produktion von EnergieHolz verwenden
kann. So einfach ist das vergleichsweise im Kubikmeterbereich.
Im BH Freistadt Bescheid Wa10-201-2008 wird die Einstellung
der Praxis gefordert, die angegebenen Mengen ABWASCHWASSER und WASCHLAUGE
in der von mir beschriebenen Art und Weise in die Wiese zu leeren. Als
Begründung werden gleich mehrere Gesetzestexte strapaziert, von denen
jedoch diese Forderung nicht abgeleitet werden kann. Da sie in ihren Ausführungen
den detaillierten Bezug zu den angeführten Texten schuldig bleibt,
entspricht die Forderung wohl eher dem Wunschdenken der Verfasserin des
Bescheides.
Der dahinterstehenden Logik zufolge, müssten etwa alle Scheibenwaschanlagen
von Automobilen verboten werden. Die Waschmittel in diesen Anlagen werden
bekanntlich auf die Scheiben gespritzt, wo sie sich wohl kaum in nichts
auflösen. Eher ist anzunehmen, dass diese Substanzen von der Strasse
in den Strassengraben und in die Wiese gelangen. Ebenfalls entgegen dieser
Logik werden Automobile von ihren Besitzern immer wieder gewaschen, auch
mit Waschlauge oder Shampoo. Da die Variante, Waschlauge über ein
Automobil zu leeren gesetzeskonform scheint, kann ich gerne auch davon
Gebrauch machen. Es würde mich persönlich auch interessieren,
wie die Behörde die offenbare Unbedenklichkeit des AbwasserCocktails
aus Streusalz, Reifenabrieb und Mineralölpartikel begründet,
der in Kubikmetermengen an die Strassenränder brandet, um daraufhin
in Wiesengrundstücken zu versickern.
Weiters fällt noch Badewasser an in meinem Haus.
Da ich kein Bad habe, bade ich wie weiland schon meine Grosseltern, die
hier vor mir gewohnt haben. Aus gesundheitlichen, um den ph-Wert von Haut
und Haar nicht durcheinanderzubringen, und aus ökologischen Gründen,
verwende ich weder Seife noch Shampoo oder irgendwelche Badewasserzusätze.
Dieses Badewasser habe ich früher ganz unverfroren in den Bach geleitet.
Sollte daran etwas auszusetzen sein, müsste gemäss dieser Logik
auch jedwedes Baden von Einheimischen und ausländischen Gästen
in Seen, Moorteichen und Bächen verboten sein oder werden. Es ist
jedoch eher so, dass das Baden in Flüssen und Bächen nicht ratsam
bis verboten ist, wenn die Konzentration von Abwasser zu gross ist, das
zb von VOLLBIOLOGISCHEN Kläranlagen hineingeleitet wird. Bekanntlich
arbeiten diese Anlagen mit einer Effizienz, die 100% nie erreicht. Wobei
dahingestellt bleibt, inwieweit man den bekannt gegebenen Angaben der
Betreiber Glauben schenken kann und wie diese Angaben überhaupt interpretiert
werden können.
Wie schon in meinem Schreiben vom 15 09 2008 an die
Gemeinde Weitersfelden dargestellt, beruht mein Konzept auf VERMEIDUNG
und der REINIGUNG von Abwasser. Vermeidung wird hauptsächlich durch
die Verwendung des Typs TROCKENTOILETTE erzielt. Dadurch kommt schon kein,
in seiner Zusammensetzung problematischer AbwasserCocktail zustande, wie
bei Verwendung eines water closet. Ausserdem verringern sich die Quantitäten
signifikant. In der Folge kommt es zu keinen problematischen Klärschlammmengen,
deren Schicksal ja im Dunklen bleibt bei den VOLLBIOLOGISCHEN Anlagen.
Meine Forschung und Praxis im Bereich VERMEIDUNG und REINIGUNG von Abwasser
erstreckt sich auf über ein Jahrzehnt und ich betrachte dieses Projekt,
nicht zuletzt auf Grund des liebevollen Verständnisses, das der Bürgermeister
ihm entgegenbringt, als ein ÖKOLOGISCHES PILOTPROJEKT. In diesem
Kontext gesehen, ist die Administration sicher besser beraten, das Projekt
zu fördern als es auf unproduktive Art und Weise abzuwürgen.
Das Projekt spiegelt aktuell auch die Problematik FINANZKRISE, nicht die
der Banken sondern die des/der einzelnen. Steigende Arbeitslosigkeit,
Gehaltskürzung, sprich freiwilliger Gehaltsverzicht, Pensionskürzung,
haben schliesslich Auswirkungen, oder nicht?
Mein Projekt vereint deshalb ÖKOLOGISCHE EFFIZIENZ und FINANZIELLE
LEISTBARKEIT.
Die AnschlussKosten an die VOLLBIOLOGISCHE zentrale Abwasseranlage der
örtlichen Wassergenossenschaft bewegen sich angeblich in Höhe
von € 6000-7000,00, noch nicht gerechnet die Kosten des Hausanschlusses.
