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Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
Katharina Wagner
BH Freistadt
Promenade 5
4240 Freistadt 02 Dezember 2009
betrifft: Wa10-201-2008 vom 25 Nov 2009
Vorschreibung angeblich offenen Gebühren
Sehr geehrte Frau Wagner
Zu Ihrem gegenständlichen Schreiben teile ich Ihnen nochmals Folgendes
mit:
Wie Sie richtig feststellen, wurde meiner Berufung betreffend die Maßnahmen
zur Reinigung von Geschirrabwaschwasser und Waschlauge Folge gegeben.
Wollen Sie mir bitte verraten, was dann noch an potentiell umweltgefährdenden
Abwässern aus meiner Immobilie, einem EinPersonen-Haushalt, hätte
abgeleitet werden können? Etwa ein paar hohle Hände voll Kernseifenlauge,
wie sie beim Händewaschen anfallen? Diese extrem brisante Menge wäre
dann übrigens durch ein Klärbecken geflossen, das entsprechend
derzeitiger Standards angelegt worden ist. Diese Maßnahme haben
Sie in Ihrem Bescheid mit kindischer Schadenfreude als ILLEGAL bezeichnet
und von einer Gefährdung für Grundwasserströme und Fliessgewässer
fantasiert. Ihr TröpfchenFahndung-Ausflug in Begleitung eines Herrn,
einer Schreibkraft und eines lokalen Bgm steht in krassem Missverhältnis
zu den Fakten, die so einen Ausflug rechtfertigen könnten und ich
kann ihn bestenfalls als Mittel zur Auflockerung Ihres BüroAlltags
akzeptieren, wofür ich aber, im Vertrauen auf Ihr Verständnis,
finanziell nicht aufkommen kann.
Im übrigen verweise ich auf meinen bereits übermittelten Kommentar
zu der von Ihnen im Bescheid angeführten Gesetzesstelle, den ich
auszugsweise noch einmal anführe:......ist die Forderung auch nicht
konform mit dem angeführten Gesetzestext § 77 Abs 1 AVG 1991,
in dem von der Möglichkeit des Einhebens von Kommissionsgebühren
die Rede ist, hinsichtlich der Verpflichtung aber auf §76 verwiesen
wird. Da die Amtshandlung (Lokalaugenschein) in keinem Verhältnis
zu einer auch nur hypothetischen Gesetzesverletzung stand, tatsächlich
auch kein Lokalaugenschein durchgeführt wurde, sondern bloss ein
bereits feststehendes Vorurteil verkündet wurde, das man mir wie
gesagt, getrost auch hätte schriftlich zusenden können, liegt
kein Grund im Sinne dieses Paragrafen vor......
Falls Sie weiterhin Ambitionen zum Schutz von Grundwasserströmen
und Fliessgewässern verspüren, halten Sie doch Ihre Nase dorthin,
wo im MegaBereich verunreinigt wird.
mit freundlichen Grüssen
Karl Katzinger
PS In dieser Angelegenheit
sind mir mittlerweile Kosten von etwa € 250,00 erwachsen.
Ich ersuche um Überweisung des Betrages innerhalb von 14 Tagen.
Bankverbindung: RAIBA Freistadt BLZ 34110 Knt 2120004



Karl Katzinger
Forschungsinstitut Emissionsfreie Technologie
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
OÖ Landesregierung
Umwelt- und Wasserwirtschaft
Abt. Grund- und Trinkwasserwirtschaft
Kärntnerstr. 21
4021 Linz 06 Juni 2009
betrifft: Stellungnahme einer Amtssachverständigen GTW-490020/1-2009-Bu
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich ersuche um Aufklärung, welchen rechtlichen Status mein Schreiben
in Bezug auf die Stellungnahme von Frau Buchgeher hat und um eine Erklärung
des Unterschiedes zwischen Stellungnahme und Äusserung.
Im übrigen betrachte ich mein Schreiben als die Stellungnahme eines
Sachverständigen des Forschungsinstitut Emissionsfreie Technologie.
Die Amtssachverständige
Frau Buchgeher schreibt in ihrer Stellungnahme von in Ermangelung einer
Abwasch als auch eines Bades. Dazu möchte ich feststellen, dass es
sich hierbei nicht um Mangel handelt sondern um reine Absicht.
Weiters:
Das Badewasser wird, entgegen der Vermutung/Darstellung von Frau Buchgeher,
eher selten gemeinsam mit dem Dachwasser über ein Rohr in die Aist
geleitet. Dies aus folgendem Grund: nicht immer wenn ich bade regnet es
und wenn es regnet bade ich nicht immer.
Ferner befindet sich die Trockentoilette nicht im Haus sondern im Freien.
Aus der Stellungnahme sind
weiters Details des geologischen Untergrundes in der Umgebung meiner Immobilie
und von Grundwasserströmen zu erfahren.
Die Frage drängt sich auf, gibt es ähnliche Stellungnahmen auch
für Strassenabschnitte, wo doch dort im Megabereich verunreinigt
wird? Entlang jeder grösseren Strasse brandet bei Regen ein cocktail
aus Reifenabrieb, Schmiermittel, Kraftstoff- und Feinstaubpartikeln an
den Rand und versickert tatsächlich in die Umwelt. Im Winter zusätzlich
vermischt mit Salz.
Gibt es ähnliche Stellungnahmen in der Landwirtschaft, wo systematisch
und flächendeckend problematische Flüssigkeiten verteilt werden.
Hektarweise Flächen mit Chemikalien besprengt, Klärschlämme
verteilt, unfassbare Mengen von Gülle aus gewaltigen Kesselwägen
in die Landschaft gepumpt werden?
Gibt es ähnliche Stellungnahmen für die Abwässer, die aus
sogenannten vollbiologischen Kläranlagen direkt in Flüsse geleitet
werden? Diese Anlagen erzeugen ja schliesslich nicht Trinkwasser.
Frau Buchgeher vertritt in
der Folge die Meinung, dass von meinen Massnahmen eine dem derzeitigen
Stand der Technik entsprechende Hygienisierung bzw Reinigung nicht erwartet
werden kann.
Davon bin ich auch überzeugt, denn durch die Verwendung der Type
Trockentoilette und der Reduzierung/Verzicht von Chemikalien in Haushalt
und Bad, ist der derzeitige RückStand der Technik jedenfalls überwunden.
Was die von Frau Buchgeher angesprochene angebliche Versickerung der von
mir verursachten Abwässer betrifft, ist vorerst einmal zu definieren,
was eine Versickerung ist. Der Begriff suggeriert einen passiven, permanent
sich vollziehenden Vorgang. Aus der von mir beschriebenen Praxis, die
geringfügig verunreinigte Mengen von Abwässern im Bereich Milliliter
pro Quadratdezimeter in unterschiedlichen Zeitintervallen betrifft, kann
ein solcher Vorgang nicht abgeleitet werden. Dem ersten von Frau Buchgeher
aufgelisteten Punkte fehlt eine sinnvolle Begründung, die folgenden
drei Punkte sind bloss eine Wiederholung der von mir beschriebenen Massnahmen.
Selbst auf die Gefahr hin,
mich wie ein Papagei zu wiederholen, muss ich erneut auf die ergriffenen
Massnahmen eingehen. Grundprinzip einer nachhaltigen, nicht zu verwechseln
mit dem Stand der Technik entsprechenden Abwasserwirtschaft, ist einerseits
die Verringerung des Anfalls von Abwasser, diese wird durch die Verwendung
einer Trockentoilette erzielt und andererseits durch Verminderung des
Grades der Verunreinigung. Diese wird durch Reduzierung/Verzicht des Gebrauchs
von Chemikalien erreicht. Ziel war und ist, eine geringe Menge eines bloss
geringfügig verunreinigten Abwassers zu erreichen. Ein Abwasser,
das vom Ökosystem Wiese oder Boden vollständig gereinigt werden
kann.
Keine der herkömmlichen, also dem Stand der Technik entsprechenden
Anlagen hat ansatzweise diese Absicht. Allein schon die Baggerarbeiten
sind ein gewaltiger Eingriff in Ökosysteme. Sämtliche Abwasserrohre
liegen schliesslich in einem Schotterbett. Dieses kommt einem verzweigten
Drainagesystem gleich. Der Bau der Anlage verursacht Emissionen. Die Erzeugung
der Baumaschinen, der Rohre und des Bruchschotters verursacht Emissionen.
Transport der Materialien und Einsatz der Maschinen verursacht Emissionen.