Was soll daran für jemanden VOLLBIOLOGISCH sein, dessen Jahreseinkommen
schon die Höhe dieses Betrages nicht erreicht? Bloss jemand, der
auf einem geschützten Arbeitsplatz herumsitzt, wie etwa der unterzeichnende
Bürgermeister oder sein ghost writer, kann ruhigen Gewissens der
Meinung sein, man könne auf Berücksichtigung dieser Umstände
getrost verzichten.
Ich beantrage deshalb, meine engagierte Auseinandersetzung
mit dem Problem Abwasser nicht weiter durch absurde Argumentation wie
etwa ANSCHLUSSPFLICHT zu sabotieren, weiters, die von mir ergriffenen
Massnahmen lieber erfreut zur Kenntnis zu nehmen und das von mir quasi
als Fleissaufgabe errichtete Klärbeet als effiziente Massnahme zur
Reinigung des tatsächlich nur GERINGFÜGIG verunreinigten und
in GERINGER Quantität vorkommenden Abwassers neidlos als das zu akzeptieren,
was es ist, nämlich eine finanziell leistbare, ökologisch nachhaltige
Lösung.
Alternativ dazu biete ich noch folgende möglicherweise
kabarettreife Variante an:
Zum Händewaschen benutze ich seit eh und je ja ausschliesslich Kernseife.
Selbst darauf verzichte ich in Zukunft und wasche meine Hände nur
noch mit Holzasche, die ich der Aschenlade meines alten Tischherdes entnehme,
der sich in Griffnähe zu meinem Waschbecken befindet. Mit diesem
HolzascheAbwasser giesse und gleichzeitig dünge ich das Gemüse
in meinem Garten.
In Zukunft verzichte ich beim Geschirrabwaschen vollkommen auf die Verwendung
eines Spülmittels, vielmehr verwende ich auch da nur noch Holzasche.
Das Badewasser, Zusammensetzung wie weiter oben bereits beschrieben, leite
ich weiterhin unverfroren in den Bach. Die Werte dieses Wassers werden
jeden Klärwart einer VOLLBIOLOGISCHEN Anlage vor Vergnügen hüpfen
lassen, würde er sie mit seiner Anlage erreichen. Fallweise bis immer
werde ich das Badewasser auch zum Sprengen des Rasen oder zum Giessen
der Blumen in meinem Vorgarten verwenden.
Mit der Waschlauge wasche/wische ich zuerst die Fussböden in meinem
Haus und anschliessend reinige ich die Steinstufen im Eingangsbereich
oder die Felgen, Reifen, Radkästen, Stossstangen, Nummerntafeln etc
meines KFZ.
Last but not least darf ich noch erwähnen, dass
ich in der warmen Jahreszeit im Garten dusche, selbstverständlich
ohne Verwendung irgendwelcher Chemikalien. Das Wasser fliesst dann direkt
in das Gras. Wenn es die Witterung erlaubt, koche ich auch im Freien und
wasche dort auch gleich das Geschirr ab. Letzteres wiederum unter ausschliesslicher
Verwendung von Holzasche. Immer öfter wasche ich auch Wäsche
mit der Hand. Auch im Freien. Die dabei anfallenden geringen Mengen an
Waschlauge verwende ich zur Reinigung der RecyclingGlasfenster meines
Gartenhauses oder wie oben bereits angedeutet, reinige ich damit pico
bello die Kennzeichentafeln meines KFZ.




Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
07952-8235
backwood@servus.at www.backwood.at www.sensenmaehen.at
Marktgemeindeamt
4272 Weitersfelden 15 Sept 2008
betrifft: Kanalisation Harrachsthal. Schreiben vom 26 08 2008
Sehr geehrte Damen und Herren
Bezugnehmend auf das gegenständliche Schreiben teile ich mit:
Von meiner Liegenschaft werden keine Abwässer im Sinne des OÖ
Abwasserentsorgungsgesetz 2001 abgeleitet.
Dies auf Grund innovativer Technik und ökologischer Praktiken.
Meine Toilette funktioniert, analog der Sortierung von Abfall, auf Basis
der Trennung von festen und flüssigen Bestandteilen. Die Feststoffe
werden im Behälter kontinuierlich mit Holzasche und Sägespäne
bedeckt, in der Folge am Komposthaufen mit bereits vorhandenem Kompost
und Erde vermischt und mit Grasschnitt, Laub etc bedeckt. Die flüssigen
Anteile werden in einem Behälter aufgefangen und in meinem Obstgarten
als Dünger ausgebracht.
In meinem Haus befindet sich weder eine installierte Abwasch noch ein
Badezimmer und auch keine installierte Waschmaschine. Es gibt nur zwei
PorzellanWaschbecken, wovon eines sich in der Küche befindet, das
andere in einem Raum, der sich in Renovierung befindet und einmal ein
Gästezimmer werden soll.