Schon die Förderung, Raffination und Distribution des Kraftstoffs,
der die Erzeugung der Baumaschinen und Rohre und Betonringe etc ermöglichte
und die Baumaschinen antreibt verursachte Emissionen. Der Betrieb der
Anlage verursacht Emissionen. Abtransport, Distribution und sonstige Behandlung
des Klärschlammes verursacht auch wieder Emissionen. Und schliesslich
hat die Anlage ein Ablaufdatum.
Einzig nachhaltig an der vollbiologischen Kläranlage ist die Verursachung
von Emissionen. Das ist der Stand der Technik.
mit freundlichen Grüssen
Karl Katzinger



Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
Bezirks Hauptmannschaft Freistadt
Promenade 5
4240 Freistadt 13 Februar 2009
betrifft: Wa10-201-2008 vom 02 Feb 2009
BERUFUNG
In meinem Haus gibt es zwei Waschbecken aus Porzellan. Es gibt kein Bad,
keine Abwasch, keinen Geschirrspüler und auch keine angeschlossene
Waschmaschine. Selbstverständlich gibt es auch kein water closet
(WC).
Ich habe im Herbst 2008 ein Klärbeet, derzeit noch ohne Pflanzenbewuchs,
angelegt, mit der Absicht, dorthin das Wasser aus meinem Waschbecken zu
leiten. Dabei handelt es sich um Wasser, wie es beim Salatwaschen, Händewaschen
und ähnlichem eventuell auch beim Geschirrabwaschen und Wäschewaschen
anfällt.
In den Jahren vor Errichtung des Klärbeetes habe ich das verwendete
Wasser folgendermassen gereinigt:
Wasser vom Geschirrabwasch, Quantität etwa 4-5 Liter alle zwei bis
drei Tage, habe ich mit Schwung auf ein Stück Wiese in meinem Garten
geleert. Dies ohne jedwede Bedenken deshalb, da ich chemische Abwaschhilfen
sparsam und selten, sehr oft aber bloss das Kochwasser von Teigwaren oder
Kartoffeln verwende, dem eine fettlösende Wirkung eigen ist. Da ich
vegetarisch koche, ist der Anteil von Fett ohnehin gering. Zusätzlich
reinige ich von Fett verunreinigtes Geschirr zuvor mit Küchenrolle.
Feste organische Abfälle landen ohnehin auf dem Komposthaufen.
Waschlauge, Quantität von 10 Liter einmal in drei Wochen und etwa
dieselbe Menge erstes Schwemmwasser, habe ich ebenfalls mit Schwung auf
ein Stück Wiese in meinem Garten geleert. Durchaus fein verteilt
auf eine grössere Fläche.
Wiese, das ist bekanntlich Gras, Wurzelgeflechte, Bodenbakterien. Mit
anderen Worten: ein natürliches System, Wasser zu reinigen. Bedingt
durch die GERINGEN Mengen GERINGFÜGIG verunreinigten Abwassers, noch
dazu in zeitlichen Abständen und abwechselnd auf verschiedene Flächen
verteilt, kann bei dieser Art der AbwasserReinigung von EINDRINGEN IN
DEN BODEN nicht gesprochen werden. Diese Mengen im Milliliterbereich bezogen
auf Quadratdezimeter werden bereits von den Wurzelgeflechten absorbiert.
Daraus die Verunreinigung von Gewässern oder Beeinträchtigung
des Bodens abzuleiten, entbehrt jeder haltbaren wissenschaftlichen Grundlage.
Diese Gefahr besteht sehr wohl bei den als VOLLBIOLOGISCH bezeichneten
Grossanlagen. Anlagen, für die extra diese Worthülse erfunden
worden ist, die aber tagtäglich Kubikmeter von bloss prozentuell
gereinigten Abwässern in Bäche und Flüsse leiten. Anlagen,
die ausserdem Klärschlammmengen von problematischster Zusammensetzung
produzieren, die wiederum auf Wiesenflächen verteilt werden, was
den Ruin der Flächen verursacht. Das spielt aber keine Rolle, der
Schaden wird in Euro ausgerechnet, dem Grundstücksbesitzer ausbezahlt,
der daraufhin die Fläche zur Produktion von EnergieHolz verwenden
kann. So einfach ist das vergleichsweise im Kubikmeterbereich.
In dem von Frau KATHARINA WAGNER
verfassten Text WASSERPOLIZEILICHER AUFTRAG, fordert sie die Einstellung
der Praxis, die von mir angegebenen Mengen Abwaschwasser und Waschlauge
in der von mir beschriebenen Art und Weise in die Wiese zu leeren. Als
Begründung werden gleich mehrere Gesetzestexte strapaziert, von denen
jedoch diese Forderung nicht abgeleitet werden kann. Da sie in ihren Ausführungen
den detaillierten Bezug zu den angeführten Texten schuldig bleibt,
entspricht die Forderung wohl eher dem Wunschdenken von Frau Wagner.
Der dahinterstehenden Logik zufolge, müssten etwa alle Scheibenwaschanlagen
von Automobilen verboten werden. Die Waschmittel in diesen Anlagen werden
bekanntlich auf die Scheiben gespritzt, wo sie sich wohl kaum in nichts
auflösen. Eher ist anzunehmen, dass diese Substanzen von der Strasse
in den Strassengraben und in die Wiese gelangen. Ebenfalls entgegen der
Logik von Frau Wagner werden Automobile von ihren Besitzern immer wieder
gewaschen, auch mit Waschlauge oder Shampoo. Da die Variante, Waschlauge
über ein Automobil zu leeren gesetzeskonform scheint, kann ich gerne
auch davon Gebrauch machen. Es würde mich persönlich auch interessieren,
wie Frau Wagner und der Herr Sachverständige die offenbare Unbedenklichkeit
des Cocktails aus Streusalz, Reifenabrieb und Mineralölpartikel begründen,
der in Kubikmetermengen an die Strassenränder brandet, um daraufhin
in Wiesengrundstücken zu versickern.
Weiters fällt noch Badewasser
an in meinem Haus. Da ich kein Bad habe, bade ich wie weiland schon meine
Grosseltern, die hier vor mir gewohnt haben. Aus gesundheitlichen, um
den ph-Wert von Haut und Haar nicht durcheinanderzubringen, und aus ökologischen
Gründen, verwende ich weder Seife noch Shampoo oder irgendwelche
Badewasserzusätze. Dieses Badewasser habe ich früher ganz unverfroren
in den Bach geleitet. Sollte daran etwas auszusetzen sein, müsste
gemäss dieser Logik auch jedwedes Baden von Einheimischen und ausländischen
Gästen in Seen, Moorteichen und Bächen verboten sein oder werden.
Es ist jedoch eher so, dass das Baden in Flüssen und Bächen
nicht ratsam bis verboten ist, wenn die Konzentration von Abwasser zu
gross ist, das zb von VOLLBIOLOGISCHEN Kläranlagen hineingeleitet
wird. Bekanntlich arbeiten diese Anlagen mit einer Effizienz, die 100%
nie erreicht. Wobei dahingestellt bleibt, inwieweit man den bekannt gegebenen
Angaben der Betreiber Glauben schenken kann und wie diese Angaben überhaupt
interpretiert werden können.
Wie schon in meinem Schreiben
vom 15 09 2008 an die Gemeinde Weitersfelden dargestellt, dadurch auch
der BH Freistadt bekannt und hier nochmals als Kopie beiliegend, beruht
mein Konzept auf VERMEIDUNG und der REINIGUNG von Abwasser. Vermeidung
wird hauptsächlich durch die Verwendung des Typs TROCKENTOILETTE
erzielt. Dadurch kommt schon kein, in seiner Zusammensetzung problematischer
Cocktail zustande, wie bei Verwendung eines water closet. Ausserdem verringern
sich die Quantitäten signifikant. In der Folge kommt es zu keinen
problematischen Klärschlammmengen, deren Schicksal ja im Dunklen
bleibt bei den VOLLBIOLOGISCHEN Anlagen.
Meine Forschung und Praxis im Bereich VERMEIDUNG und REINIGUNG von Abwasser
erstreckt sich auf über ein Jahrzehnt und ich betrachte dieses Projekt,
nicht zuletzt auf Grund des liebevollen Verständnisses, das die Behörde,
im besonderen Frau Wagner, ihm entgegenbringt, als ein ÖKOLOGISCHES
PILOTPROJEKT. In diesem Kontext gesehen, ist die Administration besser
beraten, das Projekt zu fördern als es auf unproduktive Art und Weise
abwürgen zu lassen.