Anfallendes Abwaschwasser und auch Waschlauge verteile ich aus einem Eimer
im Gras in meinem Obstgarten oder auf Wiesenstücken, die zu meiner
Liegenschaft gehören. Badewasser leite ich, da ich weder Seife, Shampoo
noch sonstige Chemikalien verwende, über eine Dachwasserableitung
in einen Graben, der als Rohr weiter zum Fluss Waldaist führt. Abwässer
aus meinem PorzellanWaschbecken werde ich in naher Zukunft in ein Klärbeet
mit Pflanzenbewuchs leiten, wo sie, falls verunreinigt, ökologisch
gereinigt werden. Die Fertigstellung des Klärbeetes erfolgt in den
kommenden Wochen.
Auf Grund des bisherigen, jahrelang bereits praktizierten
ökologischen Umgangs mit Abwasser, ist keine Notwendigkeit eines
Anschlusses an die gerade fertiggestellte zentrale Kanalisationsanlage
in der Ortschaft Harrachsthal gegeben oder erforderlich. Eine Anlage im
übrigen, die bloss einen derzeitigen technischen Standard wiederspiegelt,
jedoch weit davon entfernt ist, ökologischen Kriterien zu entsprechen.
Die Emissionsbilanz dieser Anlage kann sich sehen lassen. Vier Monate
Bauzeit. Mindestens zwei Bagger, zwei Muldenkipper, LKWs, Tieflader, Kompressoren
und andere Baumaschinen erzeugen in diesem Zeitraum von früh bis
spät Emissionen. Dazu kommen die Emissionen bei Herstellung und Transport
der high tech Materialien für die Anlage, wie Kunststoffrohre, Betonschächte,
weiters Emissionen, die schon bei der Herstellung der Baumaschinen entstanden
sind und schliesslich die Emissionen, die bereits bei der Förderung,
der Raffination und dem Transport des Treibstoffes entstehen, der die
Baumaschinen antreibt und die Herstellung der Kunststoffrohre und der
Betonschächte ermöglicht. Die Liste lässt sich noch verlängern.
Weiter zum Betrieb der Anlage. Dieser ist ebenfalls mit Emissionen verbunden,
weil die Anlage ständig mit Energie versorgt werden muss. Schliesslich
der produzierte Klärschlamm, der als Sondermüll endgelagert
werden müsste, möglicherweise aber munter in den Luftraum vergast
werden wird. Unberücksichtigt sind weiters die globalen klimatischen
Veränderungen, die aktuell Überschwemmungen, Stürme und
andere Naturkatastrophen nach sich ziehen und den Ausfall der Anlage verursachen
können. Schliesslich der sozio-ökonomische Aspekt der Anlage,
die finanziellen Kosten für die angeschlossenen Anschlusspflichtigen.
Die Mehrzahl der Beteiligten wird die Banknoten für den Anschluss
nicht einfach aus dem Ärmel schütteln können, sondern durch
Herunterschrauben des Lebensstandards aufbringen oder durch Mehrarbeit
erwirtschaften müssen. Also wieder anstatt entspannt tief durchatmen,
weiterhin Vollgas geben, Emissionen produzieren.
Diese Anlage, deren ursprüngliche Intention angeblich die Verminderung
von Emissionen gewesen sein soll, ist direkt und indirekt für die
Erzeugung von Emissionen verantwortlich.
Eine tatsächlich ökologische Abwasserreinigung kann nicht daran
vorbeikommen, den grössten Verursacher von Abwasser, die rückständigste
Komponente in diesem System, das WC, water closet, in Frage zu stellen.
Unter diesem komplexen Aspekt betrachtet, besteht keine Anlass, mein bisher
praktiziertes, innovatives Konzept einer ökologischen Abwasservermeidung
und Abwasserreinigung durch eine Anschlusspflicht in die Steinzeit des
Umweltbewusstseins zu bombardieren.
Ich darf Sie zum Schluss kommend noch mit meiner persönlichen finanziellen
Situation vertraut machen. Freiberuflich im Kunst-, Kultur- und Ökobereich
tätig, ist mein Einkommen unregelmässig und liegt seit Jahren
unter der Armutsgrenze. Ich verfüge deshalb auch über keine
Ersparnisse und kann auch nicht annehmen, dass sich dies in Zukunft ändern
wird. Dazu kommen noch Sorgepflichten für Kinder. Selbst wenn ich
gerne möchte, könnte ich an dem Projekt der zentralen Kanalisation
Harrachsthal nicht teilnehmen.
Abschliessend wiederhole ich, dass keine ungereinigten
Abwässer von meiner Immobilie abgeleitet werden. Richtigerweise ist
das OÖ Abwasserentsorgungsgesetz 2001 nicht anzuwenden und es ist
davon auszugehen, dass eine Anschlusspflicht an die zentrale Anlage in
der Ortschaft Harrachsthal nicht besteht.
mit freundlichen Grüssen
Karl Katzinger
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