Das Projekt spiegelt aktuell auch die Problematik FINANZKRISE, nicht die
der Banken sondern die des/der einzelnen. Steigende Arbeitslosigkeit,
Gehaltskürzung, sprich freiwilliger Gehaltsverzicht, Pensionskürzung,
haben schliesslich Auswirkungen, oder nicht?
Mein Projekt vereint deshalb ÖKOLOGISCHE EFFIZIENZ und FINANZIELLE
LEISTBARKEIT.
Die AnschlussKosten an die VOLLBIOLOGISCHE Abwasseranlage der hiesigen
Wassergenossenschaft bewegen sich angeblich in Höhe von € 6000-7000,00,
noch nicht gerechnet die Kosten des Hausanschlusses. Was soll daran für
jemanden VOLLBIOLOGISCH sein, dessen Jahreseinkommen schon die Höhe
dieses Betrages nicht erreicht? Bloss jemand, der auf einem geschützten
Arbeitsplatz herumsitzt, wie etwa Frau Wagner, kann ruhigen Gewissens
der Meinung sein, man könne auf Berücksichtigung dieser Umstände
getrost verzichten.
Ich beantrage deshalb, meine engagierte Auseinandersetzung
mit dem Problem Abwasser nicht weiter durch absurde Argumentation zu sabotieren,
weiters, die von mir ergriffenen Massnahmen lieber erfreut zur Kenntnis
zu nehmen und das von mir quasi als Fleissaufgabe errichtete Klärbeet
als effiziente Massnahme zur Reinigung des tatsächlich nur GERINGFÜGIG
verunreinigten und in GERINGER Quantität vorkommenden Abwassers zu
respektieren und anzuerkennen.
Alternativ dazu biete ich auch noch folgendes möglicherweise
kabarettreife Szenario an:
Zum Händewaschen benutze ich seit eh und je ausschliesslich Kernseife.
Selbst darauf verzichte ich in Zukunft und wasche meine Hände nur
noch mit Holzasche, die ich der Aschenlade meines alten Tischherdes entnehme,
der sich in Griffnähe zu meinem Waschbecken befindet. Mit diesem
HolzascheAbwasser giesse und gleichzeitig dünge ich das Gemüse
in meinem Garten.
In Zukunft verzichte ich beim Geschirrabwaschen vollkommen auf die Verwendung
eines Spülmittels, vielmehr verwende ich auch da nur noch Holzasche.
Das Badewasser, Zusammensetzung wie weiter oben bereits beschrieben, leite
ich weiterhin unverfroren in den Bach. Die Werte dieses Wassers werden
jeden Klärwart einer VOLLBIOLOGISCHEN Anlage vor Vergnügen hüpfen
lassen, würde er sie mit seiner Anlage erreichen. Fallweise kann
ich das Badewasser auch zum Sprengen des Rasen oder zum Giessen der Blumen
in meinem Vorgarten verwenden.
Mit der Waschlauge wasche/wische ich zuerst die Fussböden in meinem
Haus und anschliessend reinige ich die Steinstufen im Eingangsbereich
oder die Felgen, Reifen, Radkästen, Stossstangen, Nummerntafeln etc
meines KFZ.
Last but not least darf ich noch erwähnen, dass
ich in der warmen Jahreszeit im Garten dusche, selbstverständlich
ohne Verwendung irgendwelcher Chemikalien. Das Wasser fliesst dann direkt
in das Gras. Wenn es die Witterung erlaubt, koche ich auch im Freien und
wasche dort auch gleich das Geschirr ab. Letzteres wiederum unter ausschliesslicher
Verwendung von Holzasche. Immer öfter wasche ich auch Wäsche
mit der Hand. Auch im Freien. Die dabei anfallenden geringen Mengen an
Waschlauge verwende ich zur Reinigung der RecyclingGlasfenster meines
Gartenhauses oder wie oben erwähnt.
RECHTSGRUNDLAGE
Betrifft die von Frau Wagner angegebenen Gesetzesstellen:
§138 HERSTELLUNG DES GESETZMÄSSIGEN ZUSTANDES
Aufgrund meiner seit Jahren praktizierten Massnahmen zur VERMEIDUNG und
REINIGUNG von Abwasser, wie oben im Detail ausgeführt, kam und kommt
es weder zu einer Gewässerverunreinigung noch zu einer Beeinträchtigung
des Bodens. Der gesetzmässige Zustand wurde nicht verletzt und bedarf
somit auch keiner Herstellung.
§30 WRG 1959 formuliert ZIELE, insbesondere die REINHALTUNG VON GEWÄSSERN
EINSCHLIESSLICH DES GRUNDWASSERS.
Im Bescheid ist nicht angegeben, gegen welchen Punkt/welche Punkte der
zwei Absätze meine Massnahmen in Widerspruch stehen würden.
Da meine Praxis der VERMEIDUNG und REINIGUNG von Abwasser kein Gewässer
beeinträchtigt, ist ein Zuwiderhandeln nicht gegeben.
§31 WRG 1959 ALLGEMEINE SORGE FÜR DIE REINHALTUNG Abs 1 und
2.
Meine Praxis der VERMEIDUNG und REINIGUNG von Abwasser verursacht keine
Gewässerverunreinigung ein. Die Massnahmen laufen mit den Bestimmungen
konform.
§32 BEWILLIGUNGSPFLICHTIGE MASSNAHMEN behandelt Einwirkungen auf
Gewässer, die deren Beschaffenheit beeinträchtigen. Geringfügige
Einwirkungen gelten bis zum Beweis des Gegenteils nicht als Beeinträchtigung.
Meine Massnahmen verursachen keine Einwirkungen auf Gewässer, die
unmittelbar oder mittelbar deren Beschaffenheit beeinträchtigen und
bedürfen folglich auch keiner wasserrechtlichen Bewilligung.
§98 ZUSTÄNDIGKEIT
§105 ÖFFENTLICHES INTERESSE beinhaltet eine Reihe von Punkten.
Im Bescheid ist nicht angegeben, gegen welchen der sehr unterschiedlichen
Punkte meine Massnahmen in Widerspruch stehen.
Da meine Massnahmen keine Beeinträchtigung des Wassers verursachen,
und auch mit keinem der aufgelisteten Punkte des Abs 1 (a - n) in Zusammenhang
und demnach auch nicht in Widerspruch stehen, liegt kein Grund vor, die
Massnahmen als unzulässig anzusehen.
KOSTENVORSCHREIBUNG € 120,00:
Mein Schreiben vom 15 09 2008 an die Gemeinde Weitersfelden
enthält eine detaillierte Darstellung meiner Massnahmen zur VERMEIDUNG
und REINIGUNG der Abwässer, insbesondere ist daraus ersichtlich,
dass es sich um GERINGE Mengen und GERINGFÜGIGE Verunreinigung handelt.
Aus dieser Darstellung die Notwendigkeit einer Amtshandlung vor Ort, Lokalaugenschein,
abzuleiten, ist unverhältnismässig und konstruiert.
Dazu kommt, dass sich Fr Wagner und Hr Leonhardsberger in keiner Weise
für die ÖKOLOGISCHE EFFIZIENZ und FINANZIELLE LEISTBARKEIT meines
Pilotprojektes im Umgang mit Abwasser interessiert haben. Das errichtete
Klärbeet wurde von ihnen aus etwa 10m Entfernung betrachtet. Ich
wurde mit einer vorfabrizierten Erklärung, basierend auf einem Vorurteil,
abgespeist. Diese Erklärung hätten sie mir getrost unter Verzicht
auf persönliches Kennenlernen schriftlich über den Postweg zukommen
lassen können.
Fr Wagner hat zudem Fotos geschossen, selbstverständlich ohne meine
Einwilligung. Man versuche sich vorzustellen, ich würde ohne zu fragen
im Büro von Fr Wagner Fotos machen wollen.
Fr Wagner und Hr Leonhardsberger sind zudem verantwortlich für die
behördliche Absegnung der Anlage einer hiesigen Wassergenossenschaft,
die als VOLLBIOLOGISCH lobpreist, lobgepriesen wird, offenbar weil sie
nicht mit ÖKOLOGISCH bezeichnet werden kann. Da ich zufällig
auch hier wohne, kann ich diesen Zusammenhang nicht unbefangen betrachten.
Vielmehr betrachte ich auf Grund dieses Zusammenhanges und der zuvor angeführten
Gründe, die € 120,00 Forderung für den mir angediehenen
Dienst, als nicht gerechtfertigt und auch nicht konform mit dem angeführten
Gesetzestext § 77 Abs 1 AVG 1991, in dem von der Möglichkeit
des Einhebens von Kommissionsgebühren die Rede ist, hinsichtlich
der Verpflichtung aber auf §76 verwiesen wird. Da die Amtshandlung
(Lokalaugenschein) in keinem Verhältnis zu einer auch nur hypothetischen
Gesetzesverletzung stand, tatsächlich auch kein Lokalaugenschein
durchgeführt wurde, sondern bloss ein bereits feststehendes Vorurteil
verkündet wurde, das man mir wie gesagt, getrost auch hätte
schriftlich zusenden können, liegt kein Grund im Sinne dieses Paragrafen
vor, mir diese Rechnung zu präsentieren. Ich sehe deshalb auch keine
Veranlassung, den entbehrlichen Ausflug von Fr Wagner und Hr Leonhardsberger
mit einem Betrag von € 120,00 zu vergolden.
In dieser Angelegenheit sind mir, leicht nachvollziehbar, Kosten erwachsen:
Lokalaugenschein, inklusive 45 Min Wartezeit und Aufwand für Recherche
und Verfassung dieses Schriftsatzes. Kosten: € 170,00
Ich ersuche um Überweisung des Betrages innerhalb von 14 Tagen.
Bankverbindung:
RAIBA FREISTADT
Knt Nr 2120004
BLZ 34110
l
mit umweltfreundlichen Grüssen
Karl Katzinger
Karl Katzinger
Harrachsthal 8
4272 Weitersfelden
07952-8235 backwood@servus.at www.backwood.at
Bez Verwaltungsbehörde
Promenade 5
4240 Freistadt 15 Dez 2008
betrifft: Wa10-201-2008 vom 02 Dez 2008 Katharina Wagner
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Behörde geruht bei mir einen Lokalaugenschein
durchzuführen. Begründung: Der Behörde wurde bekannt, dass
die Abwässer der Liegenschaft Harrachsthal 8 nicht gesetzeskonform
entsorgt werden.
Aus der an das Gemeindeamt Weitersfelden am 15 Sept 2008 übermittelten
und offenbar an die Bezirksbehörde weitergeleiteten detaillierten
Projektdarstellung kann nicht abgeleitet werden, dass eine nicht gesetzeskonforme
Entsorgung vorliegt. Ich beantrage deshalb eine Erklärung, die zur
Transparenz dieses fragwürdigen Informationsflusses führt, den
ich im übrigen als nicht gesetzeskonform erachte. Es darf schliesslich
davon ausgegangen werden, dass Behörden sich auch an bestehende Gesetze
zu halten haben und wie in diesem Fall, einem engagierten Projekt einer
umweltfreundlichen und nachhaltigen Abwasserbehandlung zumindest einmal
unvoreingenommen gegenüber zu stehen haben, noch dazu, wenn ich bedenke,
dass Behörden naturgemäss und notorisch untätig bleiben,
wo es in grossem Ausmass bereits lange schon zum Himmel stinkt. Wo waren
die Vertreter von Gemeinde und Bezirksbehörde in den letzten Jahrzehnten,
in denen bekannt war, dass die Abwässer in diesem Dorf und anderswo,
kaltblütig in den Fluss geleitet wurden, was auch in diesen Zeiten
nicht gesetzeskonform war. Es handelte sich schliesslich um Kubikmeter,
jetzt inszenieren Sie einen Ausflug hierher, um den Weg von vergleichsweise
ein paar Tropfen zu be-lokalaugenscheinen. Drei Fahrzeuge, drei Beamte,
noch dazu bezahlt. Mein Engagement im Bereich Emissionsfreie Technologie
ist bis dato nicht honoriert, von den Kosten gar nicht gesprochen.
Der Aufwand der Amtshandlung steht in einem krassen Missverhältnis
zu der Gefahr, welche in einem denkbaren worst scenario von diesem Projekt
ausgehen könnte. Wobei dahingestellt bleibt, was überhaupt passieren
könnte.
Ich darf die Vertreter der Behörden in diesem Zusammenhang darauf
aufmerksam machen, sich vielmehr dort umzusehen, wohin die Klärschlammberge
der von Ihnen als gesetzskonform betrachteten mittleren und grösseren
Anlagen verbracht werden.
mit umweltfreundlichen Grüssen
Karl Katzinger


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